Was die Frage nach der Sicherheit vor Ort nach dem Unglück anlangt, so hat mir der Staatsanwalt mitgeteilt, daß bei den Kontakten mit dem Sachverständigen Dr. Hollmann mehrfach auch die Frage nach der aktuellen Sicherheitslage releviert wurde und daß, wenn die Unterlagen beziehungsweise die aus diesen gezogenen Erkenntnisse für die Sicherheit vor Ort nach dem Unglück von Bedeutung gewesen wären, solche Informationen selbstverständlich an die zuständigen Stellen weitergeleitet worden wären.
Die Berichtspflicht der Staatsanwaltschaft gründet sich in der vorliegenden Strafsache auf § 8 Abs. 1 Staatsanwaltsgesetz, sodaß es keiner ausdrücklichen Anordnung meinerseits bedurfte. Die Berichterstattung hat auch laufend stattgefunden. Der erste schriftliche Bericht stammt vom 20. Juli 1998.
Was die Passage über die jeweils innerhalb kürzester Zeit erhaltenen Unterlagen, die vom Sachverständigen angefordert wurden, anlangt, so müßte man das im einzelnen ergründen. Tatsache ist, daß der Sachverständige das, was er wollte, ohne Anstand bekommen hat. Das wollte ich damit ausdrücken.
Wer wann das Kommando der Bergung führte und hiefür die Verantwortung trägt, wird von den Beteiligten, zumindest für die Anfangsphase, nicht ganz übereinstimmend gesehen und ist deshalb ebenfalls Gegenstand der Vorerhebungen.
Daß der Betriebsleiter bei den Rettungsversuchen mitgewirkt hat, ist zunächst nicht Sache der Staatsanwaltschaft, sondern der einsatzleitenden Bergbaubehörde. Es ist aber, wie ich meine, nicht unverständlich, weil er doch wohl am besten über die für die Rettungsmaßnahmen relevanten Informationen verfügte.
Informative Befragungen des Betriebsleiters haben mehrfach stattgefunden. Den Zeitpunkt seiner formellen Einvernahme bestimmte die mit den Ermittlungen beauftragte Sicherheitsbehörde.
Die Befangenheit des ursprünglich vorgesehenen Sachverständigen ergab sich, wie ich ausgeführt habe, aus dessen Mitteilungen vom 21. Juli. Gründe für eine Befangenheit der beiden neuen Sachverständigen sind nicht bekannt. Jedenfalls hatten sie, wie die Staatsanwaltschaft in Vorbereitung der Beantwortung der an mich gerichteten parlamentarischen Anfrage der Grünen mitgeteilt hat, im Rahmen ihrer bisherigen Tätigkeiten weder berufliche noch private Kontakte mit dem Personal der Naintscher Mineralwerke GmbH oder den Beamten der Berghauptmannschaft Leoben.
Die Zuziehung von Herrn Professor Golser zur Bergung entzieht sich der Ingerenz der Justiz.
Zur Frage Betriebsleiter/Markscheider darf ich sagen, daß dieser Punkt im Zuge der Ermittlungen geprüft wird, soweit dies für das Verfahren von Relevanz ist.
Was das von Frau Abgeordneter Kammerlander angefragte Gutachten von Professor Golser aus dem Jahr 1977 anlangt, teilt mir die Staatsanwaltschaft mit, daß dieses Gutachten seinerzeit nicht für ein Gericht erstellt worden ist und angeblich einen anderen Teil des Bergwerks betreffen soll. Die Staatsanwaltschaft Leoben wird sich jedoch jedenfalls um die Beischaffung dieses Dokuments kümmern.
Zur Frage des Herrn Abgeordneten Dipl.-Ing. Schöggl über meine Haltung zur Einsetzung eines Untersuchungsausschusses möchte ich mich als Regierungsmitglied nicht äußern, weil dies ausschließlich Kompetenz des Hohen Hauses ist. Ich hoffe aber, meine Damen und Herren, daß ich Ihnen den Eindruck vermitteln konnte, daß die Justiz die ihr zukommende Aufgabe effektiv erfüllt. – Danke sehr. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
18.39
Präsident Dr. Heinrich Neisser:
Danke, Herr Bundesminister Dr. Michalek.Es hat sich jetzt Herr Bundesminister Dr. Farnleitner zu Wort gemeldet. – Bitte.