Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 141. Sitzung / 124

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Reitsamer. Redezeit: 5 Minuten. – Bitte.

17.34

Abgeordnete Annemarie Reitsamer (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Kollege Öllinger! Es freut mich, daß Sie wieder genesen sind. Sie haben die unendliche Geschichte hier herinnen sehr gut geschildert, und ich kann eigentlich nur noch ein paar Punkte hinzufügen. Ich möchte hier nur erzählen, daß wir seinerzeit mit Minister Hums den Minister Bartenstein gebeten haben, eben weil es nichts kostet, genau diese Lösung anzustreben, als es damals zu den Kürzungen kam. Es war nicht zu erreichen. Und wie Sie wissen: Wir sind in einer Vernunftehe gefangen. Ich möchte aber nur ... (Abg. Öllinger: Was ist da die Vernunft daran? – Abg. Seidinger: Keine Details!) Ich habe Ihnen so aufmerksam zugehört. Billigen Sie mir dieses Recht auch zu, lieber Kollege Öllinger.

Da Sie in der Begründung über diejenigen gesprochen haben, die den Namen nicht nennen können oder nicht nennen wollen, möchte ich auch einiges dazu sagen: Es ist so oft, wie wir es gar nicht glauben wollen, Gewalt im Spiel, sodaß die Frauen den Namen gar nicht nennen können. Dazu, daß sie ihn nicht nennen wollen, sollte man sie meiner Ansicht nach nicht unbedingt animieren; jedoch gibt es auch dafür triftige Gründe. Aber wir sollten vielmehr Aufklärungsarbeit darüber leisten – selbst wenn es uns etwas kostet –, was für Folgen es hat. Denn es kann sich nicht jede Frau leisten, mit dem Partner – weil sie ihn nicht nennen kann, wir kennen alle die Gründe dafür – zum Notar zu gehen und das Kind entsprechend abzusichern. Das hat auch Konsequenzen für allfällige Halbwaisenrenten, für Erbschaftsfragen und so weiter. – Trotzdem können die Sozialdemokraten Ihrem Antrag nahetreten.

Ich möchte hier auch noch einige grundsätzliche Bemerkungen zum Karenzurlaubsgesetz und zum Karenzurlaubszuschußgesetz machen: Wir haben im Moment die Diskussion über Karenzgeld für alle. Dazu sage ich Ihnen klar und deutlich: Wenn wir künftig schon Überschüsse im FLAF haben, dann nehmen wir erst einmal die Kürzungen zurück, die die ärmsten Frauen betroffen haben. Dann möchte ich Herrn Minister Bartenstein sehr herzlich bitten, seine Schulden an den Pensionstopf zu bezahlen.

Sie alle können sich erinnern, daß wir seinerzeit beim Arbeits- und Sozialrechtsänderungsgesetz für Transparenz gesorgt und diese hier im Haus beschlossen haben. Das heißt: familienpolitische Maßnahmen – etwa Kindererziehungszeiten – aus dem Topf des Familienministers, Zivildienst aus dem Topf des Innenministers, Präsenzdienst aus dem Topf der Landesverteidigung, und wenn dann noch Geld übrigbleibt – ich wage es zu bezweifeln, aber wir wissen alle, daß der FLAF etwas anders finanziert wird –, dann werden wir weitersehen. Dann können wir sehen, wie wir dieses Geld verteilen, meine Damen und Herren! (Beifall bei der SPÖ.)

Auch beim Frauen-Volksbegehren sind wir kläglich an diesem Widerstand gescheitert. Denn auch darin war es ein Punkt, daß man den alleinerziehenden Müttern, die den Kindesvater nicht nennen wollen oder können, wenigstens die Möglichkeit gibt, den Zuschuß zu bekommen, wenn sie ihn später zurückzahlen – also eine kostenneutrale Bestimmung.

Aber ich möchte noch folgendes anmerken, Herr Kollege Öllinger: Ich wurde vor dem letzten Sozialausschuß damit konfrontiert, daß Sie die Tagesordnung um diesen Antrag zu ergänzen wünschen. Ich bin dem positiv gegenübergestanden, habe allerdings, bevor ich mit der ÖVP reden konnte, schon erfahren, daß Sie dieses Ansinnen aus gesundheitlichen Gründen zurückziehen müssen. Ich weiß also nicht, wie sich die ÖVP in diesem einen Fall verhalten hätte, ich fürchte aber – bei der eigenartigen Sexualmoral, die dort vertreten wird –, daß wir nicht recht weitergekommen wären. Wir Sozialdemokraten sind bei diesem Thema ganz bei Ihnen, Herr Kollege Öllinger.

Ein Problem habe ich mit der Fristsetzung. Sie wissen selbst, daß es für die außerplanmäßige Einberufung einer Ausschußsitzung einer Konsensfindung bedarf. Ich kann mir nicht vorstellen, daß wir diesen Konsens finden können. Außerdem muß ich sagen, daß die Begutachtungsfrist für das Schwarzarbeitsgesetz Ende Oktober abläuft. Dann müssen die Änderungswünsche ein


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