Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 145. Sitzung / 114

daß es bei der Erarbeitung dieser Gesetzesvorlage eine Zusammenarbeit weit über diesen Kreis hinaus gegeben hat und nach wie vor gibt.

Seit Anfang dieses Jahres arbeiten aufgrund eines Ministerratsauftrages vom vorigen November das Sozialministerium, das Wirtschaftsministerium, das Justizministerium, das Bundeskanzleramt, das Innenministerium, das Finanzministerium, die Sozialpartner und die Verbindungsstelle der Bundesländer gemeinsam an der Erarbeitung dieses Entwurfes. Ich glaube, eine repräsentativere Zusammenarbeit, eine interministeriellere, stärkere Zusammenarbeit als in diesem Fall können wir nur in wenigen anderen Beispielen nachweisen. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Folgendes sage ich mit Bedauern: Obwohl ich mich bemühe, durch mein Ressort doch immer wieder eine sehr umfangreiche Informationsarbeit, auch gegenüber dem Hohen Haus und den Klubs, zu machen, scheint diese Information doch nicht ganz punktgenau auch bei den Damen und Herren Abgeordneten des Liberalen Forums gelandet zu sein. Ich bedauere das wirklich, weil ich weiß, daß in vielen anderen Fällen die Informationen doch tatsächlich dort landen, wo sie sollten. (Abg. Dr. Kier: Im Entwurf ist keine Spur davon!)

Sehr geehrter Herr Abgeordneter Kier! In einem Regierungsentwurf in Vorbereitung, wenn ein Gesetz in die Begutachtung geht, wird in den seltensten Fällen erwähnt, wer aller an der Vorbereitung mitgearbeitet hat. Aber es ist ja eine Diskussion, die seit sehr vielen Monaten, auch über die Öffentlichkeit geführt werden konnte und bei der nachvollziehbar ist, daß wir nicht im stillen Kämmerlein hinter geschlossenen Türen verhandeln. Wir hätten auch in unserem Haus die gesamte Kompetenz gar nicht, weil es wurde wirklich übergreifend die Kompetenz vieler anderer Stellen angesprochen.

Sehr geschätzte Damen und Herren! Erlauben Sie mir aber, dieses Thema insofern ein bißchen zu mißbrauchen, als ich einige wenige Informationen über die Entwicklung der Kontrolltätigkeit der Arbeitsinspektion geben möchte, weil sie doch nicht so in aller Deutlichkeit bekannt ist.

Die Arbeitsinspektion hat 1995 die Kontrolle der illegalen Ausländerbeschäftigung vom Arbeitsmarktservice übernommen. Rund 40 Außendienstmitarbeiter kontrollieren seither jährlich 11 000 bis 14 000 Betriebe und Baustellen. Dabei wurden in mehr als 2 000 Fällen illegal beschäftigte Ausländer angetroffen. Allein durch die seitens der Arbeitsinspektorate eingeleiteten Strafverfahren gegen die Arbeitgeber der ausländischen Arbeitskräfte wurden weit über 60 Millionen Schilling an Strafgeldern verhängt. Insgesamt wurden vom Arbeitsmarktservice beziehungsweise von der Arbeitsinspektion wegen illegaler Ausländerbeschäftigung im Jahre 1997 50,5 Millionen Schilling an Strafgeldern eingenommen.

Durch das Inkrafttreten des Antimißbrauchsgesetzes ab Jänner 1996 wurden die Kontrolltätigkeiten zwar erleichtert und die Strafsätze erhöht, eine signifikante Eindämmung der illegalen Ausländerbeschäftigung konnte jedoch nicht erreicht werden. Wir haben die Personalkapazitäten in der Arbeitsinspektion etwas erhöht, trotzdem konnten nur stichprobenweise Überprüfungen vorgenommen werden. Besonders bei den Prüfungen an den Wochenenden stoßen wir mit den Ressourcen an die absoluten Grenzen; wir können diese Aufgabe nicht ausreichend, nicht befriedigend wahrnehmen. Ich glaube daher, daß allein diese Entwicklung erkennen läßt, daß es wichtig ist, diese Form der Kontrolle und auch die Führung eines ordentlichen Arbeitsmarktes auf einer breiteren Basis zu verbessern und zu einer neuen Gesamtrechtsgrundlage zu kommen.

Durch die Schaffung des Binnenmarktes und entsprechende organisatorische Maßnahmen stehen nun besonders geeignete Personalressourcen für das Vorhaben der Bundesregierung im Bereich der Zollverwaltung zur Verfügung, und zwar im Bereich des zivilen Zolls. Die Übernahme der Tätigkeit durch den Zoll bewirkt gleichzeitig, daß für die Erweiterung der Kontrollmaßnahmen auch die dafür erforderliche Personalkapazität verfügbar ist und Kontrollen in verstärktem Umfang – und das möchte ich betonen – auch an Wochenenden und in den Abendstunden durchgeführt werden können.


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