Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 139. Sitzung / 157

zustande gebracht, nicht nur ein Paket zu schnüren, in das Sie nichts hineingegeben haben, sondern auch noch Sachen wegzunehmen.

Ich muß sagen, Kollege Khol, es gab schönere Zeiten, es gab Zeiten, in denen du Petitionen unterstützt hast, zum Beispiel auch die Petition des Volksgruppenzentrums, damit auch die Volksgruppen sich direkter an Wahlen beteiligen können. – Das ist sozusagen ein trauriges Beispiel dafür, daß sich jemand trotz der Tatsache, daß er älter wird, nicht bessert, sondern sich in seiner Art eher verschlechtert.

Meine Damen und Herren! Ich glaube, es wäre notwendig, in dieser Sache nicht von einem Demokratiepaket zu sprechen, sondern von einer leeren Hülle, bestehend aus dem Versuch, dem Bürger wieder Sand in die Augen zu streuen. Es geht dabei nicht um Demokratie, sondern um den Machterhalt der Regierungsparteien. (Beifall beim Liberalen Forum.)

18.43

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist als nächster Herr Abgeordneter Murauer. – Bitte, Herr Abgeordneter.

18.43

Abgeordneter Walter Murauer (ÖVP): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hohes Haus!

Herr Kollege Smolle, ich kann Ihnen natürlich nicht alle Ängste nehmen. Aber eine Angst kann ich Ihnen nehmen, und zwar jene, daß die ÖVP Angst vor dem Wähler hätte. Das Gegenteil ist der Fall: Die ÖVP hat die Hand am Puls der Wähler und der Österreicher. Also, diese Sorge kann ich Ihnen nehmen. (Beifall bei der ÖVP.)

Meine Damen und Herren! Zum heutigen Demokratiepaket wurde im wesentlichen schon erwähnt, daß es neben dem Bundespräsidentenwahlgesetz, einer Änderung im Bereich der Volksbegehren und einer Neuregelung bei den Einsichtsfristen in Zukunft auch Erleichterungen bei der Stimmabgabe geben wird. Das heißt, die Stimmabgabe im Ausland verlangt nicht mehr zwei Zeugen, sondern eben nur einen. Ich halte das für einen wesentlichen Schritt (Abg. Wabl: Ein ganz wesentlicher!), neben vielen, vielen anderen Positionen – um nicht in den Verdacht zu kommen, daß ich nur diese eine Position sehe, wie Kollege Wabl hier vielleicht meint.

Ein wesentlicher Punkt betrifft auch die Körperbehinderten, und zwar, daß in Zukunft, wenn es technisch möglich ist, der barrierefreie Zugang zu Wahllokalen sicherzustellen ist und daß für Blinde und Sehbehinderte Leitsysteme errichtet werden.

Zu diesem Punkt möchte ich folgenden Antrag der ÖVP einbringen:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Maria Rauch-Kallat, Dr. Kostelka und Kollegen betreffend den Antrag der Abgeordneten Dr. Khol, Dr. Kostelka und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Volksbegehrengesetz 1973 geändert wird (853/A), in der Fassung des Ausschußberichtes (1395 der Beilagen)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Die oben bezeichnete Vorlage wird wie folgt geändert:

1. Die Novellierungsanordnung in Ziffer 8 lautet:

"§ 7 Abs. 1 lautet:"

2. In Ziffer 8 werden im § 7 Abs. 1 folgende Sätze angefügt:

"Nach Maßgabe der technischen Möglichkeiten ist in jeder Gemeinde, in Wien in jedem Bezirk, zumindest ein für Körperbehinderte barrierefrei erreichbares Eintragungslokal vorzusehen. Für


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