Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 146. Sitzung / 35

Gibt es dagegen einen Einwand? – Das ist nicht der Fall. Dann werden wir so vorgehen.

Redezeitbeschränkung

Präsident Dr. Heinz Fischer: Ich gehe nunmehr in die Tagesordnung ein.

In der Präsidialkonferenz wurde Konsens über die Dauer der Debatten wie folgt erzielt: Es wurde eine Tagesblockzeit von 9 "Wiener Stunden" vereinbart, aus der sich folgende Redezeiten ergeben: SPÖ 135 Minuten, ÖVP 126 Minuten, Freiheitliche 117 Minuten, Liberales Forum und Grüne je 81 Minuten.

Gibt es gegen diesen Vorschlag Einwendungen? Er bedarf der Zustimmung des Hohen Hauses. – Es gibt keine Einwendungen. Damit ist das so beschlossen.

1. Punkt

Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (1390 der Beilagen): Bundesgesetz über die Rückgabe von Kunstgegenständen aus den österreichischen Bundesmuseen und Sammlungen und

über den Antrag 877/A der Abgeordneten Mag. Dr. Heide Schmidt und Genossen betreffend ein Bundesgesetz über die unentgeltliche Übereignung von beweglichem Bundesvermögen (1464 der Beilagen)

2. Punkt

Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (1429 der Beilagen): Bundesgesetz betreffend Zuwendungen an den Internationalen Fonds für Opfer des Nationalsozialismus (1465 der Beilagen)

3. Punkt

Bericht und Antrag des Verfassungsausschusses über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Bundesgesetz über den Nationalfonds der Republik Österreich für Opfer des Nationalsozialismus geändert wird (1469 der Beilagen)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nun können wir die Verhandlung der Punkte 1 bis 3 der heutigen Tagesordnung in Angriff nehmen.

Berichterstatter zu allen Punkten ist Herr Abgeordneter Dr. Cap. Eine Berichterstattung wird aber offenbar nicht gewünscht.

Erster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Khol. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 15 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

10.11

Abgeordneter Dr. Andreas Khol (ÖVP): Frau Bundesminister! Meine Damen und Herren! Heute beschäftigen wir uns mit zwei Gesetzen, die zur Linderung des Unrechtes bestimmt sind, das an Opfern des nationalsozialistischen Terrorregimes begangen wurde. Jeder Generation in diesem Land ist die Auseinandersetzung mit den Folgen des Holocaust ständig aufgetragen, und je deutlicher das Unrecht, das Verbrechen wird, umso wichtiger wird auch unsere Verantwortung, und das ist positiv, meine Damen und Herren. Als Ergebnis der historischen Forschung, als Ergebnis von Bildung und Ausbildung steigt das Unrechtsbewußtsein in Österreich und steigt die Bereitschaft, Verantwortung wahrzunehmen.

Was unseren jüdischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern von Nationalsozialisten angetan wurde, können wir nicht wiedergutmachen. Aber wir müssen uns damit auseinandersetzen, und wir


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