Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 146. Sitzung / 66

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits, Dr. Volker Kier und Genossen betreffend die Absicherung der finanziellen Dotation des Nationalfonds der Republik Österreich im Hinblick auf die ausstehende Entschädigung von Zwangsarbeitern in der NS-Zeit

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung wird aufgefordert, in der Regierungsvorlage für das nächste Bundesfinanzgesetz sicherzustellen, daß Maßnahmen zur Entschädigung von Zwangsarbeitern gemäß § 2 Abs. 1a Nationalfondsgesetz durch zusätzliche Mittel bedeckt werden, sodaß es zu keiner Schmälerung der Entschädigung von Verfolgten gemäß § 2 Abs. 1 kommt."

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Ich habe diese Entschließung damit also pflichtgemäß und wie es der Geschäftsordnung entspricht verlesen. Sie soll aber nicht der Schlußsatz meines Redebeitrages sein.

Ich möchte noch einmal sagen: Die andere Debatte wird auch zu führen sein. Meine wirkliche Bitte ist: Die Trennung von Themen in einem wirklich weitherzigen und vernünftigen historischen Verständnis wird der Versöhnung und auch den Anliegen der Opfer eher gerecht werden als eine Vermischung der Themen. Nicht jede Mischung ist eine gute. – Danke schön. (Beifall beim Liberalen Forum und bei den Grünen.)

12.27

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Herr Abgeordneter Dr. Kier hat einen Abänderungsantrag vorgetragen und jetzt einen Entschließungsantrag verlesen. Die beiden Anträge sind ausreichend unterstützt, überreicht worden und stehen mit in Verhandlung.

Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Morak. 5 Minuten Redezeit haben Sie begehrt. – Bitte.

12.28

Abgeordneter Franz Morak (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Meine Damen und Herren! Es ist heute vieles gesagt worden, viel Richtiges. Ich möchte auf ein paar Aspekte eingehen, die mir wichtig erscheinen.

Das eine ist folgendes: Es gibt natürlich auch in Österreich noch immer Leute, die fragen – das ist heute auch schon kurz angeklungen; die einen sagen es offen, die anderen sachlich, aber hinter vorgehaltener Hand, weil es nicht der "political correctness" entspricht –: Brauchen wir dieses Gesetz? – All denjenigen möchte ich zurufen: Ich lade euch dazu ein, einmal die Briefe zu lesen, die vom Bundesdenkmalamt, von den Bundesmuseen nach dem Krieg in dieser Sache verfaßt wurden. In diesen Akten steht einiges, bei dem einem speiübel wird, wenn man sieht, wie mit Menschen umgegangen wurde!

Daß im Zuge des nationalsozialistischen, organisierten Massenmordes jüdisches Eigentum geraubt und Menschen umgebracht wurden, ist nicht neu. Doch die Akten über die Rückstellung jüdischen Eigentums, mit deren Folgen wir uns heute befassen, sind nicht nur Zeugnisse einer gigantischen NS-Raubaktion, sondern auch Zeugen des gelegentlich bis zum Zynismus gehenden bürokratischen Spiels unserer Republik mit den heimgekehrten Opfern.

Wer diese Dokumente studiert, ist empört und erschüttert über die Art und Weise, wie die Bürokratie unseres Landes quasi von oben herab mit diesen Opfern umgegangen ist, die keine andere Schuld auf sich geladen hatten, als daß ihnen das Vermögen weggenommen wurde – im günstigsten Fall –, und als Überlebende den verstehbaren, den nachvollziehbaren Wunsch hatten, das Land, in dem ihnen so viel angetan wurde, zu verlassen. Das war ein schikanöses Spiel rund um die Ausfuhrgenehmigung geraubter Kunstwerke beziehungsweise um den "Tausch" – unter Gänsefüßchen – solcher Genehmigungen gegen Schenkung an die Republik. Es war in Wahrkeit eine Kombination aus Gesetzesbruch und sittenwidrigem Geschäft, einer Nötigung durch die Republik.


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