Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 141. Sitzung / 178

Abschließend sei noch gesagt, daß auch die Förderungspolitik des Bundes in den letzten Jahren eine beachtliche war. Es ist in der letzten Dekade gelungen, die Volksgruppenförderung von 4,5 auf über 50 Millionen Schilling anzuheben – das zweisprachige Schulwesen noch nicht eingerechnet. Es ist also in diesem Zusammenhang schon einiges passiert.

Ich glaube, daß wir da auf einem guten Weg sind. Aber wie gesagt: Die Garantie der Grundrechte der Volksgruppen hätten wir lieber im Artikel 8 des Bundes-Verfassungsgesetzes von 1920 in der Fassung von 1929 verankert und nicht im Staatsgrundgesetz über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

21.18

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Weiters zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Steindl. 8 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Herr Abgeordneter.

21.18

Abgeordneter Mag. Franz Steindl (ÖVP): Herr Präsident! Hohes Haus! Diese Diskussion gibt es ja nicht zum erstenmal, sondern wir erlebten in diesem Hohen Haus ja schon sehr viele Debatten über Volksgruppenfragen beziehungsweise Fragen über ethnische Minderheiten.

Es gibt diesbezüglich verschiedene Forderungen. Ich nenne jetzt nur einmal die Forderung einer Staatszielbestimmung der Volksgruppenbeiräte, die in einem Memorandum an die österreichische Bundesregierung formuliert wurde. Damals haben alle Parlamentsparteien positive Signale gegeben. Ich nenne auch den Antrag der Grünen aus dem Jahre 1997 betreffend die Einführung einer Staatszielbestimmung. Bereits im April 1997 erfolgte darüber eine erste Lesung. Damals hat unser Klubobmann Khol in seinem Debattenbeitrag gesagt, die Gespräche im Ausschuß könnten beginnen.

Eine weitere Debatte in diesem Zusammenhang führten wir betreffend ein Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten samt Erklärung im Februar 1998. Herr Kollege Smolle! Ich sehe daher diese Diskussion durchaus positiv, weil wir damit die Möglichkeit erhalten, die Leistungen der autochthonen Volksgruppen, die stets zu Österreich gehalten und auch wesentlich zur Kultur dieses Landes beigetragen haben, zu würdigen.

Ihr Antrag geht meiner Meinung nach noch weit über das angestrebte Ziel der Staatszielbestimmung hinaus. Das Staatsgrundgesetz ist ja keine Materie, die man täglich ändert, sondern eine, die man wirklich ganz genau "abklopfen" muß. Ich meine, daß eine derartige Gesetzesänderung aus formalrechtlicher Sicht auch sehr umstritten sein könnte – sie ist es auch juristisch gesehen –, weil eine Verfassungsgesetzesänderung bestehende Rechtsnormen konterkarieren könnte.

Stichwort Staatsvertrag: Ich meine, daß man daran auf keinen Fall rütteln sollte. Inhaltlich gibt es ja sehr viele gesetzliche Normen und Bestimmungen. Ich denke da nicht nur an den Staatsvertrag, sondern auch an die Schulgesetze. Bei uns im Burgenland ist es gang und gäbe, daß nicht nur beschlossen, sondern auch durchgeführt wird.

Ich sehe da auch einige Probleme. Sie haben, Herr Abgeordneter Smolle, das selbst betont, als Sie gemeint haben: Natürlich sagt nicht jede Volksgruppe ja zu diesem Vorschlag! Ich glaube, daß man eine derart wichtige Gesetzesänderung nicht über einen Kamm scheren sollte – das ist meiner Meinung nach ein Problem; das ist der kleine Unterschied zu Ihrer Auffassung –, daß man das wirklich behutsam diskutieren sollte.

Es helfen da keine gesetzlichen Normen – ich erlebe das sehr oft hier im Parlament –, wenn nicht im Denken und im Handeln der Menschen untereinander ein Reifungsprozeß in Richtung mehr Toleranz gelingt. Das sage ich bewußt als Burgenländer, wo verschiedene Sprachen gesprochen werden, wo sich Kulturen und Religionen sehr harmonisch einfügen und wir nicht nebeneinander sondern miteinander leben. – Darauf bin ich sehr stolz. (Beifall bei der SPÖ.)

Ich möchte nun auf einige Beispiele eingehen, die zu erwähnen mir in der Argumentation ganz wichtig ist.


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