Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 142. Sitzung / 155

und allem Respekt erforderliche Untersuchung über die politischen Verhältnisse und das politische Verhalten eines Bundesministers, der lange nicht sehen wollte, zu führen! 

Dieser Aufgabe, Herr Bundesminister, werden Sie sich sicherlich noch stellen müssen, sei es, weil Sie die Regierungsparteien fallenlassen, oder sei es, indem Sie die offene Auseinandersetzung in diesem Hohen Haus auch mit den Oppositionsparteien suchen. (Beifall bei den Grünen.)

18.25

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Zu Wort gelangt nun Herr Abgeordneter Dr. Kier. Herr Abgeordneter, das ist Ihre zweite Wortmeldung in dieser Debatte. Nach der Geschäftsordnung haben Sie noch eine Redezeit von exakt 4 Minuten. – Bitte.

18.25

Abgeordneter Dr. Volker Kier (Liberales Forum): Herr Präsident! Meine Herren Bundesminister! Hohes Haus! Ich habe mich noch einmal zu Wort gemeldet, weil ich jene drei Fragen in Erinnerung bringen wollte, die ich an die beiden Herren Bundesminister gerichtet habe. Ich wiederhole sie, damit sie in frischer Erinnerung sind, falls beide Herren – oder einer der beiden Herren – diese Fragen noch beantworten möchten.

Die Fragen an den Herrn Bundesminister für Justiz lauten: Herr Bundesminister Michalek! Wann haben Sie die Berichtspflicht angeordnet in dieser Sache? (Bundesminister Dr. Michalek: Bitte was?) Die Berichtspflicht!

Die zweite Frage bezieht sich auf Zitate aus Ihrem schriftlich vorgelegten Bericht, und zwar auf den Seiten 2 und 4. Auf Seite 2, in der Mitte, heißt es: "Am 23.7.98 nachmittag fand ein Ortsaugenschein statt."

Im Verlauf dieses Absatzes führen Sie aus, daß die Unterlagen, vornehmlich Pläne, problemlos und sogleich zur Verfügung gestanden sind, auch kopiert werden konnten und am nächsten Tag zurückgestellt wurden. – Ich bitte Sie um die Präzisierung, daß es richtig interpretiert ist, daß daher die Pläne und Unterlagen spätestens am 24. Juli vormittag in Kopie zur Verfügung gestanden sind.

Im Zusammenhang damit haben Sie auch noch ganz unten auf Seite 2 Ihres Berichtes ausgeführt: "Nachdem die Justiz sehr rasch in den Besitz der entsprechenden Pläne und Unterlagen kommen konnte ..." und so weiter, ist man "schon bald zur Erkenntnis gelangt, daß die Überschreitung des Abbauhorizontes mit hoher Wahrscheinlichkeit ..." und so weiter. – Wann genau war das, bezogen auf den 24. Juli, als die Pläne im Besitz der Strafverfolgungsbehörden waren? Und ich wäre Ihnen auch sehr dankbar, wenn Sie sagen könnten, was "sehr rasch" in diesem Fall bedeutet.

Auf Seite 4 heißt es: "Vielmehr ist es innerhalb kürzester Zeit gelungen, alle vom Sachverständigen für die Untersuchung von Relevanz bezeichneten Unterlagen zu erhalten und zu sichten." Kann man das zeitlich abgrenzen? – Das wäre die Fragestellung an den Herrn Bundesminister für Justiz. (Bundesminister Dr. Michalek: Ich verstehe nicht, was Sie sagen!) Aha! Ich gebe Ihnen das Papier, die Frage ist auf Seite 4 rot angestrichen. (Der Redner überreicht Bundesminister Dr. Michalek ein Schriftstück.)

Es würde mich nur interessieren, ob man das zeitlich abgrenzen kann. Wenn Sie, Herr Bundesminister, was ich verstehen würde, nicht unbedingt in der Lage sind, das heute datumsmäßig zu beantworten, wäre ich Ihnen dankbar, wenn Sie uns das anhand der Aktenlage schriftlich zur Verfügung stellen könnten, denn ich gehe davon aus, daß diese Zeitstellungen in den Strafakten enthalten sind.

Weiters habe ich im Zusammenhang mit dem Ministerratsvortrag vom 20. August 1998 eine Frage gestellt. Es gibt zwei Fassungen, einen vorläufigen Ministervortrag und einen revidierten, und meine Frage hatte gelautet, an beide Herren Bundesminister gerichtet: Aus welchem Grund wurde der Halbsatz "Beeinträchtigung der Einsatzmannschaft durch die Kriminalpolizei und


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