gefährliches Kernkraftwerk ist. Jetzt frage ich: Welche Verhandlungen haben nach der Inbetriebnahme, nach der Aufnahme des Probebetriebes von Mochovce tatsächlich stattgefunden? Welche Erfolge gibt es aufgrund der angeblichen Verhandlungen in Sachen AKW-Politik der Bundesregierung zu verzeichnen? – Sie, sehr geehrte Damen und Herren von SPÖ, ÖVP und den Grünen, werfen uns Freiheitlichen das Verlassen der österreichischen Anti-AKW-Linie vor. Wir Freiheitlichen – das kann ich Ihnen sagen – lassen uns für Ihre Placeboanträge, die Sie stellen, für diesen Vierparteienantrag, der er nunmehr ist, mit Sicherheit nicht mißbrauchen, sodaß Sie sagen können: Wir haben eine gemeinsame Linie! – Denn mit diesem Antrag streuen Sie der Bevölkerung Sand in die Augen! (Beifall bei den Freiheitlichen.)
Ich stelle fest, daß wir die einzigen sind, die eine glasklare, eine nachvollziehbare und eine konsequente Anti-AKW-Politik verfolgen und auch dem berechtigten Sicherheitsbedürfnis der Österreicher entsprechend Rechnung tragen. Sie, meine Damen und Herren von SPÖ, ÖVP und den Grünen, haben die Möglichkeit, heute dem freiheitlichen Antrag Ihre Zustimmung zu geben, der die einstimmige Resolution der Oberösterreichischen Landesregierung zum Inhalt hat – jene einstimmige Resolution, die die Junktimierung eines verbindlichen Ausstiegsszenarios als Voraussetzung für einen Beitritt zur Europäischen Union zum Inhalt hat.
SPÖ und ÖVP werden aufgefordert, ihre Doppelbödigkeit, die Doppelbödigkeit ihrer Anti-Atom-Politik zu beenden. (Beifall bei den Freiheitlichen.)
Ich zitiere: Die Atomenergie ist vielleicht eine ganz große Chance für die Menschheit, aber wir werden noch sehr viel Geld und auch Zeit in die Forschung investieren müssen. Es wäre unverantwortlich, diese junge Technologie nicht weiterentwickeln zu wollen. – Sie wissen, Frau Kollegin Rauch-Kallat, wer dies gesagt hat? (Zwischenrufe der Abgeordneten Rauch-Kallat und Mag. Schweitzer.) Das war Ihre Vorgängerin als Umweltministerin, die Abgeordnete zum Europäischen Parlament der ÖVP, Marilies Flemming, die dies am 15. Mai 1997 von sich gegeben hat.
Auch die SPÖ hat eine realistische Chance, von den Lippenbekenntnissen – als solche sind sie zu sehen – mittels des Mitstimmens für diesen Antrag zu einer tatsächlichen Anti-AKW-Politik zu kommen. Ich erinnere an die Regierungserklärungen des Bundeskanzlers Vranitzky 1990, 1994 und 1996 und ebenso des Bundeskanzlers Klima aus dem Jahre 1997.
Meine Damen und Herren von SPÖ und ÖVP! Es ist nicht damit abgetan, einfach eine neue Sprachregelung zu finden, die da lautet: Westliche Sicherheitsstandards werden eingefordert. Es ist – das wird Ihnen jeder Experte bestätigen, und mir ist keiner bekannt, der hiezu eine anderslautende Meinung abgegeben hat –, konstruktiv bedingt, nicht möglich, bei Ost-AKWs einen westlichen Sicherheitsstandard einzufordern.
Ich will abschließend noch kurz zum Atomhaftungsgesetz Stellung nehmen. Das Gesetz als solches mit Folgeschritten, die erforderlich sind, stellt eine bessere Voraussetzung dar, als sie mit dem jetzigen atomindustriefreundlichen Gesetz gegeben ist: beispielsweise eine Erhöhung der Haftpflichtsummen, weg von der Kanalisierung in Richtung AKW-Betreiber. Das heißt, der Haftungsbereich ist etwas breiter angelegt, es besteht eine Auskunftserleichterung und so weiter.
Ein Nachteil besteht eindeutig darin, daß wir jenen Abkommen, nämlich den Abkommen von beispielsweise Paris und Brüssel, nicht beitreten können, die auch Haftungsfonds haben, wodurch wir auch keinen Zugriff auf die geringen Geldmittel im Falle eines Schadens haben.
Ein Vorteil ist sicherlich die Anwendung österreichischen Rechts, die Zuständigkeit der österreichischen Gerichtsbarkeit. Das Problem ist nur die Einbringlichkeit. Das heißt, wie erfolgt die Vollstreckung? – Eine Zugriffsmöglichkeit wäre nur dann gegeben, wenn beispielsweise im Störfall, im Falle von Einflüssen aufgrund eines Unfalles in Ost-AKWs ausländisches Vermögen in Österreich ist; dies ist im Normalfall nicht gegeben.
Das heißt, dieses Gesetz – dem wir zustimmen werden – ist nur dann eine tatsächliche Verbesserung, wenn auch Schritt zwei folgt, und dieser Schritt zwei setzt Aktivitäten der Bundesregierung voraus, damit entsprechende bilaterale Haftungsabkommen abgeschlossen werden,