Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 142. Sitzung / 34

die Standesvertretung der Ärzte (Ärztegesetz 1998 – ÄrzteG 1998) erlassen und das Ausbildungsvorbehaltsgesetz geändert wird (1400 der Beilagen)

2. Punkt

Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 770/A der Abgeordneten Klara Motter und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ärztegesetz 1984 geändert wird (1401 der Beilagen)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Wir gelangen nunmehr zu den Punkten 1 und 2 der Tagesordnung, über die die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Ein Vorschlag auf Berichterstattung liegt mir nicht vor. Daher können wir sogleich in die Beratungen eintreten.

Erster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Pumberger. Er hat das Wort.

10.07

Abgeordneter Dr. Alois Pumberger (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Diesem Ärztegesetz 1998 geht eine nunmehr zwölfjährige Debatte der Kammerfunktionäre voraus, und im Ministerium hat man bereits seit acht Jahren davon Kenntnis. Trotz dieser heftigen Debatten innerhalb der Ärzteschaft und dieser, wie man meinen sollte, ausreichenden Diskussion ist kaum jemand mit dem Ergebnis, das heute zu beschließen ist, zufrieden.

Ich möchte kurz zusammenfassen: Das Hauptziel der Ärztekammer war die Reform und die Einteilung in Kurien – da kommt es jetzt zu einer Aufblähung des Kammerapparates –, Wohnsitzärzten, die Pensionisten sind, wird das Wahlrecht aberkannt, die Anzeigepflicht der Ärzte bei Kinderschändern fehlt, das Studium der Zahnmedizin wird jetzt mit mindestens fünfjähriger Verspätung beschlossen, und vieles andere mehr ist in dieses Gesetz hineingepackt worden. Ich glaube es meinen niedergelassenen und angestellten Kollegen und auch den Zahnärzten, daß kaum jemand mit diesem Gesetz zufrieden ist, und das haben mir auch viele in persönlichen Gesprächen versichert.

Unter anderem ein kleines Detail am Rande: In diesem Gesetz ist beispielsweise enthalten, daß Flüchtlinge, die nach Österreich kommen und angeben, sie seien Arzt, ohne nachweisen zu müssen, daß sie jemals die entsprechenden Prüfungen oder das Doktorat gemacht haben – Herr Kollege Löschnak, sie brauchen dies nur glaubhaft zu machen –, dazu berechtigt sind, diesen Beruf selbständig in Österreich auszuüben. Damit sind wir nicht einverstanden, meine Damen und Herren! Daher werden wir auch einen entsprechenden Abänderungsantrag einbringen. (Abg. Dr. Partik-Pablé: Das beschließt heute die Koalition? – Abg. Dr. Graf: Das beschließt heute die Koalition?)

Oder: Über die Kammerreform, meine sehr verehrten Damen und Herren, beklagen sich nahezu alle, die nicht genau danach gefragt wurden, wie sie die Kammerreform haben wollten. Die wesentliche Kritik besteht darin, daß es zu einer enormen Aufblähung der Kammern kommt. Von derzeit sechs Gremien pro Bundesland wird es nunmehr 16 Gremien in den Ärztekammern pro Bundesland geben. (Abg. Haigermoser: Wieviel? 16?) – 16! Österreichweit wurden die Gremien von 60 auf 160 aufgestockt. Das bedeutet eine Unzahl von bezahlten Funktionären, die von den Zwangsbeiträgen der Zwangsmitglieder finanziert werden. Eine Unzahl dieser Funktionäre wird durchzufüttern sein, die Serviceleistung der Kammer wird jedoch um kein Jota verbessert. Der Unmut der Pflichtmitglieder der Ärztekammer ist sehr groß. Das können Sie mir glauben! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Daher haben wir gesagt, wir stellen uns auf die Seite der Pflichtmitglieder. (Abg. Dr. Graf: Nicht nur bei den Ärzten, bei allen Freiberuflern!) Ja, bei allen Freiberufen ist es dasselbe, bei allen Kammern ist es dasselbe. Die Tendenz geht in Richtung Aufblähung der Kammern – das sehen wir heute ganz deutlich bei der Ärztekammer –, und zwar ohne die Leistungen oder das Service


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