gerbank um Konzessionserweiterung. Dieser Antrag wurde mit Bescheid vom 5. Februar 1987 abgewiesen, jedoch durch eine Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes aufgehoben. Aufgrund dieses Erkenntnisses mußte das anhängige Konzessionserweiterungsverfahren mit einer Konzessionserweiterung abgeschlossen werden. Mit Bescheid vom 2. September 1991 wurde daher die bisherige Konzession auf folgende Geschäfte erweitert: Diskontgeschäft, Effekten- und Depotgeschäft, Devisen- und Valutengeschäft, Wechselstubengeschäft, Vermittlungsgeschäft und als Hilfsgeschäfte für das Effekten- und Depotgeschäft das Einlagengeschäft – ausgenommen Spareinlagen, Girogeschäft und Kreditgeschäft.
Zur Frage 5:
Die Voraussetzungen werden beim Unternehmen geprüft. Zum damaligen Zeitpunkt hat das Unternehmen die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt.
Zur Frage 6:
Über eine Funktion Dr. Fuhrmanns bei der Konzessionserteilung ist mir nichts bekannt. (Abg. Mag. Stadler: Aber geh, Herr Minister!) Sie fragen mich danach, und mir ist nichts bekannt. (Abg. Mag. Stadler: Sie lesen keine Zeitung, Herr Minister?) Ich lese viele Zeitungen, aber wenn ich alles glaube, was in den Zeitungen steht, dann würde ich alt werden. (Beifall bei der SPÖ.) Also mir ist nichts bekannt! (Abg. Mag. Stadler: Sie glauben nur Ihren eigenen Zeitungen!)
Zur Frage 7:
Diesbezüglich ist nichts aktenkundig und ist auch mir nichts bekannt.
Zur Frage 8:
Gemäß den einschlägigen Bestimmungen des Bankwesengesetzes, § 42, müssen Kreditinstitute selbst eine interne Revision einrichten, was beim gegenständlichen Institut auch geschehen ist.
Zur Frage 9:
Das computerisierte Frühwarnsystem wird auf alle Kreditinstitute angewendet. Ein Computer kann allerdings nur das analysieren, was vorher eingegeben wurde. Das zugrundeliegende Datenmaterial wird von einem Wirtschaftsprüfer begutachtet. Fälschungen waren der Aufsicht nicht ersichtlich.
Zur Frage 10:
Von 1993 bis 1995 die Eurovision Internationale TreuhandgesmbH und von 1996 bis 1997 die Professoren Herbert Schuster, Dkfm. Walter Türke und Mag. Peter Grotschar. All diese Berichte sind jeweils von Dkfm. Walter Türke gezeichnet worden.
Zur Frage 11:
Aus den dem Bundesministerium für Finanzen vorliegenden Unterlagen ist keine Beteiligung ersichtlich.
Zur Frage 12:
Nach Vorliegen konkreter Verdachtsmomente erging umgehend der schriftliche Auftrag an Ernst & Young, Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungskanzlei, zur Durchführung einer Vor-Ort-Prüfung in der Zentrale und in allen Wechselstuben im In- und Ausland und gleichzeitig zur Feststellung des Kassenbestandes und der Bankguthaben. Der Wirtschaftsprüfer selbst hatte vorher keine Gründe erkannt, die zu einer solchen Überprüfung geführt hätten.
Zur Frage 13:
Die Gebarung selbst wurde unauffällig gestaltet. Verdachtsmomente auf kriminelles Verhalten tauchten erstmalig im Februar dieses Jahres auf, und es wurde umgehend eine Anzeige an die