Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 145. Sitzung / 152

mit 15 nationalen Patentrechten in Richtung einer politischen Union gehen. Es sollte gerade während der österreichischen Präsidentschaft unsere Aufgabe sein, einen Anstoß zu liefern, daß dieses Gemeinschaftspatent möglich ist. Das heißt ja nicht, daß wir ein österreichisches Patentamt auflassen werden. Natürlich werden wir das nicht tun, aber es wird sich in eine europäische Struktur eingliedern und damit eine größere Dienstleistungsbereitschaft haben.

Es werden sicherlich nicht alle Anmelder gleich ein Gemeinschaftspatent haben wollen; vielleicht wollen sie nur eine regionale Gliederung, und das vielleicht auch nur in wenigen Staaten. Auch das ist zu klären. Aber das Ziel all unserer Bemühungen muß – trotz aller Sprachenproblematik, die ich nicht verkenne – dieses Gemeinschaftspatent sein. (Beifall beim Liberalen Forum.)

Ich darf noch eine Idee unterstreichen, die in den letzten Tagen zwischen dem österreichischen und dem russischen Patentamt auf Anregung der Kommission für das große Europa erarbeitet wurde. Ich halte das für eine sehr gute Idee. Es gibt in Rußland, das alle wirtschaftlichen Probleme dieser Welt hat, eine Vielzahl von Forschungsinstituten und eine Vielzahl von Einzelerfindern, die wenig Möglichkeiten haben, ihre Erfindungen umzusetzen.

Der gemeinsame Vorschlag des österreichischen und des russischen Patentamtes sieht vor, die österreichische und die europäische Wirtschaft aufzufordern, Rechte an diesen in der Prüfungsphase befindlichen Patenten zu erwerben, damit den Erfindern bis zu jener Zeit, in der ihr Patent eine Verwendung findet und sie Lizenzgebühren bekommen, eine Unterstützung ausbezahlt wird. Ich glaube, es ist für eine österreichische Firma, die an einer bestimmten Art der Erfindung interessiert ist, nicht uninteressant, Optionen für Patent- und Lizenzrechte zu erwerben. Ein russischer Erfinder hätte schon mit einem Monatshonorar von etwa 1 000 Dollar die Möglichkeit, weiterzuarbeiten und seine Erfindungen weiter auszuarbeiten.

Ich hoffe, Herr Bundesminister, daß diese Initiative des österreichischen und russischen Patentamtes in der Praxis auch umgesetzt wird, denn ich halte es für eine partnerschaftliche Forschungsförderung, die im Sinne der russischen Erfinder und der österreichischen Wirtschaft sein könnte. – Danke schön. (Beifall beim Liberalen Forum.)

18.11

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Kaufmann. 5 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Herr Abgeordneter.

18.11

Abgeordneter Mag. Herbert Kaufmann (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Ich will die Diskussion über das Patentgesetz als Gelegenheit nutzen, auf einen besonderen Umstand hinzuweisen, nämlich auf das Problem der Dienstnehmererfindungen. Wir reden sehr viel über die Bedeutung der Kreativität, über die Förderung der Innovationen in unseren Wirtschaftsbereichen und über die Förderung von Forschung. Uns muß klar sein, daß dabei Arbeitnehmer eine ganz besondere Rolle spielen und daß insbesondere die Frage der Dienstnehmererfindungen in diesem Bereich vernünftig gelöst werden muß.

Es ist völlig klar, daß es darum geht, wie Dienstnehmererfindungen entschädigt werden. Festzustellen ist, daß die Regelungen für die Entschädigung von Dienstnehmererfindungen nicht nur in Österreich, sondern im Prinzip in allen EU-Staaten sehr unterschiedlich und unzureichend sind. Das Problem ist, daß es zwar prinzipiell einen Anspruch auf Abfindung der Dienstnehmererfindungen gibt, insbesondere dann, wenn es nicht unmittelbar zum Aufgabenbereich des einzelnen Dienstnehmers gehört hat, Erfindungen zu tätigen, es aber sehr häufig der Fall ist, daß jemand, der etwa im Verkauf tätig ist und Erfahrungen aufgrund des Kontakts mit Kunden hat oder der in der Produktion tätig ist und Erfahrungen aus dem Produktionsablauf mitbekommt, ohne daß er unmittelbar damit beauftragt ist, Erfindungen zu tätigen, eben etwas erfindet, Dienstnehmererfindungen verwirklicht.

Diesbezüglich ist der Tatbestand der Entschädigung schwach geregelt, und ich glaube – darum melde ich mich auch zu Wort –, es wäre ein großer Motivationsschub, ein großer Innovationsschub für die österreichische Wirtschaft und auch ein Wettbewerbsvorteil, wenn man Kreativität durch mehr Motivation besser ins Spiel bringen und dadurch besser ausnutzen könnte.


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