Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 142. Sitzung / 156

Staatsanwaltschaft" aus dem vorläufigen Ministerratsvortrag gestrichen? – Dieser Satz findet sich im endgültigen Ministerratsvortrag nicht mehr.

Meine Frage an die beiden Herren Regierungsmitglieder lautet: Wurde er deswegen gestrichen, weil sich beide Herren über die Sache vorher unterhalten haben und daher die Erkenntnis des Herrn Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten dahin gehend gereift ist, daß die Strafverfolgungsbehörden vor Ort nicht hinderlich waren? – Danke schön. (Beifall beim Liberalen Forum und bei den Grünen.)

18.29

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Es hat sich jetzt Herr Bundesminister Dr. Michalek zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Bundesminister.

18.30

Bundesminister für Justiz Dr. Nikolaus Michalek: Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Es wurde im Laufe der Debatte über meinen Bericht eine Reihe von Fragen gestellt. Soweit ich sie trotz der schlechten Akustik mitbekommen habe, werde ich versuchen, auf sie einzugehen.

Zur Frage über den Ermittlungsgegenstand habe ich gesagt, daß es zwei Themenschwerpunkte gibt, daß der zweite Themenschwerpunkt der Komplex des Bergevorgangs ist, Herr Dr. Grollitsch, und die näheren Umstände im Zusammenhang mit der Verschüttung von weiteren zehn Menschen und den Versuchen, diese zu bergen, noch aufgearbeitet werden.

Was die behauptete Tarnung von Arbeitsunfällen als Freizeitunfälle anlangt, kann ich Ihnen, Herr Abgeordneter Öllinger, mitteilen, daß auch dies Gegenstand der laufenden Erhebungen ist.

Ich habe weiters gesagt, daß sich die Justiz sehr rasch im Besitz der Unterlagen befunden hat, aus denen sich die Überschreitung des Abbauhorizonts und der Abbau über erteilte Genehmigungen hinaus ergibt. Es waren das jene Pläne, die, wie ich erwähnt habe, anläßlich des Ortsaugenscheins am 23. Juli im Einvernehmen mit der Einsatz- und Betriebsleitung von der Sicherheitsbehörde zur Kopierung übernommen, danach unverzüglich zurückgestellt wurden und daher vor Ort wieder zur Verfügung standen.

Die kopierten Unterlagen wurden in der Folge dem Sachverständigen zur Verfügung gestellt. Es hat aber verständlicherweise eine gewisse Zeit gebraucht, bis der Sachverständige daraus in Verbindung mit schrittweisen weiteren Ermittlungsergebnissen die entsprechenden Schlußfolgerungen – fortschreitend sich verfestigende, zuletzt mit hoher Wahrscheinlichkeit behaftete Schlußfolgerungen – ziehen konnte.

Mit dem von der Staatanwaltschaft am 8. September – eingelangt im Wege der Oberstaatsanwaltschaft im Bundesministerium für Justiz am 14. September – erstatteten Bericht wurde auch ein Zwischenbericht der Kriminalabteilung des Landesgendarmeriekommandos für die Steiermark vom 24. August vorgelegt, in dem unter anderem unter Bezug auf umfangreiche Erhebungen des Sachverständigen Professor Hollmann folgendes ausgeführt wird – ich zitiere –:

"Soweit das Ergebnis bisher vorliegt, kann angenommen werden, daß im Zuge des Abbaus im Bereich der Abbauscheibe 1A der Sicherheitsabstand zur felsigen Talsohle nicht ausreichend eingehalten wurde und es deshalb zum Felsabbruch und zum Einbruch der Schlammassen in das Grubengebäude kam." – Zitatende.

Beim Ministerrat vom 20. August 1998 lag mir diese Erkenntnis also noch gar nicht vor. Wann immer aber der Staatsanwalt, das Bundesministerium für Justiz oder ich persönlich von Einzelheiten der Ermittlungen des Strafverfahrens Kenntnis erlangt haben, war es uns aus den schon eingangs meiner Erklärung angeführten Gründen versagt, davon die Bergbaubehörde oder deren vorgesetzten Bundesminister zu verständigen. Es hat in diesem Fall eine solche Verständigung auch tatsächlich nicht stattgefunden. Dabei geht es nicht um mangelnde Kommunikation, sondern um gesetzliche Vorgaben.


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