Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 146. Sitzung / 116

Staatsanwaltschaft gemacht. Darüber hinaus wurde eine Reihe von aufsichtsbehördlichen Maßnahmen in die Wege geleitet.

Zur Frage 14:

Zunächst einmal ja. Persönlich halte ich folgende Anzeigen für wesentlich, und ich möchte sie hier auch mitteilen: am 2. März 1998 an die Staatsanwaltschaft Wien wegen § 255 Aktiengesetz Verdacht auf Bilanzfälschung, am 16. Juli 1998 an die Staatsanwaltschaft Wien wegen der Anleihe, Irreführungsabsichten, am 31. Juli an die EDOK wegen Geldwäsche, am 5. Feber 1998 wegen Geldwäsche in Verbindung mit Rieger, am 5. März 1998 bei der BWA wegen der Anleihe, am 13. Mai 1998 wieder bei der BWA wegen der Anleihe und am 7. Jänner wegen unbefugten Betriebes von Bankgeschäften.

Die sonstigen Anzeigen an die gleichen zuständigen Behörden betrafen den gleichen Sachverhalt beziehungsweise enthielten ergänzende Informationen. Die Verfahren laufen, daher kann ich dazu keine abschließende Aussage treffen.

Zu den Fragen 15 und 16:

Nachdem im Juli 1997 dem Bundesministerium für Finanzen bekannt wurde, daß die Bank Austria ihre Kreditforderungen gegenüber der Riegerbank fällig stellte und mit einer Klagseinbringung drohte, wurde die Riegerbank unverzüglich beauftragt, einen Vermögensstatus der Riegerbank vorzulegen. Dieser war von einem Wirtschaftsprüfer zu erstellen, welcher nicht identisch mit dem aktuellen Bankprüfer der Riegerbank AG war.

Der Bund hat an Dr. Staribacher keinen Prüfungsauftrag erteilt. Das Mandat zur Erstellung des angeforderten Gutachtens erteilte die Riegerbank selbst an die Centurion Wirtschaftsprüfungskanzlei Dr. Staribacher.

Unmittelbar nach Klagseinbringung der Bank Austria gegen die Riegerbank AG wurde die Riegerbank aufgefordert, das Gutachten Staribachers über den Vermögensstatus der Riegerbank für den Fall der Liquidation zu aktualisieren. Der von der Bankaufsicht an Ernst & Young vergebene Prüfantrag bewirkte schließlich das Aufdecken der kriminellen Handlungen Riegers.

Zur Frage 17:

Der Auftrag an die Riegerbank lautete dahin gehend, dem Bundesministerium für Finanzen einen Vermögensstatus auf Basis der vom Wirtschaftsprüfer für richtig befundenen Daten im Falle der Liquidation der Riegerbank per 31. Dezember 1996 zu erstellen. Der Auftrag umfaßte nicht die Prüfung der einzelnen Belege, weil zum damaligen Zeitpunkt kein Anlaß bestand, die vom Wirtschaftsprüfer gelieferten Daten anzuzweifeln.

Zu den Fragen 18 und 19:

Im Bereich der Bankenaufsicht hat Dr. Staribacher vom Bundesministerium für Finanzen keinen Prüfungsauftrag erhalten. Nach den mir vorliegenden Informationen war Dr. Staribacher als Prüfer bis 1994 bei der ATW, weiters bis 1995 und wieder seit 1997 bei der PSK sowie auf Beschluß der Bundesregierung bis 1994 bei der OeNB. Darüber hinaus ist Dr. Staribacher Prüfer für die Parteienförderungen an die SPÖ.

Zur Frage 20:

Nein. Der Regierungskommissär ist deswegen bestellt worden, weil durch die Flucht von Wolfgang Rieger und das spurlose Verschwinden sämtlicher Buchhaltungsunterlagen eine Gefährdung für die Gläubiger entstanden ist.

Zur Frage 21:

Über personelle Verflechtungen zwischen den Banken ist der Bankenaufsicht nichts bekannt. Die Diskont Bank hat im Jahre 1998 den Vertrieb der Rieger-Anleihe übernommen.


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite