Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 145. Sitzung / 205

22.00

Abgeordneter Mag. Herbert Haupt (Freiheitliche): Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Rechnungshofpräsident! Frau Bundesministerin! Wie sich herausgestellt hat, hat die von der freiheitlichen Fraktion in diesem Zusammenhang initiierte Tätigkeit des Rechnungshofes eigentlichen einen respektablen Einsparungseffekt gebracht.

Ich möchte allerdings Kollegin Pittermann entgegnen: Wie hätte es ausgesehen, wenn diese Einsparungseffekte schon 1959, nach der ersten Aufforderung des Rechnungshofes, die damals gültige Reichsliste für orthopädische Hilfsmittel neu zu gestalten und den damaligen Gegebenheiten anzupassen, eingetreten wären und nicht erst etwa 35 Jahre später, nach Zwischenkritiken bis hin zum Jahre 1989, als dieses Thema vom Rechnungshof meiner Ansicht nach absolut zu Recht gegenüber der Kärntner Gebietskrankenkasse moniert worden ist?

Ich glaube daher, daß Frau Kollegin Pittermann in diesem Punkt irrt. Es ist nämlich sehr wohl Aufgabe des Rechnungshofes, Empfehlungen an die Legistik zu geben, um Mißstände abzustellen und in entsprechender Form zu reagieren. Die Kritik trifft eigentlich nur uns voll. Wir, einschließlich Ministerium und Hauptverband, haben nämlich von 1959 bis 1996, also mehr als 35 Jahre, die Kritik des Rechnungshofes betreffend Neugestaltung insgesamt sowie auch betreffend Bedürfnisse der Behinderten nach einer Neugestaltung des Kataloges einfach negiert, Zustände gebilligt und toleriert. Zumindest aber konnte in den zwei Jahren, die seit dieser Zeit vergangen sind, etwa 1 Milliarde Schilling eingespart werden. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Wenn ich das auf 35 Jahre zurückrechne, so muß ich sagen, hätten wir uns viele Reformen in diesem Bereich ersparen können und hätten uns vielleicht das eine oder andere, was auch die Kollegin Moser zu Recht für die Reproduktionsmedizin moniert hat, leisten können und nicht knausrig sein müssen. Und auch jene, die damals in der Regierung in diesen Ämtern waren und damit die Mitverantwortung seit 1959 getragen haben, sollen sich jetzt bei der eigenen Nase nehmen und sich eingestehen, daß die behauptete Knausrigkeit in diesem Bereich doch teilweise vielleicht auch hausgemacht ist.

Vielleicht lernen wir aus den Empfehlungen des Rechnungshofes für diesen Bereich jetzt einmal mehr als in den vergangenen Jahren. Denn eines muß uns bewußt sein: Der Rechnungshof ist nur so stark, wie das Parlament in der Mehrheit bereit ist, dessen Empfehlungen, Anregungen und Kritiken in entsprechender Form zum Durchbruch zu verhelfen.

Noch ein Wort aus meiner Sicht zur Homöopathie. Ich halte es schon lange für wünschenswert, daß die homöopathischen Produkte in die entsprechenden Listen aufgenommen und auch von der Gebietskrankenkasse oder anderen Kassen honoriert werden (Beifall bei den Freiheitlichen), und zwar aus zwei Gründen: Erstens weil ich die Homöopathie, ähnlich wie der Sanitätsrat, als sehr hilfreiche und zusätzliche komplementärmedizinische Behandlungsmethode mit hohen Erfolgschancen sehe und zweitens weil diese Maßnahme geeignet wäre, das Wirken der Scharlatane, die sich auf diesem Sektor breitgemacht haben, einzudämmen. Letzteres wäre im Interesse der Patienten und eines ordnungsgemäßen Umgangs mit einer verantwortlichen und wissenschaftlich fundierten Form der Homöopathie. So könnte verhindert werden, daß die Menschen an die neuen Gurus geraten, die schamlos die Patienten in den Bereichen, wo sie selbst bezahlen müssen, ausbeuten. Ich glaube nicht, daß die Homöopathie nur eine Angelegenheit für die reichen Bürger in diesem Land sein sollte, sondern für alle Bevölkerungsschichten! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

22.03

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Hums. – Bitte.

22.03

Abgeordneter Franz Hums (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Herr Präsident des Rechnungshofes! Sehr geehrte Damen und Herren! Der vorliegende Prüfbericht des Rechnungshofes enthält sicher weitestgehend konstruktive Kritik. Im übrigen entspricht er in den Feststellungen auch weitestgehend dem Untersuchungsbericht, der vom Sozialministerium bereits am 31. Oktober 1996 dem Parlament zugeleitet wurde. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Dr. Pumberger: Der Bericht war windelweich! ) Sie können nachlesen, daß der Bericht weitest


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