Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 146. Sitzung / 114

im Zusammenhang mit den devisenrechtlichen Verfahren – ich zitiere – "keine Gelegenheit ausläßt, um die Vertrauenswürdigkeit der Riegerbank AG in Zweifel zu ziehen." In dieser Presseaussendung wurde die OeNB aufgefordert, alles daranzusetzen, um der Riegerbank das Grundrecht auf Freiheit der Erwerbstätigkeit nicht zu verwehren. (Abg. Schwarzenberger: Wer war das?) Diese Zitate sind in der APA-Aussendung vom 14. Mai 1997 unter dem Suchbegriff "F", FPÖ/Haider, also als Presseaussendung der FPÖ, nachzulesen. (Oh-Rufe bei SPÖ und ÖVP. – Abg. Dr. Khol: Wo ist denn Haider?)

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich überlasse es Ihrem weisen Urteil, welche Partei in den letzten Jahren immer wieder öffentlich als Fürsprecher der Riegerbank in Erscheinung getreten ist. (Beifall bei SPÖ und ÖVP. – Abg. Mag. Stadler: Bankenaufsicht ist FPÖ-Sache!)

Nun zu den konkreten Einzelfragen. (Abg. Mag. Stadler: Androsch ist ein Freiheitlicher! Türke ist ein Freiheitlicher! Fuhrmann ist ein Freiheitlicher! Steiner ist ein Freiheitlicher!) – Nein, ich habe Herrn Dr. Haider zitiert. Er dürfte noch ein Freiheitlicher sein, glaube ich. (Heiterkeit und Beifall bei SPÖ und ÖVP. – Abg. Dr. Haider: Du bist ein verdeckter Freiheitlicher!) – Sie haben völlig recht: Ich bin ein freiheitsliebender Sozialdemokrat. (Neuerlicher Beifall bei SPÖ und ÖVP. – Abg. Haigermoser: Da ist aber jetzt ein Widerspruch drinnen!)

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich wende mich nun den detaillierten Fragen, die Sie gestellt haben, zu und bitte zunächst einmal, die Fragen 1, 2, 28, 29 und 31 zusammenfassen zu dürfen.

Ich möchte zu diesem Fragenkomplex festhalten, daß der Kriminalfall Rieger von der Bankenaufsicht aufgedeckt wurde. Im Jahre 1993 wurde vom Rechnungshof insbesondere angeregt, mehr Personal einzusetzen, die Kontrollen zu verbessern und vor Ort Prüfungen durchzuführen. (Abg. Aumayr: 1993!) Diese Anregungen wurden auch aufgegriffen. Seit 1994 kann das Finanzministerium die Notenbank mit Vor-Ort-Prüfungen beauftragen. Die Nationalbank hat dazu ein Prüferteam von 25 Prüfern geschaffen. Schließlich wurde durch eine Novelle zum Bankwesengesetz die Nationalbank beauftragt, Risikomodelle zu erarbeiten. Dadurch wurden die Kontrolle und auch das Frühwarnsystem verbessert. Auch die Schaffung der Bundeswertpapieraufsicht hat die Finanzaufsicht in Österreich entscheidend verbessert.

Ich betone noch einmal, daß der Fall Rieger ein Kriminalfall ist. Die Aufgabe der Bankaufsicht ist es, für ein funktionsfähiges Bankwesen Sorge zu tragen. Die Bankenaufsicht ist daher eine Wirtschaftsaufsicht. Zur Ausübung der wirtschaftlichen Tätigkeit von Banken gibt es eine Vielzahl von gesetzlichen Rahmenbedingungen, die international vergleichbar sind und sich laufend weiterentwickeln. Diese Normen sollen zur Erhaltung der Funktionsfähigkeit der Kreditwirtschaft wirtschaftlich unvernünftiges Verhalten einzelner Marktteilnehmer verhindern.

Selbst – das möchte ich auch feststellen – das beste gesetzliche Regelwerk kann jedoch kriminelles Verhalten von Marktteilnehmern nicht ausschließen. Angesichts der Tatsache, daß sich der Hauptverdächtige in Haft befindet und bisher jede Mithilfe an der Aufklärung verweigert hat, kann aufgrund dieses Falles zurzeit keine wie immer geartete Aussage über allfällige Fehler im gesamten Aufsichtssystem getroffen werden. Über Schuldfragen und Haftungsfragen werden die Gerichte entscheiden. Ich kann in dieser Situation die Ergebnisse dieser Verfahren nicht durch Aussagen präjudizieren. Im übrigen verweise ich auf meine einleitenden Ausführungen.

Zur Frage 3:

Die Bankenaufsicht ist ein komplexes System, welches weiterhin laufend verbessert wird. Seit einem Jahr wird an einer kompletten Reform der Aufsicht über den Finanzbereich gearbeitet. Dies hat jedoch mit dem Anlaßfall Rieger nichts zu tun.

Zur Frage 4:

Auf Antrag von Gastberger und Rieger um Erteilung einer Wechselstubenkonzession vom 17. März 1981 wurden diesen mit Bescheid vom 2. Dezember 1981 die Genehmigung für den Betrieb des Devisen- und Wechselstubengeschäftes erteilt. Am 26. Mai 1986 ersuchte die Rie


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