Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 139. Sitzung / 197

Als nicht rechtskundiger Abgeordneter bin ich dafür dankbar, daß uns der Rechnungshof in vielen Bereichen durch seine Berichte umfangreiches Material in die Hand gibt, das es uns ermöglicht, uns Einblick in die einzelnen Bereiche zu verschaffen, und zwar nicht nur in die Gebarung verschiedener Firmen, sondern auch in die der verstaatlichten Industrie.

Ich bin zuversichtlich, daß auch die Lenzing AG, wenn sie die Empfehlungen des Rechnungshofes umsetzt, Zukunft hat. (Beifall bei der ÖVP.)

21.38

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Zu Wort gelangt jetzt der Herr Präsident des Rechnungshofes. – Bitte, Herr Präsident.

21.38

Präsident des Rechnungshofes Dr. Franz Fiedler: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Einen wesentlichen Teil des Nachtragsberichtes des Rechnungshofes über das Jahr 1996 nehmen die Ärztehonorare ein. Es wurde diesbezüglich im Ausschuß eine sehr ausführliche und auch sehr kontroversielle Debatte geführt, die aber, wie ich finde, auf durchaus hohem Niveau gestanden ist.

Es ist heute im Zuge der Plenardebatte dieses sehr heikle Problem wiederum von mehreren Rednern angesprochen worden. Ich möchte von seiten des Rechnungshofes auch hier im Plenum klarstellen, worum es ihm im Zusammenhang mit den Ärztehonoraren geht. Es geht nicht darum, daß jemandem etwas weggenommen werden soll oder daß Neidkomplexe geweckt werden sollen, sondern darum, daß die Vorgaben, die in der Verfassung beziehungsweise im Bundesgrundsatzgesetz festgelegt sind, bei den Ausführungsgesetzen, die die Länder zu beschließen haben, auch tatsächlich eingehalten werden. Denn wie der Rechnungshof bei seiner Querschnittsprüfung in Österreich feststellen konnte, gibt es eine Reihe von Ländern, in denen die Grundsätze, die im Grundsatzgesetz niedergelegt sind, nicht eingehalten werden. Das heißt, es gibt eine ganze Reihe von landesgesetzlichen Regelungen, die mit dem bundesgesetzlichen Grundsatzgesetz nicht im Einklang stehen. Dem Rechnungshof geht es in diesem Zusammenhang darum, daß Verträge nur zwischen den Patienten und den Rechtsträgern abgeschlossen werden und nicht zwischen den Ärzten und den Patienten, wie dies in manchen Ländern der Fall ist, was eben nicht grundsatzgesetzkonform ist.

Ich glaube, es sollte das Anliegen auch dieses Hauses sein, alles zu tun, um darauf hinzuwirken, daß diesbezüglich in ganz Österreich eine einheitliche Regelung Platz greift, die auch den Grundsätzen moderner Entlohnung entspricht; und der oberste Grundsatz moderner Entlohnung ist eben die Leistungsgerechtigkeit. Diese ist nach Ansicht des Rechnungshofes nicht flächendeckend gegeben, und er meint daher, daß in diesem Zusammenhang Änderungen am Platze sind. Es sollte der Gebührenanspruch, den der einzelne Arzt hat, nur gegenüber seinem Rechtsträger geltend gemacht werden können. Es sollte nur ein Rechtsanspruch des einzelnen Arztes gegenüber dem Rechtsträger bestehen und nicht gegenüber dem Patienten.

Darüber hinaus hat der Rechnungshof – und auch dies kommt in seinem Bericht sehr deutlich zum Ausdruck – eine gerechte Honoraraufteilung zwischen den Primarärzten auf der einen Seite und den nachgeordneten Ärzten auf der anderen Seite angeregt und in seinen Schlußempfehlungen festgehalten. Ich glaube, daß das legitime Anliegen des Rechnungshofes sind. Es sind jedenfalls legitime Empfehlungen, und alle, die im Gesundheitswesen tätig sind und dort ihren Einfluß geltend machen können, sollten das Ihre dazu beitragen, daß diesen Empfehlungen entsprochen wird.

Ich darf mich bei einer ganzen Reihe von Rednern aus allen Fraktionen dafür bedanken, daß diese Empfehlungen des Rechnungshofes heute in der Debatte verbal aufgegriffen wurden, und ich sehe darin den ersten Schritt, daß es zu einer Umsetzung kommen wird.

Frau Abgeordnete Apfelbeck! Sie haben im Zusammenhang mit dem Bericht des Rechnungshofes über den Semmering-Basistunnel Kritik am Rechnungshof dahin gehend geübt, daß dieser Bericht dem Nationalrat noch nicht vorgelegt werden konnte. Es ist natürlich richtig: Der


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