Herr Kröll! Nur weil die Verordnung rechtens ist, können Sie doch daraus nicht ableiten, daß alles, was Beamte im Namen der Verordnung machen, rechtens ist! Es kann doch nicht so sein, daß, wenn der Herr Wirtschaftsminister bezüglich einer Trasse eine Verordnung erläßt, dann vor Ort, um diese Trasse durchzusetzen, der Rechtsstaat von Ihren Beamten ignoriert wird, die Sie unter Einfluß ... (Abg. Dr. Lukesch: Das war auch nicht so! Das war nicht so! Das reden Sie sich nur ein!) – Herr Kollege Lukesch, es ist leider so. Herr Kollege Lukesch! Sie geben sogar in Ihrem Mehrheitsbericht zu, welch ungeheuerlicher Vorgang das war, allerdings beschönigen Sie es.
Herr Kollege Lukesch! Sie sagen: "Es war im Zusammenhang mit der naturschutzrechtlichen Bewilligung keine objektive Festlegung möglich." – Das haben Sie in Ihren Mehrheitsbericht hineingeschrieben.
Stellen Sie sich einmal folgendes vor: Es gibt ein Naturschutzgesetz, in dem festgehalten wird, daß eine Straße dann durch ein Naturschutzgebiet führen darf, wenn es keine vertretbare Lösung in einem anderen Gebiet, in einem nicht unter Naturschutz stehenden Gebiet, gibt. Das steht im Naturschutzgesetz. Und wie war die Vorgangsweise der steirischen Landesregierung? – Diese hat gesagt: Wir wollen das Projekt Ennsnahe Trasse durchziehen, und deshalb geben wir an die Naturschutzbeamten die Weisung, sie müssen die Ausnahmegenehmigung für die Ennsnahe Trasse erteilen. – Erster Rechtsbruch! Trotz der Beamten, die klar festgehalten haben, daß es eine vertretbare andere Variante – nämlich im Sinne des Menschenschutzes und im Sinne des Naturschutzes – gibt, haben Sie als politische Mehrheitspartei gesagt: Das interessiert uns nicht. Wir geben eine Weisung, die naturschutzrechtliche Bewilligung wird erteilt. – Rechtsbruch Nummer eins.
Rechtsbruch Nummer zwei: Hier in diesem Haus wurden Wasserrechtsgesetze beschlossen. Ich muß zugeben, es hat eine Änderung während des Verfahrens gegeben, aber der zuständige Beamte hat, damit die naturschutzrechtliche Bewilligung nicht verlorengeht, einen Gefälligkeitsbescheid für die Politik erstellt, in dem er Dinge behauptet hat, die klar rechtswidrig waren. (Abg. Dr. Lukesch: Stimmt ja gar nicht!) Er hat behauptet, es gebe einen konsensgemäßen Ausbau.
Herr Kollege Lukesch! Lesen Sie es nach! Der Oberste Gerichtshof hat den Bescheid wegen Rechtswidrigkeit aufgehoben. Nehmen Sie doch zur Kenntnis, daß in unserem Staat nicht die politische Mehrheit entscheidet, sondern letztendlich bei solchen Rechtsfragen der Oberste Gerichtshof entscheidet; und dessen Entscheidung war eindeutig.
Der Beamte hat nicht die juristische Finte gewählt, zu sagen: Ich stelle nicht auf den wirklichen Zustand des Flusses ab. – Nein! Er hat eine ganz besondere rechtliche Finte gewählt und gesagt: Ich stelle meinen Bescheid auf die rechtliche Situation in diesem Gebiet ab. – Ob dort tatsächlich ausgebaut worden ist, ob dort tatsächlich Hochwasserschutzbauten vorhanden sind, hat ihn gar nicht interessiert. Ihn interessierte nur der rechtliche Zustand.
Im Klartext – ein Beispiel zur besseren Verständlichkeit –: Den Herrn Beamten hat es nicht interessiert, ob dort ein Haus steht, sondern ihn hat nur interessiert, ob es eine Baubewilligung gibt und ob eine Behörde festgestellt hat, daß es dort ein Haus gibt. Ob das Haus tatsächlich steht, war dem Beamten gleichgültig.
Aber das Unglaubliche an dieser Sache war, daß nicht einmal der konsensgemäße Zustand vorhanden war. Der Beamte wußte das! Er gibt das in den Protokollen auch zu. – Rechtsbruch Nummer zwei. Die Bescheide wurden vom Obersten Gerichtshof und vom Verwaltungsgerichtshof aufgehoben. (Abg. Dr. Lukesch: Das ist einfach unlogisch!)
Rechtsbruch Nummer drei. Meine Damen und Herren! Der Herr Krainer und später die Frau Klasnic waren zu feige dazu, die steirischen Bauern zu enteignen, denn sie haben ja bei der Wahlversammlung geschworen, ein steirischer Landeshauptmann enteignet keine Bäuerinnen und keine Bauern in der Steiermark. Deshalb hat sich Herr Krainer selbst bescheinigt, daß er säumig geworden ist und hat einen Devolutionsantrag gestellt: Der Wirtschaftsminister solle doch enteignen! – In Richtung Wien können wir Steirer ja weiterhin schimpfen, das spielt keine Rolle. Hauptsache, wir Steirer in der Landesregierung sind sauber geblieben! Wir, die Landes