Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 139. Sitzung / 111

Österreich ist in der Lage, auf hochqualifizierte öffentlich Bedienstete zurückzugreifen. Trotzdem ist die Reform der Verwaltung ein permanenter Prozeß. Es ist erforderlich, die Aufgaben des Staates laufend zu hinterfragen, um die Dienstleistungen effizienter und kundennäher zu erbringen. Meiner Meinung nach läßt sich dies an drei Schwerpunkten festmachen: Bürgerorientierung, Modernisierung und Ausgabensenkung – diese Ziele sind gleichgewichtig.

Unter der Zielsetzung "Bürgerorientierung" arbeiten wir vor allem an einem erleichterten Zugang zu Ämtern und Behörden für alle Bürgerinnen und Bürger, sei es durch Modernisierung von Ämtern – von einem Musterkommissariat bis zu einer Reform des Wasseramtes –, sei es dadurch, daß man einen neuen Zugang zu den Behörden ermöglicht, zum Beispiel über das Internet.

Bei der Zielsetzung Modernisierung geht es vor allem darum, den Mitarbeitern ein modernes Dienstrecht anzubieten, das Leistung individuell belohnt. Zudem werden auch bereits moderne Personalentwicklungs- und Führungsinstrumente im öffentlichen Bereich eingeführt.

Um Effektivität und Effizienz zu erhöhen – damit bin ich beim dritten Ziel angelangt –, führen wir beispielsweise im Zusammenhang mit Leistungskennziffern Globalbudgetierung, Controlling und Bench-marking ein. Ich werde darauf noch näher eingehen.

Die Grundphilosophie geht dahin, den einzelnen Dienststellen mehr budgetäre Flexibilität in Kombination mit mehr Ergebnisverantwortung zu ermöglichen und haushaltsrechtliche Spielregeln zu etablieren, die Anreize zu effizienterem Verwaltungshandeln unterstützen. Wir beziehen zu diesem Thema Reformerfahrungen aus anderen westlichen Industriestaaten ebenso wie Anregungen des Beirates für Wirtschafts- und Sozialfragen.

Wir wollen keinen undifferenzierten Rückbau des Staates, keinen Nachtwächterstaat. Unser Ziel ist ein schlanker und gleichzeitig leistungsfähiger Staat, einer, der die Aufgaben bürgernah, modern und effektiv wahrnimmt.

Nun zu Ihren Fragen im einzelnen:

Zur Frage 1:

Es ist richtig, daß das Bundesbudget 1999 einen Abgang von 2,6 Prozent vorsieht, während das Budgetprogramm 1996 bis 2000 für das Jahr 1999 von 2,3 Prozent ausgeht. Es ist aber auch nicht zu übersehen, daß das Defizit des Gesamtstaates 1999 aus heutiger Sicht sogar etwas unter diesen 2,3 Prozent zu liegen kommen wird. – Dies trotz zusätzlicher Ausgaben zur Erhöhung des Beschäftigungsgrades und der Reduzierung der Arbeitslosigkeit im Zuge des nationalen Beschäftigungsprogrammes, für welche trotz allgemeiner Einschränkung der öffentlichen Ausgaben zusätzliche Mittel bereitgestellt werden. Darüber hinaus möchte ich auf das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes vom 17. Oktober 1997 hinweisen, wonach die bestehende steuerliche Berücksichtigung von Kindern abgeändert werden mußte, was selbstverständlich auch zu einer entsprechenden Ausgabenerhöhung beigetragen hat.

Zu den Fragen 2 und 8:

Die zitierten Berechnungen der OECD beziehen sich auf den gesamten öffentlichen Sektor – Bund, Länder, Gemeinden, Sozialversicherungsträger und Kammern –, daher nicht nur auf den Bund. Es ist richtig, daß das konjunkturbedingte Schwanken des Defizits in der Vergangenheit nach Berechnungen des Wirtschaftsforschungsinstitutes in Österreich nur bei bis zu 1,75 Prozent des Bruttoinlandsproduktes lag. Das heißt, im österreichischen Budget zeigen sich bei schlechter Konjunkturlage mit einer Elastizität zum Bruttoinlandsprodukt von 0,5 Prozent nicht so heftige Reaktionen wie in dem anderer EU-Staaten. Es ist aber zweifellos nötig, das derzeitige Budgetdefizit des Bundes von 2,6 Prozent – wie ich bereits sagte – weiter abzusenken, um einen ausreichenden Polster für sich allenfalls verschlechternde Konjunkturentwicklungen zu haben.


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