Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 145. Sitzung / 118

einem monatlichen Einkommen von unter 11 500 S würde von Ihren Vorschlägen überhaupt nicht profitieren, und auch Einkommensgruppen, die dann in weiterer Folge zu den niedrigeren gehören, könnten in keiner Weise Vorteile erzielen. (Beifall bei der SPÖ.)

Zur Frage 14:

Zur Ihrer letzten Frage, sehr geschätzte Damen und Herren: Da geht es aus meiner Sicht nicht um ein Entweder-Oder, sondern um ein Sowohl-als-Auch. Eine Attraktivierung des legalen Arbeitsmarktes steht nicht im Widerspruch zu den Maßnahmen zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung. Ein umfangreiches Maßnahmenpaket, das Elemente sowohl in der einen als auch in der anderen Zielrichtung aufweist, soll vielmehr sicherstellen, daß Erwerbstätigkeiten zu vorschriftsmäßigen Bedingungen ausgeübt werden.

Erlauben Sie mir, sehr geschätzte Damen und Herren, zum Schluß noch ganz kurz aus der Praxis vier Beispiele zu nennen, anhand derer ich wirklich nachweisen möchte, daß Handlungsbedarf gegeben ist.

Vor kurzer Zeit wurde auf einer Baustelle in Wien eine Kontrolle durchgeführt, bei der festgestellt wurde, daß von den anwesenden 30 Beschäftigten 25 nicht angemeldete ausländische Arbeitnehmer ohne Beschäftigungsbewilligung waren. Diese Arbeiter befanden sich zum Großteil ohne Aufenthaltsgenehmigung in Österreich. Sie lebten unter katastrophalen hygienischen Verhältnissen zum Teil auf der Baustelle, zum Teil in Kellerverschlägen und bekamen 200 S am Tag für ihre Arbeit. Selbstverständlich wurde keine einzige der Arbeitnehmerschutzbestimmungen eingehalten. Ich meine, dem ist Einhalt zu gebieten.

Oder: Vor kurzem habe ich einen Brief von einem iranischen Staatsbürger bekommen, der jahrelang in seiner Heimat im Gefängnis gesessen ist und dann in Österreich Asyl erhalten hat. Mitte September wurde er von einem Geschäftsmann für eine Wohnungsverbesserung als Bauarbeiter verpflichtet, es wurde ihm eine ordnungsgemäße Anmeldung versprochen. Nach vierwöchiger Arbeit wurde er beschuldigt, Fliesen beschädigt zu haben. Der versprochene Lohn wurde einbehalten, und es stellte sich heraus, daß keine Anmeldung zur Sozialversicherung erfolgt war. Ich glaube, auch dieser Fall spricht für sich.

Es gibt – das wurde mir ebenfalls berichtet – einige Autobusunternehmen, die für Tagesfahrten prinzipiell nicht angemeldete Fahrer einsetzen, um mit den Preisen seriöse Busunternehmen unterbieten zu können. Diese Fahrer sind oft schon durch andere Arbeitsverhältnisse oder Pensionen abgesichert und legen daher von sich aus gar nicht besonders viel Wert darauf, angemeldet zu werden. Durch solche Praktiken werden seriöse Unternehmen geschädigt, die Sicherheit der Fahrgäste wird gefährdet, weil diese nicht angemeldeten Fahrer ja weder Arbeitszeiten noch Sicherheitsvorschriften einhalten; aber es werden nicht zuletzt auch Arbeitsplätze gefährdet.

Zum Schluß, sehr geschätzte Damen und Herren, noch ein Beispiel aus der Praxis: Ein sogenannter Geschäftsmann fährt von Baustelle zu Baustelle und bietet den Bauleitern beziehungsweise Polieren Schwarzarbeiter an. Wenn das Angebot akzeptiert wird, zahlt der Polier eine Summe an den sogenannten Vermittler, und wenn eine Kontrolle erfolgt, wird angegeben, daß der illegal Beschäftigte – meistens handelt es sich um Ausländer – bei einer Subfirma beschäftigt ist, für die der Generalunternehmer keine Verantwortung trägt. Und der Beschäftigte selbst weiß nur, daß er von irgend jemandem einmal in der Woche Geld bekommt. Dieser Geldbetrag entspricht sicherlich nicht dem, was ihm vom Kollektivvertrag her zustehen würde.

Sehr geschätzte Damen und Herren! Ich habe nur aus der Fülle jener Fälle, die unserem Ressort in diesem Zusammenhang auffallen und die uns bekannt werden, kurz berichtet. Ich glaube, das unterstreicht meine Bitte an Sie, mir bei der Umsetzung dieses Gesetzes zur Seite zu stehen. (Beifall bei der SPÖ.)

15.45


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