Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 141. Sitzung / 43

Zu den vier Punkten des Volksbegehrens. Das Volksbegehren für ein "Atomfreies Österreich" fordert: "Keine Atomwaffen nach/durch Österreich!" – Wir unterstützen diese Forderung. (Abg. Wabl: Warum stimmen Sie dann nicht für eine Aufnahme in die Verfassung?) Durch den Staatsvertrag, durch den Vertrag über die Nichtverbreitung von atomaren Waffen und letzten Endes auch abgesichert durch das Strafgesetzbuch, Herr Kollege Wabl, ist eine solche Stationierung bereits jetzt in Österreich unmöglich! (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Wabl: Warum sind Sie dann gegen ein Verfassungsgesetz?)

Die zweite Forderung lautet: "Keine Atommüllendlager in Österreich!" – Wir unterstützen diese Forderung. (Abg. Wabl: Wir werden ja sehen, ob Sie heute dem Entschließungsantrag zustimmen!) Die Verordnung über die Verbringung radioaktiver Abfälle und auch die Bestimmungen des Strafgesetzbuches, also gültige gesetzliche Bestimmungen, verhindern das bereits heute.

Dritter Punkt: "Keine Atomtransporte durch Österreich!" (Abg. Wabl: Aber der Schüssel möchte, daß die Waffen transportiert werden!) – Wir haben in unsere Entschließung auch mit den Stimmen Ihrer Fraktion, also auch mit Ihrer Stimme, Herr Kollege Wabl, die Aufforderung an die Bundesregierung aufgenommen, daß die bereits tätige Arbeitsgruppe, bestehend aus dem Bundeskanzler, dem Finanzminister, dem Verkehrsminister und dem Innenminister, ihre Arbeiten rasch fortsetzen und abschließen möge, um die Frage der Atomtransporte befriedigend und ausreichend zu lösen. Das ist auf dem Wege!

Vierter Punkt: "Keine Atomkraftwerke in Österreich!" – Welchen glaubwürdigeren Beweis dafür, daß wir auch diese Forderung nicht nur unterstützen, sondern schon umgesetzt haben, könnte es geben als die Nichtinbetriebnahme von Zwentendorf (Abg. Wabl: Das ist richtig!) und das bestehende Atomsperrgesetz! Also auch dieser Punkt ist bereits erfüllt. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Wabl: Dafür haben wir ja schwer gekämpft und wurden jahrelang vom Heeres-Nachrichtendienst observiert!)

Meine Damen und Herren! Wir waren im Ausschuß durchaus nicht immer derselben Meinung über die Wege, auf denen wir zu dem gemeinsamen Ziel eines kernenergiefreien Mitteleuropa kommen können. Wir haben lange darüber diskutiert, und vier Parteien haben einen Weg zu einem Entschließungsantrag gefunden, der diese Position a) bekräftigt, b) in aktuellen Fragen ausbaut und aktualisiert. Dieser Weg war geprägt von einer Ausreizung aller realen – das sei unterstrichen – Möglichkeiten, vom Blick für das Machbare und vor allem von Seriosität. Dieser seriöse Weg ist schlußendlich Gott sei Dank von vier Parteien gegangen worden, die FPÖ ist von diesem Weg leider einmal mehr abgewichen in die Sackgasse des Populismus! (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Mag. Schweitzer: Ihr habt den Weg verlassen!)

11.54

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Kier. Ich erteile ihm das Wort.

11.54

Abgeordneter Dr. Volker Kier (Liberales Forum): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Meine Herren Bundesminister! Hohes Haus! Die Tagesordnungspunkte, die zusammengefaßt wurden, sind umfangreich, deshalb möchte ich mich auf das Atomhaftpflichtgesetz konzentrieren. Mein Kollege Barmüller wird noch zu anderen Aspekten, die heute mit behandelt werden, Stellung nehmen. Wir sollten aber meiner Meinung nach diese Debatte als Gelegenheit benützen, eher die Schlagkraft der Antiatompolitik zu erhöhen als uns in dieser Frage auseinanderzudividieren. Daher wäre mir auch ein Fünf-Parteien-Entschließungsantrag lieber als ein Vier-Parteien-Entschließungsantrag.

Zum Atomhaftpflichtgesetz: Ich glaube, daß mit dieser Vorlage ein wirklich bedeutender Fortschritt erzielt wird und halte es der liberalen Fraktion zugute, daß sie auf Initiative meines Kollegen Barmüller schon im Herbst 1997 einen umfassenden Antrag dazu eingebracht hat. Wir freuen uns durchaus, daß sich einige der Überlegungen, die in diesem Antrag ausgeführt worden sind, auch in der nunmehr zur Beschlußfassung anstehenden Regierungsvorlage finden, insbesondere der Paradigmenwechsel im Bereich der Haftung, der unter Fachleuten unter dem Schlagwort "Kanalisierung" beziehungsweise eben "Abschaffung dieser Kanalisierung" läuft.


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