Da geht es um das Anstellungsrecht von Ärzten bei Ärzten. Das ist ein langgehegter Wunsch, um die Ärztearbeitslosigkeit in den Griff zu bekommen und das Serviceangebot für die Patienten zu verbessern. (Beifall bei den Freiheitlichen.)
"3. Im 2. Abschnitt des 2. Hauptstücks lautet Abs. 1 des § 68:
‚§ 68. (1) Anspruch auf ordentliche Kammerangehörigkeit bei einer Ärztekammer hat jeder Arzt, der
1. in die von der Österreichischen Ärztekammer geführte Ärzteliste gemäß den §§ 4, 5, 18 oder 19 eingetragen worden ist,
2. seinen Beruf im Bereich dieser Ärztekammer ausübt und
3. keine alters- oder ständige Invaliditätsversorgung aus dem Wohlfahrtsfonds bezieht.
Bezieher einer Versorgung aus dem Wohlfahrtsfonds haben dann Anspruch auf ordentliche Kammerangehörigkeit, wenn sie eine Kammerumlage entrichten.‘"
Dabei geht es um die Pensionisten.
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Nun noch zum Wegfall der Anzeigepflicht: Wenn ein Arzt in seiner Ordination während seiner ärztlichen Tätigkeit den Verdacht hatte, daß Kindesmißbrauch, sexueller Mißbrauch oder Kinderschändung vorliegen könnte, so war bisher für den Arzt die absolute Anzeigepflicht gegeben. Nun ist man darangegangen, diese Anzeigepflicht abzusetzen. Es ist zum Beispiel den "Oberösterreichischen Nachrichten" vom 3. Oktober 1998 zu entnehmen, daß – gegenüber 141 im Vorjahr – im ersten Halbjahr 1998 bereits 497 Fälle von Unzucht, Vergewaltigung und Mißbrauchsversuchen aufgedeckt und aktenkundig wurden. Von diesen 497 Fällen sind vier Fünftel an Jugendlichen und Kindern geschehen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Chef der oberöstereichischen Sicherheitsdirektion sagt dazu einzig und allein: Ein Wahnsinn! – Er sagt: Anzeigen sind wichtig, weil Sextäter Wiederholungstäter sind. – Daher sind wir für eine Beibehaltung der Anzeigepflicht bei Kinderschändung (Beifall bei den Freiheitlichen), bei sexuellem Mißbrauch und bei Kindesmißhandlung, wenn ein Arzt den Verdacht erhebt. Wir lassen nicht zu, daß der Täterschutz vor den Opferschutz gestellt wird! (Beifall bei den Freiheitlichen.)
Frau Abgeordnete Rauch-Kallat schreibt in ihrer gestrigen Presseaussendung: "Eltern, die ihre Kinder mißhandeln, suchen oft unterschiedliche Spitäler auf, damit die Ärzte keinen Verdacht schöpfen oder gar Anzeige erstatten." – Auch sie ist überzeugt davon, daß die Anzeige wichtig ist.
Das Amt der Oberösterreichischen Landesregierung nimmt zum § 54 Ärztegesetz folgendermaßen Stellung:
"Die Regelung der Meldepflicht des Arztes dahin gehend, daß unter anderem im Fall der Mißhandlung von Minderjährigen nur mehr dann eine Meldung zwingend ist, wenn dies zur Verhinderung einer weiteren erheblichen Gefährdung des Wohles der betroffenen Person erforderlich ist, kann in dieser Form nicht akzeptiert werden. ... Eine derartige Lockerung der Meldepflicht würde in vielen Fällen ein angemessenes Handeln der zuständigen Stellen verhindern."
Dieser Stellungnahme des Amtes der Oberösterreichischen Landesregierung schließen wir Freiheitlichen uns an. Ich richte den Appell an die Regierungsparteien, nicht immer nur Lippenbekenntnisse gegen Kindesmißbrauch und Kinderschändung und zur Verstärkung des Schutzes unserer Kinder abzugeben, sondern die Anzeigepflicht beim heutigen Beschluß über dieses