Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 142. Sitzung / 59

weise die Bioresonanzmethode oder den Verkauf von Edelsteinketten durch Ärzte zu einem Preis von 10 000 bis 15 000 S. Auch dazu erwarte ich mir eine Klarstellung von seiten der Ärztekammer!

Ich darf in diesem Zusammenhang noch auf einen Punkt hinweisen: Es wurden Vorbehaltsrechte für medizinische Tätigkeiten im § 1 Abs. 4 Ärztegesetz klar normiert, aber dennoch werden solche medizinischen Tätigkeiten auch von Nichtmedizinern ausgeübt. Ich verweise da zum Beispiel nur auf das Piercing. Auch dazu gibt es keine klare Haltung von seiten der Ärztekammer!

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Bundesministerin! Dieses Gesetz schafft modernes Standesrecht, allerdings glauben wir, daß die Diskussion auch zu den von mir angerissenen Problemfällen weitergehen muß.

Abschließend darf ich Sie, meine Damen und Herren, einladen, dieser Regierungsvorlage zuzustimmen. (Beifall bei der SPÖ.)

11.45

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Herr Abgeordneter Dr. Pumberger! Sie haben sich zu einer tatsächlichen Berichtigung zu Wort gemeldet. Bitte beginnen Sie mit dem Sachverhalt, und stellen Sie diesem dann Ihre Version gegenüber! – Bitte, Herr Abgeordneter.

11.45

Abgeordneter Dr. Alois Pumberger (Freiheitliche): Ich mußte mich leider schon wieder zu einer tatsächlichen Berichtigung zu Wort melden. – Es hat Herr Kollege Maier gerade behauptet, daß die Freiheitlichen für die Eintragung medizinischer Daten auf der Chip-Card eintreten. – Das ist unrichtig! (Zwischenruf des Abg. Mag. Barmüller.)

Ich stelle tatsächlich richtig, Herr Kollege Barmüller, daß sich die Freiheitlichen immer mit aller Vehemenz für den Datenschutz eingesetzt (Zwischenrufe bei der SPÖ) und niemals gefordert haben, medizinische Daten in die bevorstehende Chip-Card aufzunehmen. Vielmehr haben die Freiheitlichen gefordert, erstens die Chip-Card rein als Identitätsnachweis zu verwenden, und zwar als Nachweis dafür, ob ein Patient eine Krankenversicherung hat, weil ja 99,9 Prozent der Bevölkerung ohnehin versichert sind (anhaltende Zwischenrufe bei der SPÖ – Präsident Dr. Neisser gibt das Glockenzeichen), und zweitens Abrechnungsmöglichkeiten mit der Sozialversicherung in die Chip-Card aufzunehmen, aber niemals medizinische Daten. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

11.47

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Salzl. – Bitte, Herr Abgeordneter.

11.47

Abgeordneter Dr. Stefan Salzl (Freiheitliche): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wer die bisherige Diskussion aufmerksam verfolgt hat, konnte unschwer erkennen, daß dabei nicht nur notwendige Novellierungen und Anpassungen bei der Ausbildung und bei der Ausübung des ärztlichen Berufes im Vordergrund stehen. Dieses Gesetz wurde auch als Spielwiese standespolitischer, aber auch allgemeinpolitischer und ideologischer Interessen verwendet. Das wird besonders deutlich im mehrfach erwähnten § 54, in dem es um die Verschwiegenheitsanzeige und Meldepflicht geht. Durch den Wegfall der Anzeigepflicht werden in Zukunft Kindesmißhandlung und Kindesmißbrauch vielfach ungeahndet bleiben.

Herr Kollege Leiner! Daran ändert auch der sehr "weiche" Abänderungsantrag, den du hier eingebracht hast, nichts, denn der Arzt kommt in ein Spannungsfeld zwischen Verschwiegenheitspflicht einerseits und der Meldung andererseits (Zwischenruf des Abg. Dr. Leiner), und selbst dann, wenn er Meldung erstattet, Herr Kollege Leiner, und auch auf die Gefahr hin, daß er deshalb dann womöglich gerichtlich oder rechtlich belangt wird und sich rechtfertigen muß, ist meist das zuständige Jugendwohlfahrtsamt personell und auch fachlich überlastet. (Abg.


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