man sich nicht am Luxemburger Modell orientieren könnte. Man sollte sich überlegen, ob man Leuten, die sich Häuser bauen, bei Baumärkten einkaufen gehen und dort letztlich das Material für die nachmalige Schwarzarbeit besorgen, nicht den Vorsteuerabzug für das Baumaterial gewähren sollte, wenn sie sich Eigenheime bauen. Im Gegenzug dazu müßten sie sich dazu verpflichten, die Menschen, die sie auf der Baustelle beschäftigen, legal zu beschäftigen und dafür zu sorgen, daß die Menschen, die sie auf ihren Baustellen beschäftigen, einschließlich Steuern und der darauf liegenden Abgaben ordentlich bezahlt werden.
Sollte das als echtes Äquivalent für die Mehrkosten nicht ausreichen – denn ich bin mir relativ sicher, daß die Lohnnebenkosten, die abzuführen sind, wenn man ein Haus baut und die dort beschäftigten Leute legal bezahlt, höher sind als der Vorteil aus dem Vorsteuerabzug –, dann wäre es allemal noch besser, sich zu überlegen, ob man nicht mit den Mitteln der Wohnbauförderung im Bereich der Häuselbauer nicht anders umgehen könnte, um Anreize zu setzen, daß Schwarzarbeit vermieden wird. Denn bekanntlich werden heute noch Bauten kollaudiert und abgenommen, von denen jeder in der Umgebung weiß, daß 98 Prozent letztlich durch Schwarzarbeit zustande gekommen sind. Der Bürgermeister kollaudiert jedoch ganz fröhlich, und die Landesregierung zahlt dann auch noch eine Wohnbauförderung dafür aus. (Abg. Ellmauer: Schwarzarbeit kann man nicht kollaudieren!)
Das ist wirklich paradox. Herr Kollege! Sie werden vielleicht auch das Wort ergreifen. Sie müssen eben eine ordentliche Abgrenzung zur Nachbarschaftshilfe leisten! Ich bin nicht dagegen, wenn jemand seinem Nachbarn unentgeltlich hilft, daß dieser ihm dann im Gegenzug dafür auch hilft. Ich kann mir aber nicht vorstellen, daß die gesamten Bauleistungen, die in diesem Bereich erbracht werden, möglich wären, wenn es sich dabei ausschließlich um unentgeltliche Nachbarschaftshilfe handelte! Ich glaube, das ist eine naive, wirklichkeitsfremde Annahme. Das ist exzessives Überziehen einer guten alten Gewohnheit in der falschen Richtung.
Frau Bundesminister! Wenn es nicht gelingt, sämtliche Ursachen mit zu betrachten, bei welchem Schwarzarbeitsgesetz auch immer, wenn es nicht gelingt, den Finanzminister, den Wirtschaftsminister und jeden, der sonst noch betroffen sein sollte, einzubinden, wenn es nicht gelingt, an der Ursachenseite anzusetzen, dann wird Ihnen der Knüppel der Strafe allein nichts nützen! Wobei ich nicht mißverstanden werden will: Selbstverständlich braucht man auch klare und eindeutige strafrechtliche Abgrenzungen in diesem Feld. Das braucht man selbstverständlich! Aber als einziges Mittel, Frau Bundesminister, ist das einfach zuwenig! Da gibt es offenbar die Vorstellung, daß, wenn die Strafe nur hoch genug ist, auch das Problem verschwinden wird. Das wäre so ähnlich, als wenn jemand sagen würde: Wenn das Fiebermittel nur stark genug ist, dann wird auch die Krankheit verschwinden. – Das ist ein Irrtum! Strafe ist bestenfalls Symptomkur und niemals Ursachenbekämpfung. So groß kann die abschreckende Wirkung der Strafe und so hoch kann das Strafausmaß gar nicht sein, daß nicht trotzdem teilweise der Zwang besteht, das Gesetz zu umgehen, weil man sonst bestimmte Sachen überhaupt nicht machen kann. Hiebei handelt es sich quasi um eine gesetzlich aufgezwungene Notwehr, obwohl mir das Wort "Notwehr" in diesem Zusammenhang fast zu schade ist.
Diese Methode wird also nicht helfen. Sie werden zwar einzelne erwischen, aber Sie überschätzen die generalpräventive Wirkung dieser Regelung deutlich. Es sei denn, Sie überziehen das gesamte Land tatsächlich mit einem lückenlosen Netz von Informanten und Spitzeln. Aber das kann ja wohl nicht die Idee dahinter sein! Und mit dem Personal, das sie dafür aufzubieten haben – und das ist das Beruhigende daran –, können Sie ohnedies kein lückenloses Netz bilden, denn Sie wollen in erster Linie übriggebliebene Zollbeamte dafür einsetzen. Das ist auch etwas merkwürdig. Aber vielleicht ist das auch der Grund dafür, warum der Finanzminister in Deckung bleibt. Er ist vielleicht froh, daß er seine Personalstatistik entlastet, wenn ein paar aus seinem Ressort in dieses Feld hinüberwandern, und da ist er vielleicht in Anbetracht seiner eigenen Personalzahlen bereit zu schweigen, statt sich zu überlegen, ob nicht auch das Steuerrecht ganz generell dazu dienen könnte, das eine oder andere Gebiet aus dem Feld der Schwarzarbeit herauszuführen. Denn mit einer umfassenden Steuerreform, bei der bestimmte Einkommensgrößen maximal entlastet bis steuerfrei gestellt würden – mein Kollege Helmut Peter wird dazu auch noch das Wort ergreifen, und wenn Sie das Bedürfnis haben, wird er auch