Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 145. Sitzung / 116

duktes zu Marktpreisen. Zusätzlich wird die Relation der "Ohne-Rechnung-Geschäfte" zum Pfusch seitens des ÖSTAT mit rund 1,2 Prozent geschätzt.

Zur Frage 3: Nein.

Zur Frage 4:

Zunächst muß festgestellt werden, daß die Methoden zur Berechnung der Schwarzarbeit und die daraus resultierenden Ergebnisse in Fachkreisen nicht unumstritten sind. Obwohl die Schätzungen über den Umfang der Schattenwirtschaft in Abhängigkeit von der verwendeten Methode voneinander abweichen, lassen sich dennoch gewisse Gruppierungen erkennen. Dabei zeichnet sich zum einen eine Gruppe von Ländern ab, in denen der geschätzte Anteil der Schattenwirtschaft am Bruttoinlandsprodukt um die 5 Prozent ausmacht. Zu dieser Gruppe gehören die skandinavischen Länder, Irland, Österreich und die Niederlande. Zum anderen gibt es eine Gruppe, zu der Italien und Griechenland gehören, in der der entsprechende Schätzwert bei über 20 Prozent liegt. Zwischen diesen beiden Extremen – 5 und 20 Prozent – sind die anderen Länder angesiedelt, wie das Vereinigte Königreich, Deutschland und Frankreich; etwa in der Mitte sind Belgien und Spanien anzusiedeln.

Ich möchte aber in diesem Zusammenhang eines ganz klar aus meiner Sicht festhalten: Keinesfalls ist das Niveau der sozialen Absicherung und der Steuerleistung die Antriebskraft für die Schwarzarbeit. Sehr geschätzte Damen und Herren! Wie Studien im internationalen Vergleich zeigen, ist in Staaten mit einem geringen Ausmaß an sozialer Sicherheit, wie in den Vereinigten Staaten beispielsweise, ein ähnlich hohes Ausmaß an Schattenwirtschaft zu verzeichnen. Ich glaube, dieses Faktum sollte man immer wieder betonen und sich vor Augen halten.

Zur Frage 5:

Sehr geschätzte Damen und Herren! Der von mir ausgesandte Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung illegaler Erwerbstätigkeit und der Novellierung weiterer Gesetze enthält eine Fülle von Maßnahmen, die auf den Erfahrungen mit der Bekämpfung illegaler Beschäftigung beruhen. Durch diese Maßnahmen soll eine effiziente Kontrolle, nicht zuletzt durch eine weitgehende Konzentration der Kontrolle bei einer Behörde, erreicht werden. Es sind nur in einigen wenigen Fällen neue Straftatbestände vorgesehen, wie zum Beispiel bei schweren Fällen der organisierten illegalen Beschäftigung.

Mit dem Entwurf ist keinesfalls beabsichtigt, eine Kriminalisierung der von Schwarzarbeit Betroffenen vorzunehmen. Vielmehr sollen jene, die die Gesetze einhalten, darauf vertrauen dürfen, daß der Staat die Beachtung der Gesetze garantiert und die schwarzen Schafe zur Rechenschaft gezogen werden.

Zur Frage 6:

Ich verstehe unter Nachbarschaftshilfe eine Tätigkeit, die einem Bekannten, Verwandten, Freund oder Nachbarn zugute kommt und meistens ohne Entgelt und auf Gegenseitigkeit geleistet wird. (Abg. Gaugg: Frau Minister! Nicht!) Die Grenze wird dann überschritten, wenn die Person, die ihre Dienste im Rahmen der Nachbarschaftshilfe anbietet, aus dieser Tätigkeit ein regelmäßiges oder doch umfangreicheres Einkommen erzielt und damit dem regulären Markt, der Steuern und Sozialversicherungsabgaben leistet, Marktanteile entzieht und dabei mangels Ablieferung öffentlicher Abgaben ungerechtfertigte Wettbewerbsvorteile gegenüber den offiziell anbietenden Unternehmen für sich in Anspruch nimmt. (Abg. Gaugg: Warum kriminalisieren Sie die Häuselbauer in Österreich?)

Sehr geschätzte Damen und Herren! Diese Form der Interpretation ist jene, die auch in Begutachtung ist, und ich erwarte mir auch in der Begutachtung die Positionierung der einzelnen Stellen dazu.

Zur Frage 7:

Aus der Überprüfung von Produktions- und Dienstleistungen, die auf Ohne-Rechnung-Geschäften beruhen, sind keine nennenswerten Auswirkungen auf die Beschäftigung zu erwarten. Ob


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