Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 145. Sitzung / 102

linie über Ölvorräte. Dabei war es völlig eindeutig, daß ein Konsens nicht erzielbar ist, weil einige Länder in der EU noch nicht bereit sind, ein Krisenrisiko mit anderen Ländern zu teilen, daß also zum Beispiel England oder die Niederlande sich verpflichten, 20 Prozent mehr Erdöl zu fördern, um im Krisenfall die Versorgung aufrechterhalten zu können. – Solange eine solche Position von Mitgliedsländern eingenommen wird, wäre es fahrlässig, die jetzige österreichische Krisenbewirtschaftung auf dem Altar des Binnenmarktes zu opfern. – Das zum ersten.

Zweiter Punkt: Wir reden im Augenblick über die Vollendung des Binnenmarkts und stehen im europäischen Schnitt bei etwa 95 Prozent Vollendung des Binnenmarkts. Die wirkliche Vollendung des Binnenmarkts in der Weise, daß dann die Notversorgung auch eine Binnenmarktaufgabe sein kann, kann erst stattfinden, wenn die letzten sensiblen Dinge gelöst sind. Gerade etwa im Bereich von Energie sehen wir, wie schwer hier das letzte Feintuning ist.

Ein letzter Punkt, der wichtig ist: Gerade weil sich die gegenwärtige Situation so darstellt – da bin ich mit Frau Abgeordneter Langthaler einmal völlig einer Meinung –, müssen wir den Zeithorizont beachten und etwa in der Frage Bioenergie und Biomasse die österreichischen Chancen so nützen, daß wir uns selbst dann in ein europäisches Netz der Versorgung mit eingliedern können.

Ansonsten bleibt mein Appell gleich – und das Hohe Haus wird sich im Hauptausschuß sehr rasch mit zwei Regelungen der Energiewirtschaft auseinandersetzen müssen, mit welchen es zu beweisen gilt, daß auch die Mitglieder des Hohen Hauses Druck auf die Energiestrukturen ausüben –, daß mehr österreichisch als kleinregional gedacht wird! – Danke. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

14.52

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Vielen Dank, Herr Bundesminister.

Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Damit ist die Debatte geschlossen.

Es wird kein Schlußwort seitens des Berichterstatters gewünscht.

Wir treten daher in das Abstimmungsverfahren ein, und ich bitte die Damen und Herren Abgeordneten, die Plätze einzunehmen.

Wir gelangen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschußantrag getrennt vornehme.

Zuerst kommen wir zur Abstimmung über den Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Versorgungssicherungsgesetz 1992 geändert wird, samt Titel und Eingang in 1391 der Beilagen.

Da der vorliegende Gesetzentwurf eine Verfassungsbestimmung enthält, stelle ich gemäß § 82 Abs. 2 Z 1 der Geschäftsordnung das verfassungsmäßig erforderliche Anwesenheitsquorum fest.

Ich bitte nun jene Damen und Herren, die dem Gesetzentwurf zustimmen wollen, um ein entsprechendes Zeichen. – Dies ist die Mehrheit. Der Antrag ist angenommen.

Ausdrücklich stelle ich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.

Wir kommen daher sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen wollen, um ein entsprechendes Zeichen. – Dies geschieht gleichfalls durch die Mehrheit.

Ich stellte fest, daß dieser Gesetzentwurf auch in dritter Lesung angenommen worden ist, und zwar mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit.

Weiters gelangen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 1385 der Beilagen.


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite