Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 145. Sitzung / 115

Sehr geschätzte Damen und Herren! Erlauben Sie mir, auch darauf zu verweisen, daß dieser Gesetzentwurf aus meiner Sicht Vorschläge beinhaltet, die deutliche Verwaltungsvereinfachungen darstellen; ich weiß, daß es auch Ihr Anliegen ist, Verwaltungsvereinfachungen zu erreichen, wo es nur geht. Es ist zum Beispiel vorgesehen, daß die Hauptzollämter Strafverfahren erster Instanz übernehmen und daß es Organmandate auch für geringe Vergehen gibt, damit der Prozeß von Verfahren nicht erforderlich ist, wenn kleinere Verfehlungen vorliegen.

Sehr geschätzte Damen und Herren! Erlauben Sie mir, die Gelegenheit auch dazu zu nutzen, auf das von Herrn Abgeordnetem Kier erwähnte Luxemburger Modell zu sprechen zu kommen, das ich mir selbstverständlich angeschaut habe. Im Wissen der Problematik der gesamten Situation wäre das ein Modell, das wir auch in Österreich anwenden und umsetzen könnten. Dazu muß man aber wissen, daß es in Luxemburg keine Wohnbauförderung gibt, also nicht im geringsten eine Wohnbauförderung unserer Dimension und unserer Art. Ich darf Sie daran erinnern, daß der Bevölkerung in Österreich etwa 29 Milliarden Schilling an Wohnbauförderung zur Verfügung gestellt werden.

In Luxemburg hat man sich entschieden, Mehrwertsteuer-Teilvergütungen vorzunehmen, wenn Rechnungen vorgelegt werden – aber auch nicht generell für alles, sondern das gilt für Private, was sicher sehr logisch und verständlich ist, das gilt für das Material und für 25 taxativ angeführte Dienstleistungen. Es gibt dazu einen 10-Jahres-Beobachtungszeitraum, also innerhalb dieser zehn Jahre darf es zu keiner Veränderung der Eigentumsverhältnisse kommen, und es gibt auch eine eindeutige Deckelung des Volumens, wieviel an Rückvergütungen möglich ist. Es sind dies 20 Prozent von maximal 510 000 S, also 60 000 S.

Wenn man diese Maßnahmen dem entgegensetzt, was wir in Österreich für Privatpersonen, für Familien an Wohnbauförderung beitragen, dann sieht man, daß das unverhältnismäßig mehr ist. Wir haben das Finanzministerium gebeten, auszurechnen, was es bedeuten würde, ein derartiges Luxemburger Modell zu haben. Es wäre dies ein Nettosteuerausfall von 6 Milliarden Schilling, also für die Betroffenen ein Gewinn von 6 Milliarden Schilling. Demgegenüber stehen jedoch 29 Milliarden Schilling Wohnbauförderung. Also ich denke, damit haben wir eine wesentlich gerechtere, umfassendere, aber auch bessere Form der Förderung nicht nur der Betroffenen, sondern auch der Betriebe, der Unternehmen, der Branchen, die davon betroffen und angesprochen sind. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Erlauben Sie mir, sehr geschätzte Damen und Herren, auf die Anfragen kurz zu antworten. Ich glaube, ich brauche sie nicht zu wiederholen, weil Ihnen die Dringliche Anfrage ohnehin vorliegt.

Zur Frage 1:

Eine eigenständige Studie meines Ressorts über das Ausmaß der Schattenwirtschaft wurde nicht erstellt. Die Schätzungen über das Ausmaß der Schattenwirtschaft in Österreich bewegen sich in Abhängigkeit von der verwendeten Berechnungsmethode im Jahr 1997 zwischen 94 Milliarden Schilling – wie das ÖSTAT berechnet hat – und 233 Milliarden Schilling, wie Herr Professor Schneider von der Uni Linz berechnet hat. Das Bundesministerium für Finanzen geht auf Basis der ÖSTAT-Berechnungen von 4 Prozent des Bruttoinlandsproduktes aus. Das ist auch jener Richtwert, den wir aus Sicht des Ressorts vor Augen haben.

Sie fragen in der Frage 2 nach der Berechnungsmethodik. Die Berechnung des ÖSTAT basiert grundsätzlich auf einem von Derek Blades im Jahr 1982 entwickelten Ansatz, wobei zwischen den schattenwirtschaftlichen Aktivitäten der Unternehmen – diese werden als "off record activities" beziehungsweise "under reporting" bezeichnet – und denen von Privatpersonen – da wird der Begriff "moonlightning" verwendet – unterschieden wird.

Die Uni Linz verwendet den sogenannten Bargeldansatz, der auch von Ihnen erwähnt wurde, und dieser basiert auf der Idee, daß die in der Schattenwirtschaft erbrachten Leistungen bar entlohnt werden und daß es mit Hilfe einer Bargeldnachfragefunktion gelingt, diese barentlohnten Leistungen zu schätzen. Die an die EUROSTAT zu meldenden Daten zur volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung erfassen bereits die "Ohne-Rechnung-Geschäfte", die vom ÖSTAT mit 1,3 Prozent des Bruttoinlandsproduktes ausgewiesen werden. Die Arbeiten des ÖSTAT zur Erfassung der Schwarzarbeit erfolgen auf Basis der Richtlinien zur Erfassung des Bruttosozialpro


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