Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 146. Sitzung / 24

Erwerbstätigkeit oder eine besondere Situation vorangegangen sein muß, um in Karenz gehen zu können, und daß nach dieser Karenzzeit der vorige Zustand wieder fortgesetzt wird.

Daher wäre es meiner Meinung nach verfehlt, Karenzgeld nach dem Gießkannenprinzip an alle – auch an jene, die unter diesen Bedingungen derzeit keinen Anspruch darauf haben – zu verteilen. Außerdem wäre es meiner Ansicht nach wichtig zu hinterfragen, wie die Mittel aufgebracht werden, und auch die Frage nach der Verteilungswirkung zu stellen, wenn undifferenziert Ausgaben getätigt werden.

Erlauben Sie mir aber doch, festzuhalten, wo meiner Meinung nach besonderer Handlungsbedarf besteht, um karenzierten Frauen die Beschäftigung beziehungsweise den Wiedereintritt in ein Beschäftigungsverhältnis zu ermöglichen: Das ist der Rechtsanspruch auf Teilzeitarbeit, das ist die bessere Transparenz zwischen Vollzeit- und Teilzeitarbeit, und das ist auch der weitere Ausbau einseitiger Rechtsansprüche für Eltern zur Inanspruchnahme von Karenzierungen. Daher denke ich, daß in diesem Bereich der Schwerpunkt gelegt werden soll. (Beifall des Abg. Verzetnitsch.)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke. – Zusatzfrage, bitte.

Abgeordnete Edith Haller (Freiheitliche): Das Karenzgeld für alle stellt eine langjährige Forderung der Freiheitlichen als erste Stufe der Umsetzung des Kinderbetreuungsschecks dar. (Ironische Heiterkeit bei SPÖ und ÖVP.) Natürlich! Natürlich, das ist nachweisbar. (Abg. Dr. Khol: Sie lacht ja selber! – Weitere Zwischenrufe bei SPÖ und ÖVP.)

Laut der nun vorliegenden Studie des ÖIF zum Kinderbetreuungsscheck würde dieser einerseits eine Entlastung bei der Situation arbeitsloser Frauen und andererseits neue Arbeitsplätze im Bereich der Kinderbetreuung bringen. Wie stehen Sie als Arbeitsministerin dazu?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Frau Bundesministerin, bitte.

Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales Eleonora Hostasch: Sehr geschätzte Frau Abgeordnete! Ich glaube, daß es zulässig ist, die Auswirkungen eines Kinderbetreuungsschecks auch in anderer Form zu interpretieren. Jene Vorteile, die Sie hier formuliert haben, sehe ich nicht. Meiner Meinung nach sind die Auswirkungen eines Kinderbetreuungsschecks zu untersuchen, bevor eine derartige politische Forderung umgesetzt wird. Man muß nämlich wissen, daß mit diesem Kinderbetreuungsscheck alle anderen Transferleistungen subsumiert werden, und ich sehe hier keinen Vorteil im Hinblick auf die Reintegration von Frauen – im Gegenteil –, ich sehe hier sogar die Gefahr, daß Frauen aus dem Arbeits- und Erwerbsleben hinausgedrängt werden. (Beifall bei der SPÖ.)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zusatzfrage: Frau Abgeordnete Rosemarie Bauer. – Bitte.

Abgeordnete Rosemarie Bauer (ÖVP): Frau Bundesminister! Zurückkommend auf den Vorschlag "Karenzgeld für alle" des Bundesministers Bartenstein verweise ich auf die Tatsache, daß 7 Prozent mehr anspruchsberechtigte Frauen die Möglichkeit erhielten, Karenzgeld zu bekommen.

In Ihrer Beantwortung sehe ich in jedem Fall auch eine Diskriminierung verschiedener Gruppen von Frauen. Ich glaube, man müßte auch Zugang zu der Problematik finden, daß heute Gruppen von Frauen ausgeschlossen sind, die sehr wohl in einem Dienstverhältnis stehen – ich denke hier nur an die geringfügig Beschäftigten –, und ich bin der Ansicht, daß diese Personengruppe gerade in der Kinderphase auch tatsächlich Einzahler in dieses System wird.

Meine Frage, Frau Bundesminister: Ist Ihnen bekannt, daß auch heute schon Frauen, die aufgrund einer Versicherungsleistung für ihr erstes Kind in Karenz gehen, aber bei weiteren Kindern keinen Anspruch darauf haben, aus dem System herausfallen, wenn sie nicht in irgendeiner Form – und das ist manchmal sehr strapaziös – ein Beschäftigungsverhältnis suchen, nur um einen weiteren Anspruch zu erwerben?


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