Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 146. Sitzung / 117

Zur Frage 22:

An der Diskont Bank AG besteht derzeit keine qualifizierte Beteiligung. Daher sind die Aktionäre dem Bundesministerium für Finanzen nicht bekanntzugeben. Sämtliche Aktien der Riegerbank AG sind von der Wolfgang Rieger Privatstiftung erworben worden.

Zu den Fragen 23 und 24:

Die Begebung von Anleihen ist seit 1. Jänner 1992 nicht mehr bewilligungspflichtig. Die Mitwirkung des Bundesministeriums für Finanzen oder der Bundeswertpapieraufsicht an der Begebung von Anleihen ist somit nicht vorgesehen. Dessen ungeachtet hat das Bundesministerium für Finanzen Anfang Juli 1998 Anzeige an die Staatsanwaltschaft Wien erstattet, da die Riegerbank AG mit ihrer Anleihe den Eindruck einer Bankanleihe erweckt hat und sohin der Verdacht einer Täuschung im strafrechtlichen Sinne nicht auszuschließen war.

Im Zuge der Anzeige wurde darauf hingewiesen, daß den Gläubigern dieser Anleihe eine Verzinsung in der Höhe von 7,5 Prozent und der mit dem Exklusivbetrieb dieser Anleihe betrauten Diskont Bank eine Verkaufsprovision eingeräumt wurden.

Zur Frage 25:

Die Begebung von Anleihen ist generell nicht an eine Bankkonzession gebunden. Auch Nichtbanken dürfen ebenfalls ohne eine gesonderte behördliche Bewilligung Anleihen begeben. Die Riegerbank AG benötigte für die Begebung keine Konzession, da diese Tätigkeit nicht als Bankgeschäft zu qualifizieren war.

Zur Frage 26:

Laufende Verfahren unterliegen dem Amtsgeheimnis. Das Bundesministerium für Finanzen führt die notwendigen Verfahren durch. Nach deren Abschluß werden die gesetzlich vorgesehenen Maßnahmen getroffen werden.

Zur Frage 27:

In den gesetzlich vorgesehenen Meldungen an das Bundesministerium für Finanzen wurde die Euro-Invest weder als Eigentümer der Riegerbank AG noch der Diskont Bank AG genannt. Bezüglich der Diskont Bank AG ist jedoch darauf hinzuweisen, daß eine gesetzliche Meldepflicht erst ab einer qualifizierten Beteiligung von 10 Prozent besteht, sodaß für darunterliegende Beteiligungen keine Meldungen an das Bundesministerium für Finanzen zu erstatten sind.

Zur Frage 30:

Der Bankplatz Österreich ist immer in Verbindung mit dem Bankplatz Europa zu sehen. Änderungen können daher nur im Gleichklang mit den anderen Staaten durchgeführt werden. Österreich hat immer darauf geachtet, mindestens den europäischen Standard zu haben. In diesem Zusammenhang sind derzeit die aufgrund der Anlegerentschädigungsrichtlinie notwendigen Anpassungen des BWG, des WAG und des Depotgesetzes im Begutachtungsverfahren. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

15.50

Präsident Dr. Heinz Fischer: Vielen Dank, Herr Bundesminister.

Wir gehen in die Debatte ein. Die Redezeiten sind bekannt, auch die Klubredezeiten.

Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Firlinger. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 8 Minuten. – Bitte.

15.50

Abgeordneter Mag. Reinhard Firlinger (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Ich möchte gleich eingangs auf das polemische


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite