die Kolleginnen und Kollegen der Beamtenschaft, die das dann final ausfertigen müssen, unter so starken Zeitdruck setzt, daß es eben leichter zu solchen Fehlern kommen kann. Denn bisher sind derartige Fehler eigentlich noch nicht passiert. Ich möchte die Beamten daher quasi ausdrücklich in Schutz nehmen und sagen, wenn man unter einem derartigen Zeitterror arbeitet, dann kann bei der EDV schon einmal ein ganzer Textbaustein verschwinden. Es wäre angebracht, daß sich diejenigen, die für diese Last-Minute-Gesetzgebung verantwortlich sind, vielleicht gelegentlich einmal bei den Beamten entschuldigen. (Beifall beim Liberalen Forum.)
Wenn das Arbeiterkammergesetz aber dadurch schon zum Verhandlungsgegenstand geworden ist, benützen wir als liberale Fraktion gerne die Gelegenheit, in der Art eines Ceterum censeo einen Zusatzantrag einzubringen, der sich mit dem aktiven und passiven Wahlrecht beschäftigt und eine Gleichstellung aller Arbeitnehmer – unabhängig von ihrer Staatsbürgerschaft – zum Ziele hat.
Zusatzantrag
der Abgeordneten Dr. Volker Kier und PartnerInnen, mit dem der Ausschußbericht über den Antrag 869/A der Abgeordneten Annemarie Reitsamer, Dr. Gottfried Feurstein und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeiterkammergesetz 1992 geändert wird (1417 der Beilagen), geändert wird
Der Nationalrat wolle beschließen:
1. Z 1 des im Titel genannten Antrags lautet:
1. In § 21 entfällt Z 3; in dessen Z 2 wird das Wort "und" durch einen Punkt ersetzt.
2. Die bisherigen Ziffern 1 bis 6 des Antrags erhalten die Bezeichnung 2 bis 7.
3. Z 7 (6 alt) des Antrags lautet:
7. Nach § 100 Abs. 7 wird folgender Abs. 8 angefügt:
"(8) § 33 Abs. 1 bis 4 und § 61 Abs. 4 und 6 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. XXXX/1998 treten mit 1. August 1998 in Kraft. § 21, § 81 Abs. 3 und § 89 Abs. 1 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. XXXX/1998 treten mit 1. Dezember 1998 in Kraft."
*****
Ich glaube, ich brauche zur Begründung eigentlich nichts auszuführen. Jeder, der sich mit der Materie beschäftigt, weiß: Es ist einfach gleichheitswidrig, daß Sie das Wahlrecht so geordnet haben, wie Sie es getan haben. Ich kann das nicht nachvollziehen, zumal sich bei all den Sonntagsreden eigentlich eine breite Mehrheit dieses Hauses für ein Wahlrecht unabhängig von der Staatsbürgerschaft in Arbeiterkammerangelegenheiten, so wie es zum Beispiel im Postbetriebsverfassungsgesetz und anderswo längst der Fall ist, finden müßte.
Daher appelliere ich noch einmal: Springen Sie über die Scheinloyalität, in dem Fall der Koalition, zugunsten der Demokratie! (Beifall beim Liberalen Forum.)
Zum Tagesordnungspunkt Arbeitslosenversicherungsgesetz möchte ich das sagen, was im Kern das Wesentliche ist: Es handelt sich hier um eine Reparatur, wenn man es so will auch um eine Rücknahme der absichtlichen Schlechterstellung von Karenzgeldbezieherinnen, die seinerzeit ein Teil eines Ihrer sogenannten Strukturpakete war. Das nehmen Sie jetzt zurück. Ich bringe in Erinnerung, daß sich damals innerhalb der Regierung offenbar die ÖVP mit ihren Horrorzahlen – das koste viele, viele Hunderte Millionen – durchgesetzt hat. Sie hat Schrecken verbreitet, und man hat daher zunächst die Karenzgeldbezieherinnen in Ansehung ihrer Ansprüche auf Notstandshilfe und so weiter schlechter gestellt.