Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 141. Sitzung / 146

§ 57a bezieht sich auf schriftliche Beantwortungen von schriftlichen Anfragen, Fristsetzungsanträge und Anträge auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses sowie auf die Behandlung einer Dringlichen Anfrage und eines Dringlichen Antrages. Diese sind dann, wenn am gleichen Tag eine zweite, eine nachfolgende Sitzung stattfindet, in dieser Sitzung nicht zulässig. Im Ausschuß wurde vom Liberalen Forum und von den Grünen ein Abänderungsantrag eingebracht, wonach bereits zwei Fraktionen einen Untersuchungsausschuß zwingend verlangen können. Eine Fraktion in unserem Parlament kann bereits mit fünf Abgeordneten erreicht werden. Das heißt, zehn Abgeordnete könnten Untersuchungsausschüsse sozusagen zwingend verlangen! Ich glaube, das gibt es wirklich in keinem anderen europäischen Parlament! Deshalb haben wir das auch abgelehnt. (Beifall bei der ÖVP. – Oje!-Rufe beim Liberalen Forum und bei den Grünen. – Abg. Wabl: Da muht die Kuh!)

19.10

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Krüger. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 10 Minuten. – Bitte.

19.11

Abgeordneter Dr. Michael Krüger (Freiheitliche): Herr Präsident! Hohes Haus! Ich habe Herrn Kollegen Schieder heute nicht um seine Rolle innerhalb der SPÖ als Verteidiger oder Befürworter dieser Geschäftsordnungsreform beneidet. Naturgemäß finden sich darin auch positive Ansätze, die von uns auch begrüßt werden.

Kollege Schieder! Wenn Sie von einem "kleinen, aber feinen Schritt in die richtige Richtung" sprechen, dann muß ich Ihnen sagen: Das ist bescheiden, das gebe ich zu. Sie haben sich hier auch in angemessener Bescheidenheit geübt. Bei dem Wort "klein" pflichte ich Ihnen wirklich bei. Aber bis zu einem "feinen Schritt", bis zu einer tatsächlichen, auch minderheitenfreundlichen Reform unserer Geschäftsordnung, ist es wirklich noch sehr weit!

Kollege Schieder, Sie haben es dankenswerterweise ja angesprochen: Es geht in dieser Diskussion nicht so sehr um die punktuellen Verbesserungen bei der Behandlung von Volksbegehren, sondern es geht – und das ist der zentrale Punkt bei jeder Reform des Geschäftsordnungsgesetzes – um die zentrale Frage, mit welchen Mehrheiten Untersuchungsausschüsse eingesetzt werden können.

Meine sehr geehrten Damen und Herren von den Regierungsparteien! Die Position, die Sie hier bei allen Debatten einnehmen, die sich mit der Einsetzung von Untersuchungsausschüssen befassen, die Rolle, die Sie hier spielen, ist kläglich, ist eine der Demokratie unwürdige Rolle! Das ist eine der Demokratie zutiefst unwürdige Rolle, weil Sie solche Anträge nämlich nicht mit individuellen Argumenten ablehnen, etwa unter Hinweis auf ein laufendes Strafverfahren, unter Hinweis auf eine andere Aufklärung durch den Rechnungshof – solche Hinweise kommen höchstens noch dazu, das sind zusätzliche Hilfsargumente, die Sie ins Treffen führen –, sondern Sie lehnen schlichtweg jeden wie immer gearteten Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses per se ab. Und das, meine Damen und Herren von den Regierungsparteien, ist ein zutiefst verantwortungsloser Umgang mit der Geschäftsordnung und mit unserer Bundesverfassung! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Die andere Frage ist, mit welcher Mehrheit oder mit welchen Beschlußerfordernissen ein Untersuchungsausschuß in Hinkunft eingesetzt werden sollte. Wir kennen Beispiele aus der Praxis, zum Beispiel die Regelung in Deutschland: dort ist das ein selbstverständliches Minderheitsrecht. Und in der Tat ist es eine Absurdität der besonderen Art, daß die, die zu kontrollieren sind, nämlich die obersten Vertreter der Verwaltung, die zu kontrollierenden Vertreter, selbst entscheiden können, ob sie kontrolliert werden wollen oder nicht!

Die Damen und Herren auf den Regierungsbänken gehören ja jenen Parteien an, die hier im Hohen Haus die Mehrheit haben. Man hat es ja erst kürzlich gesehen: Herr Farnleitner kann sich das gemütlich bestellen, je nachdem, ob es ihm recht ist oder nicht! Er kann sagen: Nein, meine Damen und Herren von der eigenen Partei, stimmt dagegen! – Und aus Koalitionstreue, aus Gründen der Pakttreue, ist die SPÖ, die Sozialdemokratie, gehalten, ebenfalls gegen die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zu stimmen.


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