Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 141. Sitzung / 96

Historikerkommission angekündigt hat, die sich mit der notwendigen Aufarbeitung der Vergangenheit beschäftigen soll.

Zur Frage 11:

Mit der slowenischen Seite wurde vereinbart, daß im Rahmen bilateraler Expertengespräche Lösungen gesucht werden. Zu diesem Zweck wurden auch je ein österreichischer und ein slowenischer Sonderbeauftragter mit der gemeinsamen Sichtung der anhängigen Fälle und mit der Suche nach entsprechenden Lösungswegen beauftragt.

Zur Frage 12:

Die Bundesregierung bemüht sich um die Anerkennung des Bestehens und der Rechte der deutschsprachigen Minderheit in Slowenien sowie die Förderung ihrer Anliegen. Ich habe im Jänner dieses Jahres mit dem slowenischen Außenminister Boris Frlec vereinbart, die gemeinsame Förderung der Anliegen und Interessen der deutschsprachigen Bevölkerung in Slowenien im Rahmen eines abzuschließenden Kulturabkommens vorzusehen. Alle wissen, daß es Schwierigkeiten im slowenischen Parlament gibt. Der Text des Abkommens wurde im wesentlichen im Juni dieses Jahres fertiggestellt; es besteht Einvernehmen zwischen dem slowenischen Minister und mir, die verbleibenden offenen Punkte in weiteren Verhandlungen zu klären.

Gestern habe ich am Rande der Europakonferenz diese Frage mit ihm wieder vertraulich besprochen, und er hat mir mitgeteilt, daß der Außenpolitische Ausschuß des slowenischen Parlaments das Mandat für bestimmte Formulierungen, die bei diesem Kulturabkommen noch offen gewesen sind, jetzt gegeben hat. (Abg. Dr. Graf: Welche Formulierungen waren das?) Wir hoffen, daß dabei die von beiden Seiten jetzt auf dem Tisch liegenden Vorschläge geprüft und danach neuerliche Verhandlungen mit dem Ziel der baldigen Fertigstellung des Kulturabkommens geführt werden. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Zur Frage 13:

Die deutschsprachige Minderheit in der Tschechischen Republik ist im wesentlichen in folgenden zwei Verbänden zusammengefaßt: in der Landesversammlung der Deutschen in Böhmen, Mähren und Schlesien und im Kulturverband der Deutschen in der Tschechischen Republik. Beide Verbände – darin besteht der Unterschied zu Slowenien – sind offiziell beim Minderheitenrat registriert. Dieser Minderheitenrat ist dem Büro des Premierministers unterstellt und wird vom Regierungsbeauftragten für Menschenrechte in der Person des ehemaligen Dissidenten Petr Uhl geleitet.

Aufgrund dieser Registrierung sind – ebenfalls anders als in Slowenien – beide Verbände auch Bezieher staatlicher Mittel. Die österreichische Botschaft in Prag hat insbesondere mit den Vertretern der Landsmannschaften der Deutschen in Böhmen, Mähren und Schlesien häufigen Kontakt. Bisher hat es keinen Wunsch nach bilateralen Gesprächen oder einem ähnlichen Kulturabkommen gegeben. Aber ich stehe diesem Wunsch selbstverständlich offen gegenüber, wenn von der Seite der Deutschen in Böhmen, Mähren und Schlesien dieser Wunsch an uns herangetragen wird.

Zur Frage 14, also zur letzten Frage:

Wir haben keine Chance verstreichen lassen. Im Gegenteil: Ich meine, daß wir durch die engagierten Bemühungen viele Chancen überhaupt eröffnet haben. Denn wie ich schon unter Punkt 6 ausgeführt habe, haben in der Tschechischen Republik die Bestimmungen der inter-nationalen Menschenrechtsübereinkünfte Vorrang vor den innerstaatlichen Bestimmungen und gelten unmittelbar. Das umfaßt auch die Rahmenkonvention des Europarats, ebenso wie in Slowenien.

Im übrigen möchte ich den Anfragestellern, die als Gegner der Europäischen Union und als Gegner des Beitritts Österreichs zur Europäischen Union bekannt sind, folgendes zu bedenken geben: Österreich ist in konsequenter Fortsetzung seiner Nachbarschaftspolitik, die nachhaltig zur Wende in Osteuropa und zum Ende der kommunistischen Herrschaft beigetragen hat, und


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