antwortung der großen Koalition, und es war die Opposition, die mit dem Hauptargument, daß die Anrainerrechte nicht berücksichtigt würden, gegen das Berggesetz gestimmt hat.
Was aber das internationale Übereinkommen angeht, das nicht ratifiziert worden ist, ist dies kein Versäumnis des Sozialausschusses, sondern wahr ist, daß der Bericht, den die Bundesregierung dem Sozialausschuß zur Beschlußfassung vorgelegt hat, zusammenfassend festhält, daß die Voraussetzungen für die Ratifikation des Übereinkommens derzeit nicht gegeben sind, und zwar deshalb nicht, weil das Berggesetz mit dem Übereinkommen nicht übereinstimme. – Das war der Bericht, den der Sozialausschuß hätte zur Kenntnis nehmen sollen, wie Sie auch auf Seite 32 dieses Antrages der Bundesregierung nachlesen können.
Weil der Sozialausschuß das nicht zur Kenntnis genommen hat, ist es kein Versäumnis des Gesetzgebers, sondern der Gesetzgeber hat gesagt: Nein, hier muß angepaßt werden! Und es war der Herr Bundesminister, es war die große Koalition, insbesondere die Bundesregierung, die gesagt haben: Solange sich die Sozialpartner nicht einig werden, werden wir in diesem Hause nichts beschließen! Und das ist das Systemversagen, das es in diesem Fall zu kritisieren gibt. (Beifall beim Liberalen Forum und bei den Grünen.)
Aber die Bundesregierung wollte sich dieser Verantwortung nicht ganz entziehen, und deshalb hat sie beschlossen – ich zitiere –: "Die Bundesregierung hat in der Sitzung des Ministerrates vom 18. Juni 1997" – ein Jahr vor Lassing! – "den Bericht über das Übereinkommen und die Empfehlung zur Kenntnis genommen und beschlossen, die beteiligten Bundesminister" – ich ergänze: Herrn Bundesminister Farnleitner und Frau Bundesminister Hostasch – "einzuladen, bei künftigen Maßnahmen auf dem gegenständlichen Gebiet die Bestimmungen, Vorschläge und Anregungen der beiden internationalen Instrumente soweit wie möglich zu berücksichtigen und den angeschlossenen Bericht dem Nationalrat zur Kenntnis vorzulegen."
Es gibt also, meine Damen und Herren, nicht nur nach dem Berggesetz – hier berufe ich mich insbesondere auf die §§ 205 und 206 des Berggesetzes – eine Verordnungspflicht des Ministers, was die Sicherheit im Bergwerken angeht, sondern aufgrund des Ministerratsbeschlusses vom 18. Juni 1997 war der Herr Minister angehalten, auch das ILO-Übereinkommen, daß den Arbeitsschutz in Bergwerken regelt, soweit wie möglich umzusetzen. All das hat er nicht getan, und das ist eine rechtliche Verantwortung, die zu seiner politischen Verantwortung hinzukommt. (Beifall beim Liberalen Forum und bei den Grünen.)
Letzer Punkt, meine Damen und Herren: Der Herr Bundesminister hatte in diesem Lande das Vorrecht, eine Expertenkommission zur Klärung von Sachfragen, die seine politische Verantwortung betreffen, einzusetzen. Es ist wohl das erste Mal, daß jemand, der unmittelbar Zielpunkt eines Verfahrens ist und noch mehrerer Verfahren in der Zukunft sein wird, seine eigenen Sachverständigen bestellen und sagen darf, er setze eine Expertenkommission ein.
Aber diese Expertenkommission muß wohl eine Prüfungsauftrag haben, und dieser Prüfungsauftrag ist bisher noch nicht offengelegt worden. Es gibt die Aussage von Herrn Bundeskanzler Klima, in der er gesagt hat ...
Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte um den Schlußsatz!
Abgeordneter Mag. Thomas Barmüller (fortsetzend): Den Schlußsatz, jawohl, Herr Präsident.
Der Herr Bundeskanzler sagte, es müsse die Zeit vor dem Unglück geprüft werden, der Herr Bundesminister sagt, erst ab dem Unglück. Wir verlangen, daß der Prüfungsauftrag dieser Kommission hier im Hause formuliert wird und nicht durch jene Person, die es betrifft, nämlich durch Herrn Bundesminister Farnleitner. – Danke schön. (Beifall beim Liberalen Forum und bei den Grünen.)
10.53
Präsident Dr. Heinz Fischer:
Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Monika Langthaler. – Bitte, Frau Abgeordnete.