Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 139. Sitzung / 204

Auch die Höhe der vereinnahmten Honorare ist von Fach zu Fach verschieden. So verdient zum Beispiel ein operativ tätiger Arzt, ein Chirurg, in etwa viermal soviel wie ein Kinderarzt oder wie ein Psychiater, weil letzterer natürlich aufgrund seines Patientenklientels weniger Sonderklassepatienten hat.

Den Forderungen des Rechnungshofes ist also nur zuzustimmen, wenn er sagt: Grundsätzlich ist allen Ärzten eine adäquate Entlohnung zu geben, oder wenn er zweitens meint: Unmittelbare Abhängigkeit der Spitalsärzte von den Sonderhonoraren ist zu beseitigen, denn hier herrscht ein wirkliches und wahres Ungleichgewicht.

Vor einer kompletten Systemänderung warnen allerdings auch alle zu diesem Ausschuß geladenen Experten. Denn was würde passieren? – Würde man das System so ändern, daß man zum Beispiel die Sondergebühren völlig abschafft und eine fixe Gehaltssituation schafft, dann würde die reine Zweiklassenmedizin entstehen, denn jene Patienten, die weiterhin Privatpatienten sind – es wird ja weiterhin Privatversicherungen geben –, werden in die reinen Privatspitäler ausweichen. Und auch das, was der Arzt derzeit von seinem medizinischen Honorar abgibt, käme den Häusern nicht mehr zugute, und es käme zu einer beträchtlichen Belastung der Allgemeinheit. Denn derzeit, meine Damen und Herren, sind immerhin 33,9 Prozent der Bevölkerung privat krankenversichert, und die Gesamtausgaben der privaten Krankenversicherung beliefen sich im Jahre 1996 auf 12 Milliarden Schilling.

Den wirklichen Ist-Stand bei den Universitätskliniken zu hinterfragen war uns in den Ausschüssen nicht gestattet. Dabei ist es laut Rechnungshofbericht gerade in den Universitätskliniken Klinikvorständen eindeutig gestattet, für dieselbe Leistung zweimal ein Arzthonorar für Sonderklassepatienten einzuheben. Es war uns nicht möglich, das zu hinterfragen.

Es war uns aber auch nicht möglich, viele andere Dinge zu hinterfragen wie zum Beispiel das Thema Wiener Festwochen, das Thema Bundesimmobilienverwaltung, das Thema ST Liegenschaftsverwertungs AG oder das Thema schulärztlicher Dienst. Von elf Themen, deren Hinterfragung wir als Oppositionspartei eingefordert haben, durften wir uns lediglich mit sechs befassen. Abgeordneter Wurmitzer war so nett und hat gesagt, daß er jederzeit bereit ist, das nochmals mit uns zu diskutieren, daß er jederzeit gesprächsbereit ist. Herr Abgeordneter! Wir geben Ihnen diese Chance. Ich bringe hiermit – und ich hoffe jetzt natürlich auch auf Ihre Zustimmung, denn das haben Sie ja in aller Öffentlichkeit gesagt –, einen Rückverweisungsantrag dieser Themen an den Rechnungshofausschuß ein.

Antrag

der Abgeordneten Apfelbeck und Genossen betreffend Rückverweisung gemäß § 71 GOG-NR

Der Nationalrat wolle beschließen, den Bericht des Rechnungshofausschusses betreffend den Nachtrag zum Tätigkeitsbericht (Zu III-106 der Beilagen) des Rechnungshofes über das Verwaltungsjahr 1996 (1355 der Beilagen) zur weiteren Behandlung dem Rechnungshofausschuß rückzuverweisen.

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Ich freue mich sehr, Herr Abgeordneter Wurmitzer, daß Sie zu Ihrem Wort stehen werden. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Als Gesundheitspolitikerin und als Ärztin ist mir natürlich vor allem auch die menschliche und qualitativ wirklich gute Versorgung unserer Bevölkerung in den Spitälern wichtig. Als Abteilungsleiter in einem Spital – und ich kann als Abteilungsleiterin vor Ihnen reden, als eine, die diesen Beruf innehat – muß man heutzutage Manager, wirklich qualifizierter Arzt, Ausbildner und im Rahmen der LKF am besten auch noch Buchhalter sein. Und damit man solche qualifizierten Leute bekommt, bedarf es eines ordentlichen, leistungsbezogenen Honorierungssystems. Ein Lösungsansatz in dem gesamten von Rechnungshof aufgezeigten Wirrwarr wäre zum Beispiel ein gemischtes System, wie es das in anderen Ländern – etwa in Kanada oder in Holland –


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