Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 141. Sitzung / 177

Ich fühle mich in diesem Sinne verantwortlich. Ich bin ja jetzt im Mandat nachgerückt und möchte eigentlich versuchen, diese zehn Monate vernünftig abzuschließen. Es wäre ein Glanzpunkt meiner bescheidenen politischen Karriere, einen schönen, mutigen, inhaltsschweren Artikel 19 des Staatsgrundgesetzes über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger als Verfassungsgesetz durchzubringen. (Beifall beim Liberalen Forum sowie bei den Grünen.)

In diesem Sinn bitte ich Sie: Helfen Sie mir, ein Geschenk zu machen – nicht mir, sondern den österreichischen Volksgruppen! (Neuerlicher Beifall beim Liberalen Forum sowie bei den Grünen. – Abg. Dr. Graf: Sie müssen halt wiedergewählt werden! Das wird das Problem sein!)

21.13

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Posch. 10 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Herr Abgeordneter.

21.13

Abgeordneter Mag. Walter Posch (SPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Ich kann meinem Vorredner inhaltlich in vielem zustimmen, in vielem recht geben. Trotzdem habe ich mit dem vorliegenden Antrag 826/A ein kleines Problem.

Karl Smolle, du hast gesagt, daß es dem republikanischen Österreich geziemen würde, Schritte zu setzen. Es wäre nach meinem Dafürhalten logischer, es im republikanischen Österreich zu verankern, und zwar in der Bundesverfassung 1920 beziehungsweise 1929 und nicht im Staatsgrundgesetz von 1867, also im Staatsgrundgesetz der österreichisch-ungarischen Monarchie.

Ich habe, wie gesagt, mit vielen Punkten dieses Antrages kein Problem, obwohl es nach meinem Dafürhalten besser wäre, die darin enthaltenen Details – von den Regelungen betreffend die Kindergärten angefangen über jene bezüglich des Schulunterrichts in der Volksgruppensprache bis hin zu jenen über das Bekenntnis oder die Volksgruppensprache im öffentlichen Leben – nicht in der Verfassung zu verankern. Dort wären die Grundsätze zu verankern, während die Details – wie zum Beispiel betreffend die Kindergärten –, die noch nicht verankert sind, in den jeweiligen Bundes- beziehungsweise Landesgesetzen festzuhalten wären.

Wir schlagen vor, in die Verfassung, und zwar in den Artikel 8 Abs. 2 der Bundesverfassung, eine Staatszielbestimmung einzufügen mit dem Titel, daß sich die Republik Österreich zu ihren Volksgruppen und der sich aus deren Bestehen ergebenden sprachlichen und kulturellen Vielfalt bekennt. Ich glaube, daß das ein wichtiger Grundsatz wäre, weil das Bekenntnis ein notwendiges ist. Ich habe dies auch schon öfter von diesem Pult aus gesagt, ich wiederhole es: Ich würde mich auch freuen, wenn es sich noch in dieser Legislaturperiode verwirklichen ließe.

Ich möchte in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, daß es in der abgelaufenen Legislaturperiode eine Reihe von Verbesserungen zum Schutz der Volksgruppen und für die Volksgruppen gegeben hat, angefangen vom Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten, das in diesem Jahr ratifiziert wurde und mit 1. Februar 1998 in Kraft getreten ist, bis hin zu den Förderungen, die durch das Privatradiogesetz geschaffen wurden, nämlich die Möglichkeit, die Volksgruppen – ich denke da an "Radio Korotan" und auch an "Radio Mora" – zur Pflege ihrer Kultur, zur Pflege ihrer Sprache haben. Ich halte das für eine sehr gute Sache.

Ich möchte noch einmal – auch von dieser Stelle aus – bekräftigen, daß ich mir die Ratifikation der Europäischen Charta der Regional- und Minderheitensprachen wünsche. Ich würde es sehr begrüßen, wenn es gelänge – ich weiß wohl, daß das nicht der allgemeine Wunsch der österreichischen Volksgruppen ist, aber doch der des größten Teils –, daß es zu einer gesamtösterreichischen Konferenz der Vorsitzenden der Volksgruppenbeiräte kommt, so wie sie im vorigen Jahr getagt hat. Ich glaube, daß ein institutionalisiertes Gremium als Ansprechpartner für Volksgruppenfragen deshalb sehr wichtig wäre, weil es auch die Möglichkeit schaffen würde, Volksgruppenfragen differenziert vom unterschiedlichen Standpunkt der Volksgruppen aus zu betrachten, und auch deshalb, weil Volksgruppenfragen nicht frei von partei- und machtpolitischen Interessen und Kalkülen sind. Daher meine ich, daß diese Beiräte gestärkt werden müßten und daß dieses Gremium gestärkt gehörte.


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