Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 139. Sitzung / 182

kunftspersonen unterhalten. Dann werden wir sehen, was Sie für richtig halten. Vielleicht kommen wir auf einen gemeinsamen Nenner.

Grundsätzlich werden – und das ist ebenfalls eine Wiederholungsübung – hauptsächlich jene Auskunftspersonen geladen, die von der Opposition vorgeschlagen werden. Das ist auch gut so, das ist recht so. Ich bekenne mich dazu.

Aber, meine sehr verehrten Damen und Herren, im Nachtrag zum Tätigkeitsbericht des Rechnungshofes über das Verwaltungsjahr 1996 war der Bericht über die Bezüge, Gebühren und Honorare der Ärzte in öffentlichen Krankenanstalten besonders aufschlußreich. Kollege Wabl hat bereits darauf hingewiesen, daß ich mich hauptsächlich diesem Thema widmen werde.

Es geht in diesem Bericht um die sogenannten Sondergebühren, welche für die Behandlung privat zusatzversicherter Patienten in öffentlichen Spitälern von den Krankenzusatzversicherungen vor allem an Primarii von Krankenhausabteilungen bezahlt werden. – Frau Abgeordnete Gredler! Sie haben schon recht damit, daß man sich über ein Grundgehalt für Ärzte unterhalten sollte, aber dafür gibt es, glaube ich, andere Verhandlungspartner. Meiner Meinung nach sollten Sie sich darüber einmal mit Ihren Standesvertretern auseinandersetzen. Vielleicht könnten Sie dieses Problem mit ihnen besprechen, denn es ist, wie ich meine, nicht Aufgabe des Rechnungshofes. (Abg. Dr. Gredler: Eh nicht!)

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Lektüre des Berichtes müßte uns allen allerdings klarmachen, daß es um unser Gesundheitswesen nicht so schlecht bestellt sein kann. Kollege Wabl hat schon darauf hingewiesen: Die Geldbeträge, die dort verdient werden, sind teilweise wirklich atemberaubend! Der Rechnungshof hat eine Fülle von Kritikpunkten erhoben. Ich möchte heute nur einige wenige herausgreifen.

Höchst bemerkenswert ist vor allem die Höhe, die die Sondergebühren mancher Primarii – wohlgemerkt: ohne Vergütung aus sonstigen Beratungstätigkeiten, ohne allfällige Einkünfte aus Nebenbeschäftigungen, ohne Erlöse aus der privaten Praxis et cetera – erreichen. Die Spitzenverdienste der Internisten und Chirurgen lagen 1994 zum Teil weit über 8 Millionen Schilling. – Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sie haben richtig gehört: weit über 8 Millionen Schilling. Das ist keine Behauptung von mir, sondern das hat der Rechnungshof festgestellt.

Spitzenverdiener sind aber auch die Laborärzte – ihr Maximalverdienst liegt bei 6,7 Millionen Schilling pro Jahr – und Neurologen, aber auch Pathologen. Auffällig ist die Höhe der Sondergebühren, mehr aber noch der Umstand, daß die dafür von der Krankenzusatzversicherung für die privat zusatzversicherten Patienten erkauften Leistungen eigentlich größtenteils vom Spital erbracht werden und weniger vom Abteilungsvorstand.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Rechnungshof hält es für notwendig, daß einerseits die Sondergebühren vom betreffenden Spital eingenommen werden, und andererseits ein ausreichender Teil der Sondergebühren diesem Spital auch direkt zugute kommt. Diese Empfehlung des Rechnungshofes sollte man meiner Meinung nach ehestmöglichst umsetzen.

Was die Weitergabe eines Teiles der Sondergebühren an die nachgeordneten Ärzte, Oberärzte oder Ärzte in Ausbildung betraf, fand der Rechnungshof österreichweit unterschiedliche Verhältnisse vor. Der Rechnungshof macht weiters darauf aufmerksam, daß das Sondergebührensystem beispielsweise den stationären Spitalsaufenthalt finanziell belohnt, da ein Anspruch auf Ärztehonorar vor allem an die stationäre Aufnahme in der Sonderklasse gebunden ist.

Ein weiterer Kritikpunkt: Die Ärzte wurden in nahezu allen Bundesländern auch an Ambulanzgebühren, welche die Krankenversicherungen für die Behandlung von pflichtversicherten Patienten in der Spitalsambulanz zahlt, beteiligt. Der Rechnungshof empfiehlt bereits seit 1996, diesen Mißstand sofort abzustellen.


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