einschließlich des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger, insbesondere hinsichtlich der Heilmittel- und Heilbehelfe, unter Beachtung der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit der Organisationsstruktur beantragt. Das hatte seine Richtigkeit, wie mein Kollege Mag. Steindl schon ausgeführt hat.
Der wie immer ausgezeichnete Bericht des Rechnungshofes gibt wesentliche Empfehlungen ab. Durch verstärkte Kooperation der Versicherungsträger sollten bessere, günstigere Konditionen erwirkt werden. Ein Heilbehelfe- und Heilmittelbeirat sollte helfen. Die Versicherungsträger sollten Angebote selbst einholen, eventuell durch eigene Ausschreibungen und Direktkäufe wesentliche Verbilligungen erreichen können. Die Einlösung der Wahlarztrezepte sollte entbürokratisiert und damit auch die Langzeitmedikation erleichtert werden. Bestimmte Homöopathika sollten ins Heilmittelverzeichnis aufgenommen werden. – Alles in allem praxisnähere, patientenfreundlichere Richtlinien.
Wenn wir schon beim Verbessern und bei Vorschlägen sind, so möchte ich zwei familienpolitische Gedanken ansprechen: Die noch inoffizielle Stellungnahme zum Rechnungshofbericht vom September 1998 spricht die Abteilung für Pränatalmedizin an. Neben dem konventionellen geburtshilflichen Leistungsspektrum werden die Erkennung und Betreuung von Fehlbildungen, Erbkrankheiten und Chromosomenschäden, Therapie- und Behandlungsformen, insbesondere genetische Beratung, Ultraschalldiagnostik, Fruchtwasser-, Mutterkuchen- und Nabelschnurpunktation, angeboten. Die Abteilungen weisen höchste Betreuungskapazitäten auf. Die Auslastungen könnten aber noch größer sein, wenn die nicht nur bundesweit, sondern international anerkannten Abteilungen samt Labors für extracorporale Befruchtung, also für die In-vitro-Fertilisationsmethode, für die 3 000 Patienten pro Jahr in Österreich mit geringeren Kosten für die Sterilitätspatienten verbunden wäre.
Wir haben in Österreich ein vorbildliches Gesundheitssystem, aber leider ist die In-vitro-Fertilisationsmethode nicht darin enthalten. Trotzdem möchte ich das Los dieser Paare ansprechen und auch verbessern, besonders wenn nachweislich und schriftlich bei gleichzeitig bestehenden Erkrankungen wie Endometriose oder Kolpitis begleitende Therapien dazu mehrmals abgelehnt wurden.
Österreich ist neben Großbritannien und Schweden das knausrigste Land auf diesem Gebiet. Ich habe 1995 schon Verbesserungen in diese Richtung versprochen, darum spreche ich es auch heute noch einmal ganz dezidiert an. In Deutschland haben die Ärzte schon 1982 mit den Krankenkassen Sondervereinbarungen getroffen. Die Krankenkassen übernehmen die vollen Kosten für bis zu vier Behandlungszyklen. Etwa 20 Prozent der In-vitro-Fertilisationen sind von Erfolg gekrönt, eine Zahl, die beinahe schon mit der natürlichen Empfängnis vergleichbar ist. Die Erfolgsrate wird noch höher werden, weil die Forschung nicht lockerläßt.
Ich komme zum Schluß und möchte noch die zweite machbare Änderung ansprechen: Frauen, die kurz vor der Geburt stehen und – warum auch immer – in seelische Bedrängnis geraten, sollen die Möglichkeit haben, anonym Geburtsstationen aufzusuchen, bevor sie in Schock und Verzweiflung ihre Babys in Mülltonnen weglegen oder in Flüssen "entsorgen".
Leben könnte erhalten werden. Wieviel darf ein Leben kosten?, so lautet heute die Frage in einem Sonderbericht des "Kurier" über das ausgezeichnete Symposium "Zukunft der Gesundheit", das am 21. und 22. Oktober dieses Jahres in Zusammenarbeit mit dem ORF, "Österreich 1", der Industriellenvereinigung und der Europäischen Kommission veranstaltet wurde.
Es gibt so viele Adoptionswünsche und unerfüllten Kindersegen. Ärzte, Primarii und Klinikvorstände sehen aus ärztlicher Sicht kein Hindernis. Daher dürfen auch für uns in diesem Zusammenhang finanzielle Gründe kein Gewicht haben. – Wieviel darf ein Leben kosten? (Beifall bei der ÖVP.)
22.00
Präsident Dr. Heinz Fischer:
Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Haupt. – Bitte.