Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 145. Sitzung / 211

auf diese Art und Weise einerseits den Stellenwert zum Ausdruck zu bringen, den der Rechnungshof budgetär besitzt, und andererseits den Erfolg aufzuzeigen, den er durch diese eine Prüfung erzielen konnte.

Ich glaube, man sollte diesen sehr großen Erfolg den Beamten des Rechnungshofes in jeder Beziehung danken, vor allem damit, daß man die Existenzgrundlage des Berufsbeamtentums im Rechnungshof nicht angreift, sondern den Prüfern die Gewißheit gibt, daß ihre Unabhängigkeit gewahrt bleibt und niemand daran denkt, diese Unabhängigkeit, die von den Prüfern bei der Prüfung so sehr geschätzt wird und die sie benötigen, in Frage zu stellen.

Die Prüfung stellt im Hinblick auf den Erfolg, der sich eingestellt hat, meines Erachtens nach zweierlei unter Beweis, einerseits die Effizienz des Rechnungshofes und die Qualität der Prüfer des Rechnungshofes und andererseits, welche Einsparungspotentiale im öffentlichen Sektor gegeben sind. (Beifall bei der ÖVP.) Und ich schließe mich einigen meiner Vorredner, auch Herrn Abgeordneten Koppler, an, wenn ich klarstelle, daß es im Zusammenhang mit dem Wort "Einsparungspotentiale" nicht darum gehen kann, die Leistungen zugunsten der Versicherten zu schmälern, sondern daß es darum geht, dort, wo es möglich ist, Leistungen ökonomischer zu erbringen, diese Möglichkeiten zu nützen. (Beifall bei der ÖVP.)

Ich glaube daher, daß diese Prüfung ein sehr gutes Beispiel dafür ist, daß durch die Kooperation zwischen dem Nationalrat, von dem dieser Prüfungsauftrag ja ausgegangen ist, dem Rechnungshof und den geprüften Stellen, die sich bereits während der Prüfung und auch danach bei der Umsetzung der Empfehlungen des Rechnungshofes sehr einsichtig gezeigt haben, für die Republik etwas erreicht werden kann. Damit stellt sich letztlich für den Steuerzahler, für den der Rechnungshof da ist, ein Erfolg ein, denn es sind seine Steuergelder, die auf diese Art und Weise eingespart werden können, es sind seine Steuergelder, für die der Rechnungshof tätig wird, und es sind seine Steuergelder, auf die wir alle ein Auge zu werfen haben. (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie bei den Freiheitlichen.)

22.28

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Apfelbeck. – Bitte.

22.28

Abgeordnete Ute Apfelbeck (Freiheitliche): Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Ich danke dem Herrn Rechnungshofpräsidenten für die Erläuterungen, die er uns soeben gegeben hat. Aus Zeitmangel setze ich aber jetzt bei den Ausführungen des Kollegen Haupt fort, der die ARGE Orthopädie angesprochen hat. Diese ARGE Orthopädie wurde vom Schwiegersohn des Innungsmeisters, Dr. Ivanic, gegründet. Diese ARGE arbeitete aber auch schon vorher ohne offiziellen Auftrag, aber mit Genehmigung des Hauptverbandes an einem Bandagen- und Prothesenkatalog. Diese ARGE, die an der Privatadresse des Dr. Ivanic angesiedelt war, bot diesen Katalog gegen vorherige Zahlung von 3 000 S auf dessen Konto an, und erst nach Eingang dieser Zahlung erhielten die Firmen von der ARGE auch die Ausschreibungsunterlagen. Für jedes eingereichte Projekt mußte bezahlt werden, für die ersten zehn je 5 000 S, für die nächsten zehn je 4 000 S und für alle darüber hinaus eingereichten je 3 000 S, zahlbar, wie gesagt, auf das Konto von Dr. Gerd Ivanic. Das ist im Rechnungshofbericht unter Punkt 29 nachzulesen. Firmen, die nicht bezahlen wollten, wurden in diesen Katalog einfach nicht aufgenommen, deren Produkte konnten also kaum mehr abgesetzt werden. – Bei der Mafia nennt man das "Schutzgeldzahlungen".

Für mich stellt sich auch noch eine andere Frage: Warum gibt es verschiedene Versicherungsleistungen je nach Bundesland, aber gleiche Beitragszahlungen? Warum ist ein burgenländischer Versicherter nur halb soviel wert wie ein Versicherter in einem anderen Bundesland? Das halte ich für einen menschlichen Skandal, Frau Bundesminister! (Beifall bei den Freiheitlichen.) Versichert wird in Österreich nicht der Mensch gemäß seiner Leistung und seinem Leiden, sondern gemäß seinem Geburtsort, Wohnort oder Arbeitsort.

Warum bekommt ein Bauer für sein Hörgerät einen Zuschuß von 7 000 S, ein bei einer Steiermärkischen Gebietskrankenkasse Versicherter aber 14 000 S und ein bei einer Wiener Gebiets


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