Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 145. Sitzung / 117

sich die Zurückdrängung der Schwarzarbeit merkbar auf die Beschäftigung auswirken oder zu vermehrten Überstunden von bereits Beschäftigten führen wird, ist konkret relativ schwer abzuschätzen. Es zeigt sich aber in der Praxis doch immer wieder, daß das Zurückdrängen der Schwarzarbeit positive Beschäftigungseffekte erzielt. Eine diesbezügliche wissenschaftliche Abschätzung wurde von meinem Ressort bisher nicht vorgenommen. Es sind mir auch andere wissenschaftliche Untersuchungen in diesem Zusammenhang nicht bekannt.

Sehr geschätzte Damen und Herren! Eines steht jedoch unzweifelhaft fest: Durch die Ausweitung der legalen Beschäftigung stehen mehr Mittel für Beschäftigungspolitik und für aktive Arbeitsmarktpolitik zur Verfügung.

Zur Frage 8:

Es ist die primäre Aufgabe des Staates, für die Einhaltung der Gesetze Sorge zu tragen. Der Schutz von Leben und Gesundheit muß vor kommerziellen Interessen stehen. Ich gehe davon aus, daß die Erlassung eines entsprechenden Gesetzes ausreicht, um die Einhaltung dieser essentiellen Regelungen zu bewirken. Aufgrund der Komplexität der Thematik erwarte ich von der Begutachtung weitere Vorschläge, die die vorgeschlagenen Maßnahmen und deren Effekte noch maßgeblich beeinflussen können.

Zur Frage 9:

Gerade im Dienstleistungssektor sind künftig große Beschäftigungspotentiale zu erwarten. Aber auch dort müssen arbeits- und sozialrechtliche Standards gelten. Das möchte ich mit aller Deutlichkeit festhalten.

Ein wesentliches Element der anstehenden Steuerreform ist die Entlastung des Faktors Arbeit, sodaß die Wettbewerbsfähigkeit der österreichischen Wirtschaft weiter gestärkt wird. Gerade die Bestrafung von Schwarzarbeit gleicht den daraus resultierenden wettbewerbsverzerrenden Effekt der Schwarzarbeit aus. Deshalb halte ich die Verschärfung der Strafbestimmungen für ein wichtiges Element zur Herstellung gerechter Verhältnisse.

Zu den Fragen 10 bis 12:

Die Erarbeitung des zur Begutachtung ausgesandten Gesetzentwurfes erfolgte aufgrund eines Auftrages des Ministerrates vom 4. November 1997 im Rahmen einer Arbeitsgruppe, in der sämtliche beteiligten Ressorts – ich habe es schon erwähnt: das Finanzministerium, das Wirtschaftsministerium, das Innenministerium, das Justizministerium, das Bundeskanzleramt und mein Ressort – sowie die Sozialpartner und die Verbindungsstelle der Bundesländer vertreten waren. In zahlreichen Sitzungen wurden ein Maßnahmenpaket und ein Vorschlag für die weitere Vorgangsweise erarbeitet. Das wurde dann gemeinsam vom Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten und von mir als Bericht dem Ministerrat vorgelegt und im Frühjahr auch vom Ministerrat genehmigt.

Zugleich wurde mein Ressort mit der Erarbeitung eines Gesetzentwurfes beauftragt. Auch an der Erstellung des Entwurfes waren die vorgenannten Institutionen und Organisationen beteiligt. In einer sehr engagierten und insbesondere in einer mit dem Bundesministerium für Finanzen sehr kompetenten Zusammenarbeit wurde dieser Entwurf bis in das letzte Detail abgestimmt und auch in dieser Form zur Begutachtung ausgesendet.

Zur Frage 13:

Dieser Gesetzesvorschlag konzentriert sich auf das Spektrum der illegalen Beschäftigung. Es soll jedoch im Rahmen der Steuerreform auch die Entlastung des Faktors Arbeit umgesetzt werden.

Sehr geschätzte Damen und Herren! Ich halte die Forderung nach der Absetzbarkeit von privaten Dienstleistungen für nicht zielführend. Diese steuerlichen Förderungen wären einkommensabhängig und sind daher verteilungspolitisch nicht zu rechtfertigen. Ein Lohnsteuerpflichtiger mit


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