Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 142. Sitzung / 37

Ärztegesetz aufrechtzuerhalten. Ich bitte Sie um Ihre Zustimmung zu unserem Antrag, den Herr Kollege Kurzmann einbringen wird. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

10.18

Präsident Dr. Heinz Fischer: Der Antrag, den Herr Abgeordneter Dr. Pumberger eingebracht hat, ist ordnungsgemäß unterfertigt und steht mit in Verhandlung.

Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Dr. Pittermann. – Bitte.

10.18

Abgeordnete Dr. Elisabeth Pittermann (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Ganz besonders herzlich möchte ich den Herrn Präsidenten der Österreichischen Ärztekammer begrüßen, der vom Balkon aus an der Plenarsitzung teilnimmt, um zu hören, welche Diskussion über dieses Gesetz stattfindet.

Es hätte mich gewundert, wenn Herr Pumberger einmal mit etwas einverstanden gewesen wäre. Frei nach Goethe kann man sagen: Der, der stets verneint. – Denn Geist finde ich bei Ihnen nur sehr wenig, daher kann ich Sie nicht "den Geist, der stets verneint", nennen. (Beifall bei der SPÖ.)

Sie haben beklagt, daß nicht alle gefragt wurden. Aufgrund der hohen Zahl der Kammermitglieder ist es dem Ministerium leider nicht möglich gewesen, 30 000 Kammermitglieder zu fragen. Wohl aber hat es sehr eingehend mit der Vertretung der Ärzte, der Österreichischen Ärztekammer, verhandelt, und diese repräsentiert die Ärzte. Es gibt auch da eine repräsentative Demokratie. Es steht Ihnen, Herr Kollege Pumberger, frei, sich den Wahlen zu stellen und vielleicht der nächste österreichische Ärztekammerpräsident zu werden, wenn Sie die erforderliche Anzahl von Stimmen bekommen. (Rufe bei SPÖ und ÖVP: Nein! Nein! Nein!) Dann können Sie die Verhandlungen führen. (Beifall bei Abgeordneten der Freiheitlichen. – Abg. Schwarzenberger: Das hätten sich die Ärzte nicht verdient!) – Nein, das finde ich auch, da bin ich völlig mit Ihnen einer Meinung, daß wir uns das nicht verdient haben. Ich hoffe, und ich bin auch sicher, es wird nie eintreten, aber das ist die Möglichkeit. Dann kann er alle Verhandlungen führen, aber er soll nicht mangelnde Demokratie beklagen, wo sehr demokratisch gehandelt wurde.

Und da heute beklagt wurde, daß sich die Gruppen untereinander nach der Strukturreform nicht gut vertragen werden, kann man nur sagen: Auch jetzt gab es Uneinigkeit.

Ich bin mit dieser Regierungsvorlage sehr wohl zufrieden und danke für das Zustandekommen dieser Regierungsvorlage in erster Linie unserer Frau Bundesministerin, die sich immer wieder auch persönlich eingeschaltet hat, sowie den Beamten des Ministeriums – in erster Linie Herrn Ministerialrat Dr. Aigner, Dr. Kierein und Frau Dr. Schopper, die dieses Gesetz in einfach verständlicher und gut lesbarer Form abgefaßt haben.

Mein weiterer Dank gilt aber auch den Herren Dr. Schwarz und Mag. Pazourek, die mit viel Geduld immer um Einvernehmlichkeit bemüht waren. Danken möchte ich auch dem Präsidenten der Österreichischen Ärztekammer, der unmittelbar nach seiner Genesung sofort wieder aktiv verhandelt hat und somit am Zustandekommen dieser Regierungsvorlage mitbeteiligt war.

Zur Geschichte dieser Reform: 1979 wurde erstmals in der Ärztekammer über eine Strukturreform der Ärztekammer nachgedacht. Seit rund zehn Jahren gab es diesbezügliche Vorarbeiten. Durch den EU-Beitritt waren neue berufsrechtliche Regelungen für die Zahnärzte zu schaffen, das Disziplinarrecht war neu zu gestalten, die Verschwiegenheits- und Anzeigepflicht zu adaptieren und die Kammerreform erwünscht. Die logische Folge: ein neues Ärztegesetz.

Die wichtigsten Neuerungen dieses Gesetzes: Die Kurien für niedergelassene und angestellte Ärzte und Zahnärzte ermöglichen eine bessere Vertretung der Ärzte. Die Angestellten fühlten sich bis jetzt durch die Kammer wenig vertreten. Durch Mißwirtschaft früherer Kammerführungen in Wien müssen sie sehr hohe Zahlungen an den Wohlfahrtsfonds leisten. Verantwortlich dafür sind jene Funktionäre, die lautstark und mit unsachlichen Argumenten gegen das neue


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