Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 139. Sitzung / 133

werte zu ändern und die Grundsteuer von den Verkehrswerten zu berechnen, so muß ich sagen, daß ein solcher Vorschlag nicht nur nicht mehrheitsfähig, sondern total falsch ist. (Abg. Böhacker: Das ist aber der derzeitige gesetzliche Zustand, Herr Kollege Feurstein!) Eine Erhöhung der Grundsteuer muß von der Steuerreform ausgenommen werden. Meine Damen und Herren! Es darf nirgends im Steuerreformpaket zu einer Änderung der Grundsteuer kommen – das ist ein ganz entscheidender Punkt. (Beifall bei der ÖVP.)

Unserer Meinung nach sollten aber auch andere wichtige Gesichtspunkte mit berücksichtigt werden. So sollte im Rahmen der Steuerreform etwa die Eigenvorsorge gestärkt werden, Herr Kollege Peter – aber Eigenvorsorge bei allen Erwerbseinkommen, nicht nur bei einzelnen.

Wer für sich selbst vorsorgt, wer zur Stärkung der Eigenverantwortung beiträgt, soll eine steuerliche Entlastung haben. (Abg. Mag. Peter: Die Eigenvorsorge wird eben nicht gefördert!) Darum wird es für uns auch ein ganz wichtiger Punkt sein, daß wir dann zu einer Steuerentlastung kommen, wenn jemand für sich selbst sorgt. Denn Personen, die für sich selbst sorgen, entlasten damit schlußendlich den Staat. – Das ist ein ganz wichtiger Gesichtspunkt. (Beifall bei der ÖVP.)

Lassen Sie mich noch einen letzten Punkt zur Tarifreform sagen. Es wird immer wieder behauptet, eine Tarifreform sei unrealistisch. Wir haben 1988 – und damit antworte ich auch dem Dr. Haider – eine sehr großzügige Tarifreform durchgeführt, die genau das berücksichtigt hat, was ich heute als Grundsätze formuliert habe. Diese Tarifreform hat natürlich im Moment einen gewissen Einnahmenrückgang bei den Lohnsteuer- und Einkommensteuereinnahmen bewirkt, aber schlußendlich hat sie zu einer Belebung der Wirtschaft geführt und so mitgeholfen, den Staatshaushalt zu sanieren.

Die Steuerreform 1988 war ein Beitrag zur Sanierung des Staatshaushaltes, und wir erwarten, daß auch die Steuerreform 1999/2000 ein Beitrag zur weiteren Sanierung unseres Staatshaushaltes sein wird. Denn die Stabilität ist – Dr. Stummvoll hat es gesagt – ein ganz wichtiger Gesichtspunkt, der im Rahmen dieser Steuerreform zu beachten ist, und es wäre falsch, eine Steuerreform zu machen, die die Stabilität unseres Staatshaushaltes in Frage stellt. Genausowenig sollte die Steuerreform unsere Beschäftigungs- und Arbeitsmarktsituation gefährden, sie sollte sie vielmehr verbessern.

Das sind nur zwei wichtige Grundsätze, die zu beachten sind. Wir werden diese Steuerreform sicherlich in den nächsten Monaten so rechtzeitig behandeln, daß es dann auch zu einer Beschlußfassung zum frühestmöglichen Zeitpunkt kommt. (Beifall bei der ÖVP.)

17.02

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Trattner. 8 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Herr Abgeordneter.

17.02

Abgeordneter Mag. Gilbert Trattner (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! Es geht schon seit Jahren so – und deshalb braucht man hier eigentlich nicht über Details zu debattieren: Seit Jahren präsentieren die Oppositionsparteien Steuermodelle, und die Regierungsparteien suchen immer nur Ausreden, warum das eine oder das andere nicht geht.

Es ist auch allen völlig klar, daß man nicht aus jedem Papier die Gustostückerl herausziehen kann. Vor allem aber ist allen hier im Hohen Haus klar, daß die einzigen, die mit konkreten Konzepten und Papieren kommen, die Oppositionsparteien sind – in erster Linie die Freiheitliche Partei. Die Regierungsparteien hingegen haben überhaupt nichts getan, sondern sie kündigen nur irgendeine Steuerreformkommission an, die keine Kompetenz hat. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Warum hat die Steuerreformkommission keine Kompetenz? – Sie können Kommissionen einsetzen mit 30 Personen, mit 40 Personen, mit 80 Spezialisten, mit Inländern, mit Ausländern und so weiter – wenn die kein Pouvoir haben, innerhalb dessen sie sich bewegen können, wenn Sie ihnen nicht sagen: Ihr habt eine Manövriermasse von 30 oder 40 Milliarden Schilling!,


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