Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 141. Sitzung / 182

rung von Rechten der Minderheiten ist. Wir – also Karel Smolle und ich – sind diesbezüglich schon lange Zeit in einem Dialog.

Bemerkenswert ist für mich der Umstand, daß für die Kolleginnen und Kollegen, die diesen Antrag wahrscheinlich noch nicht so intensiv studiert haben wie Kollege Posch und Kollege Steindl, vermutlich der interessanteste Aspekt an diesem Antrag der ist, daß er die Möglichkeit einer Verbandsklage für repräsentative Vereine der österreichischen Volksgruppen vorsieht. Das ist doch eine Möglichkeit, die dem österreichischen Rechtssystem überhaupt nicht fremd ist. Wir kennen das etwa vom Konsumentenschutz her oder aus arbeitsrechtlichen Bereichen. Dadurch wird die Durchsetzung von Minderheitenrechten im engeren Sinn ermöglicht und vereinfacht und vor allem für den einzelnen vielfach überhaupt erst faßbar und durchsetzbar gemacht.

Diesen Ansatzpunkt halte auch ich zwar für wesentlich und wichtig, aber nach meinem Dafürhalten müssen Minderheitenpolitik und Minderheitenschutz darüber hinausgehen. Ein modernes Verständnis von Mehrsprachigkeit und von der Umsetzung kultureller Vielfalt darf nicht so eng gesehen werden. Man darf es nicht bei defensiven Schutzbestimmungen für Gruppen, die die Mehrheit als Außenseitergruppen betrachtet, bewenden lassen, denn sprachliche und kulturelle Vielfalt sind Anliegen, die die Mehrheit angehen und die die Mehrheit auch zum Ausdruck bringen muß.

Die Grünen haben – noch bevor Karel Smolle in dieser Legislaturperiode Abgeordneter wurde – in Form eines Antrages einen Vorstoß in dieser Richtung getan. Kollege Posch und auch Kollege Steindl haben ihn beide positiv erwähnt. Dieser Antrag wurde am 20. März 1997 im Nationalrat eingebracht und dem Verfassungsausschuß zugewiesen, und alle Redner haben in der ersten Lesung gesagt, daß all das, was darin steht, schwer in Ordnung sei und nur die eine oder andere Formulierung noch anders gestaltet werden könnte. Geschehen ist jedoch nichts! Und verantwortlich dafür, daß diesbezüglich nichts geschehen ist, sind – das ist leicht herauszufinden – die zwei "K"s des Parlaments, Khol und Kostelka, denn sie blockieren.

Herr Dr. Kostelka, Sie sind Vorsitzender des Verfassungsausschusses, und daher frage ich Sie – und seien Sie mir bitte nicht böse, wenn ich das gerade Sie frage, aber Sie sind doch derjenige, der immer darauf pocht, ein ausgeprägtes Demokratieverständnis zu haben –: Warum werden Oppositionsanträge, die inhaltlich von allen Kollegen, ausgenommen von jenen der Freiheitlichen, lobend erwähnt werden und auch den Intentionen der Politik entsprechen – ich meine jetzt insbesondere den Antrag der Grünen und den gemeinsamen Antrag von Smolle und Wabl, die sich zu einem Paket abrunden lassen – in dieser Weise ignoriert und nicht behandelt?

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Aber es ist noch nicht aller Tage Abend, und es ist auch noch nicht "Abend" dieser Legislaturperiode, deshalb nehme ich den heutigen Abend zum Anlaß, Herrn Dr. Kostelka, assistiert durch Herrn Dr. Khol, zu bitten, das auch insofern ernst zu nehmen, als wir uns in einem ausgewählten und mit interessierten Abgeordneten besetzten Ausschuß – vielleicht auch Unterausschuß – mit diesen Fragen beschäftigen sollten, zumal es von seiten der österreichischen Volksgruppenorganisationen den übereinstimmenden Wunsch gibt, daß das geschehen sollte, ausgedrückt im Memorandum der österreichischen Volksgruppen, das vor inzwischen bereits fast eineinhalb Jahren der Regierung und dem Nationalrat überreicht wurde. Ich bitte Sie: Gehen Sie ein bißchen in sich und reden Sie nicht nur vom Minderheitenschutz, sondern tun Sie auch etwas dafür! (Beifall bei den Grünen und beim Liberalen Forum.)

21.38

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort ist niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist damit geschlossen.

Den Antrag 826/A weise ich dem Verfassungsausschuß zu.

Die Tagesordnung ist damit erschöpft.


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