ich brauche nicht in die verfassungsrechtlichen und völkerrechtlichen Aspekte hinüberzugleiten, sondern bleibe jetzt bewußt im politischen Raum stehen. Das Bewußtsein in dieser Richtung bezieht sich aber durchaus sehr stark auf Österreich, die Republik Österreich, das Territorium der Republik Österreich. Da mag es spitzfindige Abgrenzungsfragen geben, wenn sich zwischen den Jahren 1938 und 1945 vielleicht die territorialen Außengrenzen der Republik Österreich – damals Ostmark – anders darstellen: Untersteiermark und so weiter. Darüber kann man gerne in Seminaren diskutieren, das ist aber nicht die politische Frage.
Die politische Frage ist folgende: Anerkennen wir in diesem Punkt eine materielle Verantwortungsnachfolge? – Diese haben wir für unser Territorium auszuüben, und das ist durchaus in diesem Sinne. Um diese Fragen geht es im Zusammenhang mit dem Thema, das wir heute hier diskutieren. In jenem Moment, in dem man andere – auch wichtige – Fragen hineinbringt, macht man einen Fehler. Und mir fällt auf, daß dieser Fehler deswegen so schmerzlich ist, weil die anderen Themen darunter leiden. Sie werden nämlich dadurch diskreditiert und es muß zu bedingten Abwehrreflexen kommen – siehe Zwischenruf des Kollegen Nowotny. Ich möchte dieser Passage in meinen Überlegungen nicht zuviel Raum widmen, aber es war mir ganz, ganz wichtig, das hier gesagt zu haben, weil ich es leid bin – ich bin es wirklich leid! –, immer wieder diese Nichtaufrechnungsdebatte führen zu müssen.
Hat sich das denn noch nicht herumgesprochen? – Ich kann es nicht verstehen, daß man diese Debatte in dieser Form nicht führen darf, wenn man tatsächlich jene Anliegen hat, die man damit zu vertreten meint. Ich bitte Sie, noch einmal darüber nachzudenken. Es hilft den sogenannten Heimatvertriebenen nichts, wenn Sie sie – wie auch heute in dieser Debatte – letztlich zu Fußnoten einer Diskussion machen, anstatt sie in den Mittelpunkt einer anderen Diskussion zu stellen. Sie machen sie zu Fußnoten einer Debatte, anstatt sie in den Mittelpunkt einer anderen Debatte zu stellen! (Beifall beim Liberalen Forum.) Und das haben diese Heimatvertriebenen nicht verdient. Das sage ich jetzt mit der Legitimation des Betroffenen: Ich will das für mich nicht! Ich will diese Anwaltschaft für mich nicht!
Ich habe inzwischen mit vielen Leuten in diesem Bereich Gespräche geführt. Ich habe zum Beispiel im Zusammenhang mit dem sogenannten Heimatrecht über die Vertriebenen gesagt: Wenn diese Länder, um die es dabei geht, Mitglieder der Europäischen Union sein werden – und ich hoffe bald, zum Beispiel die Tschechische Republik –, dann wird es die Niederlassungsfreiheit geben und das Heimatrecht wird eine historische Figur geworden sein. Warum diskutieren wir nicht über die Zukunft, um gemeinsam in der Zukunft Versöhnung zu finden, anstatt in der Vergangenheit Aufrechnung stattfinden zu lassen?
Das, was wir heute hier beschließen, sind Versöhnungsgesten an die übriggebliebenen Opfer. Das ist ja keine Wiedergutmachung im eigentlichen Sinn des Wortes. Durch die Rückgabe von Kunstgegenständen gelingt sie vielleicht sogar da und dort zur Gänze. Das ist richtig. Aber im Prinzip, vor dem Hintergrund des Gesamtproblemes, sind das Versöhnungshandlungen, die in die Zukunft gerichtet sind. Daher ist das auch ein Ermächtigungsgesetz und kein Rechtsanspruchsgesetz. Das alles ist weise und erwogen. Deswegen freue ich mich auch, daß es in dieser Materie zu einer Fünf-Parteien-Einigung gekommen ist. Daß wir gerne noch mehr hätten, haben Frau Kollegin Stoisits und ich schon zum Ausdruck gebracht, aber das ändert nichts daran, daß wir mit dem Kern, der hier beschlossen wird, wirklich sehr zufrieden und auch froh darüber sind.
Genau in diesem Sinne und zum Abschluß meiner Ausführungen darf ich noch einen Entschließungsantrag vortragen, der aus unserer Sicht deswegen sinnvoll und notwendig, allerdings nur im Zusammenhang mit unseren Abänderungsanträgen zu verstehen ist, weil, wenn auch Zwangsarbeiter in den Personenkreis der Anspruchsberechtigten im Sinne des Nationalfondsgesetzes aufgenommen werden, deren Ansprüche nicht aus den schon vorhandenen Mitteln bezahlt werden können, sondern nur dann, wenn zusätzliche Mittel für diesen Zweck bereitgestellt werden. Ich weiß, daß das noch eine lange Debatte werden wird. Das ist mir bewußt, und daher verlese ich folgenden Antrag: