Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 146. Sitzung / 92

dazu sagen: Es gibt ein derartiges Modell – es wird auch nicht wirklich argumentiert, aber es kommt immer wieder, wenn auch nur ansatzweise, in der Diskussion vor – weltweit in keinem Verfassungsgerichtshof! – Das ist der erste Punkt.

Zweiter Punkt: Der Verfassungsgerichtshof trifft in weitesten Bereichen Wertungsentscheidungen. Daher ist es doch wohl legitim, daß die Gruppierungen eines Landes, die, demokratisch legitimiert durch Wahlen und für ihre Werte stehend, dazu berufen sind, zu regieren und sich als Partei zu präsentieren, Vorschlagsrechte haben. Wer sonst soll Vorschlagsrechte haben, meine Damen und Herren? Soll es jene Partei sein, die am wenigsten Akzeptanz in der Bevölkerung hat? – Wenn man die Argumentation immer wieder dahin gehend führt, daß die Bestellungsformen archaisch und sachlich nicht nachvollziehbar wären, würde ich ersuchen, die Situation auch ein bißchen von dieser Warte aus zu sehen. (Abg. Mag. Stadler: Herr Kollege! Wie wäre es mit einem Personalsenat?)

Meine Damen und Herren! Ich komme zum Schluß. Ich denke, es gibt eine Fülle von zwingenden Argumenten (Abg. Mag. Stadler: Das gibt es ja sonst auch bei Gerichten!), Herr Kollege Stadler, für das Sondervotum "dissenting" und "concurring opinion", und ich appelliere an das Hohe Haus, die Diskussion nicht abzuschließen, sondern weiterzuführen und schließlich zu einem guten Ende zu bringen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

14.19

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Feurstein. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter. (Abg. Gaugg: Der Arme! Jetzt ist er ganz allein da! – Abg. Dr. Stippel: Wo ist die ÖVP?)

14.19

Abgeordneter Dr. Gottfried Feurstein (ÖVP): Meine Damen und Herren! Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Ich möchte klarstellen, daß meine Fraktion deshalb momentan nicht anwesend ist, weil eine Klubsitzung stattfindet (Abg. Gaugg: Welches Thema?), und ich bitte, das auch so zu werten und nicht durch abfällige Bemerkungen zu kommentieren. (Abg. Gaugg: Welches Thema? – Abg. Mag. Stadler: Vorgezogene Neuwahlen?) Ich glaube, es gibt für jede Fraktion, für jeden Klub immer wieder die Notwendigkeit (Abg. Mag. Stadler: Vorgezogene Neuwahlen!), daß auch während einer Plenarsitzung eine Fraktionssitzung stattfindet. Das haben alle Fraktionen bisher auch schon gemacht. Ich bitte, das auch so zu werten. (Abg. Gaugg: Es fällt nur auf, daß das immer beim Feurstein ist!) Von uns tritt Gott sei Dank niemand aus der Partei aus. Wir sind nicht in einer Situation wie die FPÖ. Gott sei Dank haben wir dieses Problem nicht, Herr Abgeordneter Stadler! (Abg. Mag. Stadler: Dann habt ihr Neuwahlen!)

Meine Damen und Herren! Mein Vorredner hat bereits klargestellt, daß diese Enquete eine ausgezeichnete Veranstaltung war. Ich war während der gesamten Dauer von etwa sieben bis acht Stunden anwesend. Die Teilnehmer – Wissenschafter, Rechtsanwälte und Mitglieder der Gerichtshöfe – haben aus ihrer persönlichen Erfahrung und auch aufgrund ihrer wissenschaftlichen Kenntnisse die Standpunkte erläutert. Den Grünen darf ich sagen, daß es einfach falsch ist, wenn Sie immer wieder behaupten, daß es eine Mehrheit für das Minderheitsvotum im Verfassungsgerichtshof gegeben hätte. Die Mehrheit der Meinungen war eindeutig dahin gehend, daß es Bedenken gegen das Minderheitsvotum gibt.

Ich möchte auch darauf hinweisen, daß eine Reihe von Wissenschaftern diesen Standpunkt vertreten hat. Ich nenne aus der Fülle der Wissenschafter, die sich dort gemeldet haben, nur drei: Universitätsprofessor Mantl hat klar seine Bedenken geäußert, Professor Grabenwarter hat klar diese Bedenken geäußert, und auch Professor Schäffer hat neben vielen anderen Universitätsprofessoren seine Bedenken dargelegt, und zwar mit sehr großem Nachdruck! Die Feststellung der Grünen in diesem Zusammenhang ist einfach unrichtig und falsch, meine Damen und Herren. (Beifall des Abg. Dr. Khol.)

Ich möchte auch noch einmal zu der Frage Stellung nehmen: Bringt es etwas? Nützt es uns? Bringt es Vorteile für den Verfassungsgerichtshof? – Hiezu gibt es eine ganz klare Aussage, die für mich einleuchtend ist, meine Damen und Herren: Die Verfahrensregeln des Verfassungs


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