Herr Kollege Barmüller! Auch das, was Sie im Zusammenhang mit dem föderalistischen Aufbau Österreichs und dem Verhalten der Vertreter der Steiermark gesagt haben, verstehe ich nicht. Wenn Sie für die Rechtstreue sind, dann müssen Sie wissen, daß Österreich föderalistisch aufgebaut ist, daß es Bundes- und Landeskompetenzen gibt, und daß das ein Gesetz im Verfassungsrang ist. (Zwischenruf des Abg. Mag. Barmüller.) Wenn sich jemand darauf beruft, dann ist er im Recht, und nicht im Unrecht! Sie müssen zur Kenntnis nehmen: Die Rechtsstaatlichkeit und das rechtliche Prinzip gelten auch dann, wenn es Ihnen nicht gefällt! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ. – Abg. Mag. Barmüller: Das war ja sehr schön, was Sie gesagt haben! – Zwischenruf des Abg. Smolle.)
Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Heute liegen zwei Berichte zur Beurteilung durch den Nationalrat vor: zum ersten der Bericht des Ausschusses und zum zweiten der Minderheitsbericht der Abgeordneten Wabl, Dr. Grollitsch und Smolle. (Abg. Smolle: Sie haben beide verhindert, sowohl den Martinek als auch den Baumann! Lesen Sie!) – Ja, ich möchte gerne lesen. Ich würde Ihnen sogar gerne vorlesen, was die Frau Landeshauptmann noch geschrieben hat.
Ich zitiere aus ihrem Brief: "Wie mir von den beiden Herren" – gemeint ist Herr Landesrat Hirschmann und Herr Dr. Wielinger – "mitgeteilt worden ist, haben Mitglieder des Ausschusses, auf den sich Ihr Schreiben vom 10. Juli bezieht, viel Zeit darauf verwendet, nicht Fragen zu stellen, sondern Beschuldigungen gegen Mitglieder der Steiermärkischen Landesregierung und steirische Landesbeamte vorzubringen." – Zitatende.
Das war das Ziel, und das entspricht den Tatsachen. Heute stehen zwei Berichte zur Diskussion. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Smolle.) Der erste, der Bericht des Ausschusses, ist das Ergebnis seriöser und gewissenhafter Arbeit. Wir haben mit großer Genauigkeit geprüft. Wurden von der Vorsitzenden zunächst nur sechs Termine für die Untersuchung veranschlagt, so haben wir insgesamt neun Termine wahrgenommen. Wir wollten diesem Hohen Haus einen objektiven Bericht vorlegen und haben die maßgeblichen Persönlichkeiten – es sind 22 an der Zahl – auch eingeladen und intensiv dazu befragt.
Es gab dazu einen Bericht des Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten, einen Bericht des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft und einen Bericht der Finanzprokuratur. Dazu kamen die veröffentlichten Unterlagen der steirischen Landesregierung und der Bericht des Rechnungshofes. Diese Unterlagen waren im Ausschuß also sehr wohl vorhanden. Es war, wie ich schon erwähnt habe, unser Ziel, einen umfassenden, seriösen und stichhaltigen Bericht vorzulegen.
Die zweite Intention, die wir dabei verfolgt haben, war, der betroffenen Bevölkerung im Ennstal zu helfen. Wenn jemand berechtigt ist, einen Hilfeschrei auszustoßen, dann ist das keineswegs die Opposition, sondern die Bevölkerung von Stainach, Wörschach und Liezen. Ihr konzediere ich das Recht, einen Hilfeschrei auszustoßen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)
Für uns sind die demokratischen Abstimmungen in den betroffenen Gemeinden bindend. Diese Erklärung gibt es zwar auch aus dem Munde der Freiheitlichen und von seiten der Liberalen, aber es ist nur ein Lippenbekenntnis, denn sie halten sich, wenn es darauf ankommt, in keiner Weise daran.
Man kann also folgendes Resümee ziehen – und das ist der Kernsatz unserer Untersuchungen –: Es wurden keine rechtswidrigen Vorgänge festgestellt, und es hat sie auch nicht gegeben! (Ironische Heiterkeit bei den Grünen und beim Liberalen Forum. – Abg. Mag. Barmüller: Das ist nicht wahr, Herr Abgeordneter! Das wissen Sie! Sie sagen bewußt die Unwahrheit!) Die Verordnung der Trasse ist rechtskräftig, und zwar seit dem 7. September 1990. Eine Verordnung ist für die Verwaltung bindend, daher ist es gar nicht notwendig, daß zusätzlich zur Verordnung weitere Weisungen gegeben werden. (Abg. Mag. Barmüller: Es geht nicht um die Trassenverordnung, es geht um die Naturschutzverordnung!) Der Naturschutzbescheid trägt