Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 145. Sitzung / 154

Grund, meine sehr geehrten Damen und Herren, stimmen wir sehr gerne dieser Gesetzesänderung zu. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

18.18

Präsident  MMag.  Dr.  Willi  Brauneder:  Zu  Wort  gemeldet  ist  nun  Herr  Bundesminister  Dr. Farnleitner. – Bitte, Herr Bundesminister.

18.18

Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten Dr. Hannes Farnleitner: Herr Präsident! Hohes Haus! Ich möchte zunächst grundsätzlich zur Frage des Patentwesens und verwandter Rechtsmaterien im Europäischen Binnenmarkt in der Periode der österreichischen Präsidentschaft einige Feststellungen machen.

Wir haben am 24. September dieses Jahres dem Patentwesen einen eigenen EU-Binnenmarktrat gewidmet und uns dort – vom Gemeinschaftspatent angefangen bis zum Madrider Protokoll – mit allen offenen Fragen befaßt, darunter auch mit den wichtigen Fragen betreffend Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsraums Europa im Vergleich zum innovativsten Wirtschaftsraum, nämlich die USA, und damit, welche rechtlichen Änderungen nötig sind.

Ich fange mit dem zweiten Punkt an. Wir haben darin übereingestimmt, daß wir in der sogenannten Neuigkeitenschonfrist sehr rasch die europäische und auch österreichische Benachteiligung beseitigen müssen. Diese, meine Damen und Herren, besteht darin, daß in den Vereinigten Staaten ein Erfinder über eine Neuigkeit etwa im Internet oder sonstwo publizieren darf, ohne daß er den Patentanspruch verliert. Wenn er jedoch in Österreich oder in der Europäischen Union etwas publiziert, dann verliert er die Neuigkeit und den Patentzweck, was dazu führt, daß tatsächlich innovative und vor allem epochemachende Erfinder geradezu wahnsinnig wären, in Europa zu publizieren, sondern lieber in die amerikanischen Staaten ausweichen, um sich dort sozusagen über die Publikation finanzkräftige Firmen, Investoren zu sichern, und auf Europa verzichten. Das ist erste Priorität.

Zweite Priorität: Wir haben bei der Diskussion über das Gemeinschaftspatent festgestellt, daß wir tiefgreifende Unterschiede über den Schutzumfang vor allem in zwei Ländern haben. Großbritannien und die Niederlande sind nicht bereit, für das, was wir in Österreich Gebrauchsmuster nennen, Schutz anzuerkennen. Es gibt bei uns heute den Trend, daß viele, vor allem kleine Firmen, nicht die langwierigen, viel härteren Prüfverfahren des Patents in Anspruch nehmen, sondern die kürzeren Schutzfristen des Gebrauchsmusters, auch das erleichterte Eintragungsverfahren.

Es wäre geradezu widersinnig, wenn Länder wie Österreich und Deutschland das Gebrauchsmuster, das dort eine große Bedeutung für die Innovation hat, einem europäischen Gemeinschaftspatent opfern. Daher muß darüber weiter diskutiert werden. Ich glaube, daß ein schlechteres Schutzniveau für Österreichs Erfindungsgeist nicht das Ergebnis einer europäischen Regelung sein kann.

Bezüglich der Frage, die Frau Abgeordnete Langthaler angesprochen hat, nämlich das TRIPS-Abkommen im Verhältnis zu anderen, etwa dem CBD, ist es so, daß auf europäischer Ebene keine Sensibilität in dieser Richtung besteht, sondern man eher meint, daß sich beide Abkommen unterstützen und nicht konkurrenzieren. Aber ich kann Ihnen das nur als Zustandsbericht wiedergeben.

Zum europäischen Bereich sei noch dazugesagt: Auch das Sprachenproblem spielt zunehmend eine Rolle, denn wenn alle neun Patentschriften in möglichst vielen europäischen Sprachen Voraussetzung zur Patentierbarkeit sind, werden wir nicht sehr rasch zu Regelungen kommen.

Meine Damen und Herren! Einige Anmerkungen noch zur Frage Statistik: Ich möchte in Erinnerung rufen, daß jede europäische Regelung, die die bisher bestehenden 15 nationalen Regelungen ersetzt, ein Fortschritt für sich ist, denn sie erspart jedem Land, vor allem, wenn immer mehr Unternehmen im Binnenmarkt tätig werden, 14 andere Regelungen. Das heißt aber nicht, daß deswegen die Regelung kompliziert sein muß.


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