Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 142. Sitzung / 35

für die Mitglieder zu verbessern. (Beifall bei den Freiheitlichen.) Wir Freiheitlichen haben uns immer dagegen ausgesprochen und werden uns auch in Zukunft dagegen aussprechen. Daß die Pflichtmitgliedschaft beibehalten wird, ist uns außerdem ein Dorn im Auge.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Außerdem wird es innerhalb der einzelnen Berufsgruppen zu großen Differenzen kommen. Derzeit zahlen beispielsweise in der Ärztekammer Wien die niedergelassenen Ärzte – das sind 20 Prozent aller Ärzte – 80 Prozent der Kammerumlagen. Nunmehr soll dieses Budget auf alle aufgeteilt werden. Das wird dazu führen, daß die angestellten Ärzte wesentlich mehr an Umlagen zahlen müssen. Diese werden sich aufgrund ihrer Majorität jedoch zu wehren wissen, was wiederum den Unmut der Niedergelassenen heraufbeschwören und eine Dissonanz innerhalb der Ärzte hervorrufen wird.

Man will doch immer die Geschlossenheit der Ärzteschaft, und auch ich stehe für die Geschlossenheit aller 30 000 Ärzte in Österreich ein. Ich bin nicht für eine eigene Gruppe, die die Interessen der Angestellten vertritt, und dann gibt es innerhalb der Angestellten eine Gruppe, die die Oberärzte und die Fachärzte vertritt, eine andere wiederum vertritt die Turnusärzte, und bei den niedergelassenen ist es genauso. – Das führt zu einem derartigen Kompetenzwirrwarr, daß wir mit aller Kraft dagegen auftreten.

Wir haben auch versucht, diese Mehrkosten für die Zwangsmitglieder in den Griff zu bekommen, indem wir im Ausschuß eine Ausschußfeststellung durchsetzen wollten, die da lautete, daß kein Mitglied der Ärztekammer für die anfallenden Mehrkosten dadurch bestraft werden dürfe, daß es höhere Umlagen bezahlen muß. Diese Garantie in einer für die Kammer verbindlichen Ausschußfeststellung wurde nicht gegeben, wurde mit den Stimmen der Regierungsparteien abgelehnt, und daher haben wir überhaupt keine Veranlassung, diesem Ärztegesetz unsere Zustimmung zu geben. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zusätzlich nimmt man Wohnsitzärzten, die schon Bezieher aus dem Wohlfahrtsfonds sind, aber noch ärztliche Tätigkeit verrichten, das Wahlrecht. Man erkennt ihnen die ordentliche Kammermitgliedschaft ab, auch wenn sie, weil sie noch eine ärztliche Tätigkeit ausüben, bereit sind, die Kammerumlage zu entrichten. Ein ganzes Berufsleben lang waren sie dazu vergattert, Zwangsmitglied in der Ärztekammer zu sein. Nun wollen sie weiterhin Mitglied bleiben, weil sie noch Ärzte sind und ärztlich tätig sind. Aber jetzt wirft man sie aus der Kammer hinaus, man nimmt ihnen das Wahlrecht, weil man offensichtlich bestehende Mehrheiten einzementieren will und Ihnen die Senioren unter den Ärzten, die Mitglieder bleiben wollen, ein Dorn im Auge sind.

Wir haben daher zu diesen Punkten einen Antrag vorbereitet, der lautet:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Pumberger, Dr. Povysil und Kollegen zur Regierungsvorlage 1386 der Beilagen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Ausübung des ärztlichen Berufes und die Standesvertretung der Ärzte (Ärztegesetz 1998 – ÄrzteG 1998) erlassen und das Ausbildungsvorbehaltsgesetz geändert wird 1400 der Beilagen

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die im Titel genannte Regierungsvorlage 1386 der Beilagen wird wie folgt geändert:

1. Im 1. Abschnitt des 1. Hauptstücks entfällt § 4 Abs. 7."

Da geht es um die Asylanten, die bei uns den Arztberuf ausüben können.

"2. Im 3. Abschnitt des 1. Hauptstücks wird § 31 um folgenden Abs. 6 ergänzt:

‚(6) Zur selbständigen Berufsausübung berechtigte freiberuflich tätige Ärzte für Allgemeinmedizin, Fachärzte und Zahnärzte sind außerdem berechtigt, im Rahmen eines Dienstverhältnisses ebensolche zur selbständigen Berufsausübung berechtigte Ärzte zu beschäftigen.‘"


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