Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 145. Sitzung / 212

krankenkasse Versicherter den gesamten Hörapparat bezahlt? Ich frage Sie: Ist das Hörvermögen eines Bauern dem Staat so viel weniger wert als das eines Wieners?

All diese Neuregelungen haben den Sozialversicherungen eine Ersparnis gebracht, den Bandagisten aber höhere Erlöse zugesichert. Dies alles ist aber zu Lasten der Versicherten erfolgt, meine Damen und Herren. Es besteht zu Recht der Vorwurf, daß der Hauptverband nicht die Interessen der Versicherten wahrgenommen hat – frei nach dem Motto: Was Unrecht ist, muß auch Unrecht bleiben! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

22.33

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Gaßner. – Bitte.

22.33

Abgeordneter Mag. Kurt Gaßner (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Herr Präsident des Rechnungshofes! Man kann es drehen und wenden, wie man will: Bereits vor der Sonderprüfung des Rechnungshofes, die im Jahre 1996 begann, bemühten sich die Sozialversicherungsträger um eine Umstrukturierung und um Maßnahmen für dauerhafte Kostensenkungen.

Die Verhandlungen der Sozialversicherung mit den Vertragspartnern, die bereits 1994 begonnen haben, haben wegen der beabsichtigten Preisreduzierungen zu erheblicher Unruhe am Markt und als Folge zur genannten Rechnungshofprüfung geführt. Die Sozialversicherung konnte aber noch vor der Rechnungshofprüfung Erfolge bei der Kostensenkung verbuchen, wie dies schon von Frau Abgeordneter Pittermann ausgeführt wurde.

Die Prüfung durch den Rechnungshof bewirkte, daß verschiedene Bereiche der Sozialversicherung aufgezeigt wurden, in denen Handlungsbedarf besteht. An der Beseitigung der im Rechnungshof genannten Defizite sowie an der Einbeziehung der vom Rechnungshof geäußerten Anregungen wurde bereits während des Prüfungsvorganges gearbeitet. Auch da konnten in reformwürdigen Bereichen wesentliche Erfolge erzielt werden. Es stimmt nicht, daß es, wie behauptet wurde, keinen Gesamtvertrag gibt. Es wurde ein Gesamtvertrag ausgehandelt.

1997 wurde auch der Fachbeirat für Heilbehelfe und Hilfsmittel eingerichtet. Es wurde auch der Empfehlung, Ausschreibungen und Direkteinkäufe verstärkt zu nutzen, Rechnung getragen.

In einigen Bereichen gibt es natürlich noch Reformbedarf. Ein Bereich sind die chefärztlichen Genehmigungen. Nicht, daß sie abgeschafft werden sollten, sondern – wie bereits ausgeführt – die konkrete Abwicklung sollte erleichtert werden.

Der Reformbedarf bei den Kostenbeiträgen für Heilbehelfe und Hilfsmittel, bedingt durch die riesigen Preisunterschiede, wurde auch schon erwähnt. Die Sozialversicherung sollte eine differenzierte und flexible Vorgangsweise hinsichtlich der Vertragsabschlüsse wählen und damit eine starre Bindung vermeiden. Sie muß im Sinne ihrer Beitragszahler alle Preis- und Marktvorteile nutzen, das heißt, je nach Marktlage unterschiedliche Einkaufspolitiken anwenden.

Einige Methoden dazu: zum Beispiel Ausschreibungen, zum Beispiel Kooperationen für den Einkauf bestimmter Produkte, wobei die speziellen Kompetenzen einzelner Träger für bestimmte Produkte genutzt werden können. Der Gesamtvertrag – wenn dieser sinnvoll erscheint – sollte aber flexibel im Sinne eines Rahmenvertrages gestaltet werden, um zu vermeiden, daß die Bindung des Vertragspartners Sozialversicherung von Monopolisten ausgenützt werden kann. Dieser Ansatz entspricht auch den Empfehlungen der erst kürzlich durchgeführten Organisationsanalyse der Sozialversicherung, die vorschlägt, Synergien zu nutzen, den Hauptverband dazu zu veranlassen, daß er die Kooperationen koordiniert und Dienstleistungs- und Kompetenzzentren schafft, deren Ergebnisse für die gesamte Sozialversicherung genutzt werden sollen.

Zusammenfassend kann gesagt werden, daß innerhalb der Sozialversicherung viel geschehen ist, sowohl vor der Prüfung durch den Rechnungshof als auch als Ergebnis dieser Prüfung, um ein Optimum für die Sozialversicherung, vor allem aber für die Beitragszahler zu sichern. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

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