Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 145. Sitzung / 213

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zum Wort gelangt die Frau Bundesministerin. – Bitte.

22.37

Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales Eleonora Hostasch: Sehr geschätzte Herren Präsidenten! Sehr geschätzte Damen und Herren! Ich möchte mich zuerst bei jenen Damen und Herren, die im Rechnungshofausschuß gewesen sind, für die dort stattgefundene intensive gemeinsame Diskussion bedanken und betonen, daß ich wirklich den Eindruck habe, daß sehr viele Detailfragen, sehr viele konkrete Beispiele, die der Rechnungshof zu Recht aufgezeigt hat, qualifiziert aufgearbeitet werden konnten.

Ich möchte mich auch dafür bedanken, daß Sie in Ihren Debattenbeiträgen auf verschiedene, ganz konkrete Ergebnisse, die während des Prüfungsverfahrens, aber auch in der weiteren Folge eine konkrete Umsetzung der Empfehlungen und der Schlußbemerkungen des Rechnungshofberichtes mit sich gebracht haben, eingegangen sind.

Ich glaube, daß es auch wichtig ist, darauf zu verweisen – der Herr Präsident des Rechnungshofes hat es heute auch erwähnt –, daß bereits während des Prüfverfahrens eine Reihe von Veränderungen, eine Reihe von Maßnahmen umgesetzt wurden beziehungsweise manches, was der Rechnungshof angeregt hat, bereits in Vorbereitung gewesen ist, sodaß konkrete Schritte gesetzt werden. (Abg. Smolle: Wer’s glaubt, wird selig, Frau Ministerin!)

Ich konnte auch im Rechnungshofausschuß auf die Frage, was von den Schlußbemerkungen, was von den Empfehlungen des Rechnungshofes umgesetzt wurde, zu den einzelnen Punkten konkret sagen, daß entweder der eine oder andere Punkt bereits erledigt oder in der Phase der Erledigung ist oder die Vorbereitungsarbeiten zur Erledigung stattfinden.

Ich glaube, sehr geschätzte Damen und Herren, daraus ist erkennbar, daß die Damen und Herren unserer Sozialversicherung, aber auch die Damen und Herren meines Ressorts die Hinweise, Empfehlungen und auch die Kritik von Ihnen und dem Rechnungshof sehr ernst nehmen. (Beifall bei der SPÖ.)

Sehr geschätzte Damen und Herren! ich möchte nicht wiederholen, was in der Debatte von Ihnen bereits zum Ausdruck gekommen ist, ich möchte aber ein paar Punkte herausgreifen.

Es wurde zum Beispiel im Jahr 1995 erreicht, die Handelsspannen von 20 Prozent auf durchschnittlich 17 Prozent zu senken, was Einsparungen von rund 500 Millionen Schilling gebracht hat. Frau Abgeordnete Dr. Gabriela Moser hat auf die internationalen Preisvergleiche verwiesen. Erlauben Sie mir, Ihnen diesen internationalen Vergleich vielleicht noch etwas ausführlicher, umfassender und informativer näherzubringen. In diesem Vergleich liegt Frankreich mit Pro-Kopf-Ausgaben von 2 459 S absolut an der Spitze. Österreich liegt mit 1 224 S im Vergleich mit den 15 europäischen Ländern an zehnter Stelle. Der Durchschnitt in der Europäischen Union beträgt 1 608 S. Sie sehen also, daß wir bei diesem Vergleich sehr preisgünstig und sehr kostenbewußt abschneiden.

Mit 18 Medikamentenpackungen pro Kopf liegt Österreich im Vergleich von 15 europäischen Ländern an neunter Stelle. Also auch da liegen wir wirklich sehr günstig im oberen Bereich – im positiven Sinn. Mit dem durchschnittlichen Apothekenverkaufspreis pro Packung liegt Österreich ebenfalls an neunter Stelle, knapp über dem europäischen Durchschnitt. Sehr geschätzte Frau Abgeordnete Dr. Moser! Ich glaube, Sie haben die Kaufkraftparitäten nicht berücksichtigt. Wenn diese berücksichtigt werden, dann liegt Österreich an der sehr günstigen zwölften Stelle.

Ich glaube, sehr geschätzte Damen und Herren, diese Zahlen sind allgemein nicht so geläufig, sodaß es doch wichtig war, das Hohe Haus davon in Kenntnis zu setzen.

Erlauben Sie mir, ohne zu wiederholen, was von Ihnen schon gesagt wurde, kurze Bemerkungen zu der Frage der chefärztlichen Genehmigung: Ich glaube, es ist wichtig, zu erwähnen, daß nur 3 Prozent der Leistungsausgaben der Krankenversicherungsträger der chefärztlichen Genehmigung unterliegen. Trotzdem sind die einzelnen Träger bemüht, permanent Erleichterungen


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