Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 141. Sitzung / 169

Originalen vom ersuchten Staat angefochten, so kann dessen zuständige Zentralbehörde die Originalunterlagen oder beglaubigte Kopien auf diplomatischem oder auf einem anderen vereinbarten Weg verlangen.

Meine Damen und Herren! Es liegen heute insgesamt drei Vorlagen zur Beschlußfassung vor, die alle die Beschleunigung von Verfahren im Bereich der Justiz zum Inhalt haben. Aus Sicht meiner Fraktion gilt für alle drei, was ich für das Abkommen über die Vereinfachung und Modernisierung des Verfahren zur Übermittlung von Auslieferungsansuchen gesagt habe, nämlich daß eine kontrollierbare, geregelte Beschleunigung sinnvoll ist, weil sie auch dazu beiträgt, daß Verfahren sozusagen nicht in bürokratischen Geästen hängenbleiben und inhaltlich überflüssige Stockungen und formale Belastungen entstehen, die für eine korrekte und humane Abwicklung von Nachteil wären. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

20.38

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Weiters zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Ofner. 10 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

20.38

Abgeordneter Dr. Harald Ofner (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Die Justiz bringt in einen Bereich ihrer Arbeit eine privatwirtschaftliche Note: Sie macht sich die letzte Entwicklung beziehungsweise eigentlich gar nicht wirklich die letzte, aber eine relativ junge Entwicklung der Technik, nämlich die Verwendung des Faxgerätes, im Auslieferungsverfahren zunutze. – So kurz ist der Succus des Geschehens zu umreißen, und so erfreulich stellt er sich dar. Dieser Umstand, nämlich die Berücksichtigung des modernsten Standes der Technik und die Nähe zu Vorgängen, die in der Privatwirtschaft gang und gäbe sind, ist so erfreulich, daß eine kurze Wortmeldung, wie Sie sie von mir heute erleben, angezeigt erscheint. – Die Freiheitlichen werden diesem angenehmen Schritt zustimmen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

20.39

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Damit ist die Debatte geschlossen.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung, und ich bitte zu diesem Zweck die Damen und Herren Abgeordneten, ihren jeweiligen Platz einzunehmen.

Gegenstand der Abstimmung ist die Genehmigung des Staatsvertrages samt Erklärungen der Republik Österreich in 1204 der Beilagen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem die Zustimmung erteilen wollen, um ein entsprechendes Zeichen. – Dies ist mit Stimmeneinhelligkeit der Fall. Die Zustimmung ist daher erteilt.

Wir kommen daher noch zur Abstimmung darüber, daß die Fassungen des Abkommens in dänischer, englischer, französischer, griechischer, irischer, italienischer, niederländischer, portugiesischer und spanischer Sprache im Sinne des Artikels 49 Abs. 2 Bundes-Verfassungsgesetz dadurch kundzumachen sind, daß sie zur öffentlichen Einsichtnahme im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten aufliegen.

Für den Fall Ihrer Zustimmung bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Die Zustimmung ist stimmeneinhellig erteilt.

13. Punkt

Regierungsvorlage: Übereinkommen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften über das Verbot der doppelten Strafverfolgung samt Erklärungen der Republik Österreich (1205 der Beilagen)

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Wir gelangen zum 13. Punkt der Tagesordnung.


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